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Ausgabe 22 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>22</strong>/2013§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden für 2013 und 2014 nicht veranschlagt.§ 4Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetztfür das Jahr 2013 auf0 Eurofür das Jahr 2014 auf8.747 Euro§ 5SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteueren werden wie folgt festgesetzt:2013 2014(v. H.) (v. H.)Grundsteuer A auf 490 490Grundsteuer B auf 490 490Gewerbesteuer auf 380 380Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietesgehalten werden2013 2014(Euro) (Euro)für den ersten Hund 31 31für den zweiten Hund 62 62für jeden weiteren Hund 77 77§ 6Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006(GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt:1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedecktenInvestitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld- undWaldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgenfür Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungenfür die Jahre 2013 und 2014 festgesetzt.2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach §6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird auf10,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.§ 7EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2009 betrug 310.736,95 EuroErgebnisverwendung 2009-1.247,76 EuroJahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- -20.293,48 EuroJahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 42.379,99 EuroEigenkapital zum 31.12.2011331.575,70 EuroJahresfehlbedarf 2012 -Ergebnishaushalt- -14.507,00 Eurovoraussichtliches Eigenkapitalzum 31.12.2012317.068,70 EuroJahresfehlbedarf 2013 -Ergebnishaushalt- -13.034,00 EuroJahresfehlbedarf 2014 -ErgebnishaushaltvoraussichtlichesEigenkapitalzum 31.12.2014-13.010,00 Euro291.024,70 Euro54649 Oberpierscheid, <strong>22</strong>.05.2013Peter Bormann, OrtsbürgermeisterDie Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnungin Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 03.06.2013 bis13.06.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer27, öffentlich aus.54687 <strong>Arzfeld</strong>, 23.05.2013Andreas Kruppert, BürgermeisterSevenigOrtsbürgermeister: Markus Becker, Tel. 06559/900332www.sevenig-our.deBekanntmachungder Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sevenig (Our) fürdie Haushaltsjahre 2013 und 2014 vom <strong>22</strong>.05.2013Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 GemeindeordnungRheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgendeHaushaltssatzung beschlossen:§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushalt 2013 2014(Euro) (Euro)der Gesamtbetrag der Erträge auf 47.204 45.928der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 49.912 48.600der Jahresfehlbedarf auf -2.708 -2.67<strong>22</strong>. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 41.915 41.775die ordentlichen Auszahlungen auf 43.860 43.800der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen auf -1.945 -2.025die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0der Saldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen auf 0 0der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500 0der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -500 0die Einzahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 2.445 2.025die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0der Saldo der Ein- undAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeitauf 2.445 2.025§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmenwerden für20132014 nicht veranschlagt.§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden für 2013 und 2014 nicht veranschlagt.§ 4Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetztfür das Jahr 2013 auf 2.445 Eurofür das Jahr 2014 auf 2.025 Euro§ 5SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteueren werden wie folgt festgesetzt:2013 2014(v. H.) (v. H.)Grundsteuer A auf 400 400Grundsteuer B auf 400 400Gewerbesteuer auf 380 380Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietesgehalten werden2013 2014(Euro) (Euro)für den ersten Hund 31 31für den zweiten Hund 62 62für jeden weiteren Hund 77 77§ 6Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006(GVBl. S. 57) werden für 2013 und 2014 neu festgesetzt:1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedecktenInvestitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld- undWaldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgenfür Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungenfür die Jahre 2013 und 2014 festgesetzt.2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach §6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird auf5,00 Euro je lfdm Grabfläche festgesetzt.§ 7EigenkapitalDer nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag

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