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BoxenstoppUnfall – was tun? – Tipps für AutofahrerSchnell ist es passiert – durch einekleine Unachtsamkeit kann esschnell zum Unfall kommen. Wichtigist, in dieser Situation einen klarenKopf zu behalten und die richtigenSchritte einzuleiten. Damit dieSchadensabwicklung von Anfangan reibungslos verläuft, haben wirsieben Tipps zusammengestellt,die sie über Ihre Rechte, aber auchüber Ihre Pflichten im Schadensfallinformiert.1. Ihr Recht: Sie können dieWerkstatt selbst bestimmen!(Haftpflichtschaden)Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer vonIhnen ausgewählten Werkstatt reparierenlassen – Versicherungenhaben kein Recht, Ihnen eine andereWerkstatt vorzuschreiben. WerSie das ganze Jahr über im Servicegut berät und bedient, wird dasauch im Falle eines Unfalls tun. Ihrevertraute und bekannte Werkstattgarantiert Ihnen eine technisch einwandfreieReparatur und damit dieVerkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.Also: Bestimmen Sie die Reparaturwerkstattselbst!2. Ihr Recht: Sie können beieinem unabhängigen Sachverständigenein Gutachten in Auftraggeben! (Haftpflichtschaden)Es steht Ihnen grundsätzlich frei,einen Sachverständigen ihrer Wahlzur Beweissicherung und zur Feststellungvon Schadensumfang,Schadenshöhe, Wertminderung,Restwert, Wiederbeschaffungswertund voraussichtlicher Reparaturdauerzu beauftragen. Die Kostenfür das Gutachten hat die Versicherungdes Schädigers grundsätzlichzu übernehmen. Das erstellte Gutachtenkann auch Grundlage IhrerAbrechnung mit der Versicherungherangezogen werden, wenn Siez. B. Ihr Fahrzeug nicht reparierenlassen wollen, sondern stattdessenmit dem von der Versicherung ausgezahltenGeld ein anderes Fahrzeugerwerben wollen. Wenn Siekeinen Sachverständigen kennen,kann Ihnen Ihre Werkstatt bei derAuswahl behilflich sein. Aber: Liegtvon vornherein erkennbar nur einso genannter Bagatellschaden vor(Schadenshöhe – je nach Gerichtsbezirk– nicht höher als circa 500.-bis 770.- Euro), werden die Kostenfür das Gutachten grundsätzlichnicht von der Versicherung des Unfallgegnersübernommen. Bei einemBagatellschaden reicht in derRegel als Schadensnachweis eineReparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstattaus.3. Ihr Recht: Sie können einErsatzfahrzeug mieten!(Haftpflichtschaden)Ist Ihr Auto nach einem Unfall nichtmehr fahrbereit und muss schadensbedingtzur Reparatur in derWerkstatt verbleiben, können Siefür diesen Zeitraum grundsätzlicheinen Mietwagen beanspruchen.Die Ausnahme ist ein sehr geringerFahrbedarf. Benötigen Sie keinenMietwagen, können Sie für die Dauerdes schadensbedingten Ausfallsalternativ Nutzungsausfallentschädigunggeltend machen. Aber: Wegenzum Teil erheblicher Preisunterschiedekann es unter Umständensinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen,da bei Anmietung zu überhöhtenPreisen die Mietwagenkostennicht immer vollständig von derVersicherung zu übernehmen sind.4. Ihr Recht: Sie können sicheinen Rechtsanwalt nehmen!(Haftpflichtschaden)Zur Ermittlung und der DurchsetzungIhrer Ansprüche können Sieeinen Rechtsanwalt Ihres Vertrauensbeauftragen. Die Kosten hierfürhat die Versicherung des Schädigersgrundsätzlich zu übernehmen.5. Ihr Recht: Totalschaden –Sie können reparieren oder verkaufen!(Haftpflichtschaden)Sind die Reparaturkosten höherals der Wiederbeschaffungswert,können Sie Ihr Auto trotzdem inIhrer Fachwerkstatt reparieren lassen.Aber: Wichtige Bedingungensind, dass die veranschlagten Reparaturkostenden Wiederbeschaffungswertnicht mehr als 30% übersteigenund dass Sie das Fahrzeugweiter nutzen wollen. Lassen Siedas Fahrzeug im Totalschadensfallnicht reparieren, haben SieAnspruch auf Ersatz in Höhe desWiederbeschaffungswertes – aberabzüglich des Restwertes IhresFahrzeuges und auch abzüglich derim Wiederbeschaffungswert enthaltenenMehrwertsteuer. Im Schadensfallwird die Mehrwertsteuernur so weit ersetzt, wie sie tatsächlichangefallen ist und das hängt u.a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugsab. Aussagen dazu fi ndenSie im Sachverständigengutachten.Sie haben auch das Recht, IhrFahrzeug zu dem Restwert (z. B. anIhre Fachwerkstatt) zu verkaufen,den der Sachverständige in seinemGutachten ermittelt hat. Zur Sicherheitempfiehlt sich ein korrekt datierterschriftlicher Kaufvertrag mitIhrer Fachwerkstatt. Restwertangeboteder Versicherung müssen nurdann beachtet werden, wenn daskonkrete Angebot der Versicherungvorliegt, bevor das Fahrzeug veräußertwurde und dieses Angebot fürSie zumutbar ist.6. Ihr Recht: Sie können dieZahlung vereinfachen!(Haftpflichtschaden)Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklungkönnen Sie von der WerkstattIhres Vertrauens vorgehaltenenFormulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“und/oder „Sicherheitsabtretung“verwenden, dadie Versicherung bei Vorlage dieserErklärungen in der Regel die Reparaturkostendirekt an die Fachwerkstattauszahlen kann.Dadurch können Sie es vielfach vermeiden,für die Reparaturkosten inVorleistung treten zu müssen.7. Ihr Recht: Was passiert, wennSie den Unfall selbst verursachthaben? (Kaskoschaden)Wenn Sie bei einem vollständigoder zum Teil selbst verschuldetenInfo:powered by Ford EcoBoostKombi fahren.Limousine zahlen.FORD FOCUS TURNIER AMBIENTE.Einer der sparsamsten Benziner seiner Klasse.FORD FOCUS TURNIER AMBIENTEUnfall Ihre Kaskoversicherung inAnspruch nehmen, ergeben sich IhreRechte aus Ihrem Versicherungsvertrag.Diese können erheblichvon den oben dargestellten Rechtenim Haftpflichtschadensfall abweichen.Insbesondere ist hier einWeisungsrecht Ihres Versichererszu beachten: setzen Sie sich daherunverzüglich mit Ihrer Versicherungin Verbindung. Aber auch hier gilt:Sie haben das Recht, die WerkstattIhres Vertrauens selbst zu wählenund mit der Reparatur zu beauftragen,sofern der Kaskovertrag ausdrücklichnichts anderes bestimmt.Quelle: KFZ-Innung DüsseldorfXenon Scheinwerfer enthalten hauptsächlich das Edelgas Xenon undwerden mit einer hohen elektrischen Spannung gezündet. Im Vergleichzur Halogenlampe steht der mehr als doppelte Lichtstrom zur Verfügung– und das bei um ein Drittel reduzierter Leistungsaufnahme.Xenon Scheinwerfer strahlen so hell und weiß wie Tageslicht.1,0 l EcoBoost-Motor, mehrfach ausgezeichnet*, Klimaanlage, Audiosystem CD, MP3fähig, mit USB-Schnittstelle und Audio-Fernbedienung, Antiblockier Bremssystem(ABS) mit elektronischer Bremskraftverteilung (EBD)Jetzt für Überführungskosten Gesamtkosten€14.290,- + € 700,- = € 14.990,- 1Abbildung zeigt Wunschausstattung gegen Mehrpreis.Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in derjeweils geltenden Fassung): Ford Focus: 5,8 (innerorts), 4,1 (außerorts), 4,7 (kombiniert);CO 2-Emissionen: 109 g/km (kombiniert).* Quelle: www.ukipme.com/engineoftheyear1Privatkunden-Angebot gilt für einen Ford Focus Ambiente, Turnier, 1,0 l EcoBoost-Motor, 74 kW (100 PS), inkl. Cool&Sound Paket.2005587-00521

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