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Ausgabe 16 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>16</strong>/2013Öffentliche BekanntmachungFlurbereinigungsverfahren Leidenborn, Eifelkreis Bitburg- PrümVorzeitige Ausführungsanordnung§ 63 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG )I. AnordnungMit Wirkung vom 01.05.2013 wird die vorzeitige Ausführung desdurch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes angeordnet.II. HinweiseDie vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgenderechtliche Wirkungen:1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehungan die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die imFlurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werdenEigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplanabgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplanbegründete Rechte und Pflichten entstehen. Dieöffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstückegehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden,auf die neuen Grundstücke über.3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicherRechtsverhältnisse wird wirksam.4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch bestandskräftig geändertwird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung festgesetztenZeitpunkt zurück.5. Mit dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung enden die rechtlichenWirkungen der „Vorläufigen Besitzeinweisung” vom13.10.2009 (§ 66 FlurbG).6. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungendes Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit desFlurbereinigungsplanes bestehen.Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart,die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebeshinausgehen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehördevorgenommen werden. Die Unanfechtbarkeitdes Flurbereinigungsplanes wird öffentlich bekannt gemacht.7. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den demEigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oderMinderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses(§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligtennicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens dreiMonate nach Erlass dieser Anordnung bei der FlurbereinigungsbehördeDLR Eifel, Brodenheckstr. 3, 54634 Bitburg zustellen.III. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassungvom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetzvom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), wird angeordnet mit der Folge,dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.Begründung:1. Sachverhalt:Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 Abs. 1FlurbG bekannt gegeben.Den im Anhörungstermin vom 22.02.2011 bzw. 23.05.2012 undinnerhalb der Frist von 2 Wochen nach diesen Terminen erhobenenWidersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan wurde durch denNachträge I und II abgeholfen.Die verbliebenen Widersprüche wurden der Spruchstelle für Flurbereinigungzur Entscheidung vorgelegt.2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese Anordnung wird vom DLR Eifel, Brodenheckstr. 3, 54634Bitburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs.1 FlurbG).Rechtsgrundlage ist der § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)in der Fassung vom <strong>16</strong>.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändertdurch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794).Die formellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur vorzeitigenAusführungsanordnung liegen vor.2.2 Materielle GründeMit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehendie Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen,Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alleRechte über. Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab demgenannten Zeitpunkt über die neuen Grundstücke getroffen.Die materiellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur Ausführungsanordnungliegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegendenInteresse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebendeWirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehrerheblich erschwert würde. Dem DLR liegen Anträge aufvorzeitige Grundbuchberichtigung vor, für deren Vollzug dieseAnordnung die rechtlichen Voraussetzungen schafft. Auch für dieBelastung der neuen Grundstücke und andere Beurkundungenschafft diese Anordnung die notwendige Rechtssicherheit.Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse,da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeitder landwirtschaftlichen Betriebe und wegen derin die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mitteldaran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sinddamit gegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem erstenTag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhobenwerden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei demDLR Eifel, Brodenheckstr. 3, 54634 Bitburgoder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion,- Obere Flurbereinigungsbehörde -Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfristnur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf derFrist bei einer der oben aufgeführten Behörden eingegangen ist.Bitburg, den 10.04.2013Im AuftragMichael LoserGanztagsgrundschule WaxweilerDie Ganztagsgrundschule Waxweiler sucht zum neuen Schuljahrweitere AG-Leiter für den Ganztagsbereich, der an vier Tagen inder Woche stattfindet. Denkbar ist alles, was unsere Kinder fördertund was ihnen Spaß macht. Erfahrung mit Kindern, vor allem impädagogischen Bereich, ist natürlich von Vorteil. Verträge werdenmeist für ein Halbjahr oder ein Schuljahr gemacht.Bitte melden Sie sich mit Ihrer Idee oder Ihrem Projekt im Sekretariatder Grundschule bei Frau Marlies Pütz. Schriftliche Bewerbungennimmt die Schule natürlich auch entgegen. Ansprechpartnerinin dieser Sache ist die Schulleiterin Frau Sandra Dhur. Das Sekretariatkann auf Wunsch auch Termine vergeben.Das neue Schuljahr beginnt am 19. August 2013.Besetzt ist das Sekretariat zu folgenden Zeiten:Montag, 07.30 Uhr - 13.00 UhrMittwoch, 07.30 Uhr - 13.00 UhrFreitag, 07.30 Uhr - 13.00 UhrWir würden uns über Ihr Interesse und die Ideen, die Sie mitbringen,sehr freuen.Eifel-Kolleg NeuerburgMit dem qualifizierten Sekundarabschluss I odermit der Fachhochschulreife zum AbiturDas Neuerburger Eifel-Kolleg bietet Erwachsenen die Möglichkeitüber den zweiten Bildungsweg das Abitur zu erlangen. Von denim Moment etwa 60 Studierenden am Kolleg werden in wenigenWochen die Ersten mit der Allgemeinen Hochschulreife das Kollegverlassen und sich im Sommer auf die Suche nach Studienplätzenmachen.Am Dienstag, dem 23. April 2013 findet um 19.30 Uhr im Raum 108ein Informationsabend zur Ausbildung am Eifel-Kolleg statt. Interessiertemit qualifiziertem Sekundarabschluss I (= Mittlerer Reife)oder Fachhochschulreife, die sich informieren wollen oder die imJahr 2013 das Kolleg in Neuerburg besuchen möchten, sind herzlichdazu eingeladen. Natürlich sind auch Interessierte mit Berufsreife(ehemals Hauptschulabschluss), die die Ausbildung am Kolleg am 1.Februar 2014 beginnen wollen, herzlich eingeladen.Mit Realschulabschluss startet man zunächst in die einjährige Einführungsphase.Danach schließt sich die zweijährige Qualifikationsphasean, und die Ausbildung endet schließlich mit dem Abitur bzw.nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase mit der Fachhochschulreife.Junge Erwachsene mit qualifiziertem Sekundarabschluss

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