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Ausgabe 16 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 7 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>16</strong>/2013DackscheidOrtsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595www.dackscheid.comEuscheidOrtsbürgermeister: Rainer Probst, Tel. 06556/1253www.euscheid.deFrühjahrswanderungDie Ortsgemeinde Dackscheid lädt zur Frühjahrswanderung ein.Start ist am Samstag, 27.04.2013 um 18.00 Uhr an der Kapelle.Anschließend gemütliches Beisammensein im Mehrzweckgebäude.Rechtsverordnungnach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalzüber die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in derOrtsgemeinde Daleiden am 21.04.2013Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz(LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für dieOrtsgemeinde Daleiden folgende Rechtsverordnung erlassen:§ 1Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Daleiden dürfen am Sonntag,21.04.2013, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.§ 2(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzesvom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltendenFassung sind zu beachten.(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nichtbeschäftigt werden.§ 3Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet,ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauerder am 21.04.2013 beschäftigten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für dieBeschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.§ 4Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 dieser Verordnungwerden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendlichekönnen als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Ziffer 14 desJugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. 1976 TeilI, S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. DieBeschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21 Abs.1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeitverfolgt werden.Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeitnach § 22 Abs. 1 des Arbeitzeitgesetzes vom 6. Juni1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassunggeahndet werden.§ 5Diese Rechtsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung inKraft.54687 <strong>Arzfeld</strong>, 11. April 2013<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>Örtliche OrdnungsbehördeAndreas Kruppert, BürgermeisterAktion „Saubere Landschaft“Die Ortsgemeinde führt am Samstag, den 20. April 2013 die Aktion„Saubere Landschaft“ durch. Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Mehrzweckgebäude.Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen undBürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeindeaufgerufen.Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.Unterrichtung der Einwohner aus derSitzung des Ortsgemeinderates Euscheidam 4. Februar 2013Umsetzung des lokalen WanderwegenetzesIm Rahmen des Projektes „Qualitätsoffensive der touristischenLandschaftsnutzung“ wurde gemeinsam mit den Ortsgemeindendas zukünftige Angebot an örtlichen Wanderrouten erarbeitet.Nach dem derzeitigen Planungsstand hat die OrtsgemeindeEuscheid einen Anteil von 1,4 km an örtlichen Wanderwegen. Wiein den Arbeitskreissitzungen besprochen, müssen diese ausgewiesenenWanderwege nach einem einheitlichen Mindeststandard markiertwerden. Eine lückenlose und eindeutige Markierung der Wegemuss gewährleistet sein.Für die Jagdgenossenschaft ergibt sich aus diesem Wanderwegekonzeptder eindeutige Vorteil, dass der Km-Anteil an Wanderwegenerheblich reduziert und damit die Beeinträchtigungen der Jagdzurückgehen werden.Der Ortsgemeinderat und Jagdvorstand der OrtsgemeindeEuscheid fassen bezüglich der Umsetzung der Wanderwege folgendenBeschluss:- Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der in demKartenausschnitt dargestellten Routenvorschläge.- Die Finanzierung des Eigenanteiles der Ortsgemeinde erfolgtüber die Jagdgenossenschaft über das Produkt „UnterhaltungWirtschaftswege. Sofern erforderlich werden entsprechendeHaushaltsmittel spätestens mit einem Nachtragshaushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2013 eingestellt.Umbau der KiTa Lünebach- Finanzierungsbeteiligung der Ortsgemeinde EuscheidAm 18. Dezember 2012 und 17. Januar 2013 haben Besprechungenin der Kindertagesstätte Lünebach mit Ortsbürgermeister PeterLauer, Herrn Michael Otto, Planer der Umbaumaßnahme, FrauUlrike Schwickerath, Leiterin der Kindertagesstätte, Frau SusanneRoß und Frau Andrea Gieretz, <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>zur anstehenden Umbaumaßnahme der KindertagesstätteLünebach stattgefunden. Nach nochmaliger Betrachtung der bisherigenPlanung wurde festgestellt, dass zahlreiche weitere Instandhaltungsarbeitenin der Kindertagesstätte unbedingt notwendig sindund im Rahmen der Gesamtmaßnahme durchgeführt werden sollen.Baukosten insgesamt40.700 Euroabzüglich Landeszuwendung für 4 neue Plätzeund Kreiszuwendung23.100 EuroAuf die Ortsgemeinde Euscheid würden 3.460 Euro entfallen.Aufgrund der finanziellen Situation der Trägergemeinde Lünebachfordert die Kommunalaufsicht für alle Investitionen im Kindertagesstättenbereicheine Kostenbeteiligung aller im Einzugsbereichliegenden Ortsgemeinden.Die entsprechenden Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n sind in einem Nachtragshaushaltsplander Ortsgemeinden Lünebach, Euscheid, Merlscheid,Lierfeld, Strickscheid und Kinzenburg aufzunehmen.Der Ortsgemeinderat Euscheid hat in seiner Sitzung am 11. Juni2012 der Maßnahme mit einem Gesamtausgabenvolumen von20.000 Euro zugestimmt. Nach eingehender Diskussion und Beratungwird auch dem jetzt vorliegenden Finanzierungsplan und damiteiner finanziellen Beteiligung der Ortsgemeinde Euscheid in Höhevon 3.460 Euro zugestimmt. Die Ortsgemeinde Euscheid bittetjedoch darauf zu achten, dass die Baukosten im vorgelegten Rahmenbleiben.Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzungund eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt2012/2013Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzungund des 1. Nachtragshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre2012/2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderatso beschlossen.Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichenBestimmungen gesondert.Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betriebvon Anlagen zur regenerativen EnergiegewinnungDie Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichenDaseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtsausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel 28Absatz 2 GG als ureigenste Aufgabe der Gemeinde geschützt. Die

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