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Ausgabe 22 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>22</strong>/2013§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushalt 2013 2014(Euro) (Euro)der Gesamtbetrag der Erträge auf 43.745 43.525der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 45.301 45.148der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -1.556 -1.6232. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 37.430 37.210die ordentlichen Auszahlungen auf 37.830 37.680der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungenauf -400 -470die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0der Saldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen auf 0 0der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf 0 0die Einzahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 2.900 2.970die Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 2.500 2.500der Saldo der Ein- undAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 400 470§ 2Gesamtbetragder vorgesehenen KrediteKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmenwerden für2013 nicht veranschlagt.2014 nicht veranschlagt.§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden für 2013 und 2014 nicht veranschlagt.§ 4Höchstbetrag der Kreditezur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetztfür das Jahr 2013 auf 2.900 Eurofür das Jahr 2014 auf 2.970 Euro§ 5SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteueren werden wie folgt festgesetzt:2013 2014(v. H.) (v. H.)Grundsteuer A auf 450 450Grundsteuer B auf 500 500Gewerbesteuer auf 380 380Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietesgehalten werden2013 2014(Euro) (Euro)für den ersten Hund 31 31für den zweiten Hund 62 62für jeden weiteren Hund 77 77für den ersten gefährlichen Hund 250 250für den zweiten gefährlichen Hund 300 300für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 350§ 6Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006(GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt:1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedecktenInvestitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feld- undWaldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgenfür Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungenfür die Jahre 2013 und 2014 festgesetzt.§ 7EigenkapitalDer nicht durch Eigenkapital gedeckterFehlbetrag zum 01.01.2009 betrugErgebnisverwendung 2009Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt-Jahresfehlbetrag 2011 -Ergebnishaushalt- -nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetragzum 31.12.2011Jahresfehlbedarf 2012 -Ergebnishaushaltvoraussichtlichesnicht durch Eigenkapitalgedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2012Jahresfehlbedarf 2013 -Ergebnishaushalt-Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushaltvoraussichtlichesnicht durch Eigenkapital-17.156,49 Euro-2.123,12 Euro-4.499,36 Euro3.407,40 Euro-27.186,37 Euro-4.175,00 Euro-31.361,37 Euro-1.556,00 Euro-1.623,00 Eurogedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2014-34.540,37 Euro54649 Niederpierscheid, <strong>22</strong>.05.2013Matthias Schares, OrtsbürgermeisterDie Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnungin Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 03.06.2013 bis13.06.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer27, öffentlich aus.54687 <strong>Arzfeld</strong>, 23.05.2013Andreas Kruppert, BürgermeisterDorfgemeinschaftshausPhilippsweilerDas Dorfgemeinschaftshaus in Philippsweiler ist wegen Renovierungsarbeitenbis auf Weiteres für Veranstaltungen geschlossen!Bekanntmachungder Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberpierscheidfür die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vom <strong>22</strong>.05.2013Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 GemeindeordnungRheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgendeHaushaltssatzung beschlossen:§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushalt 2013 2014(Euro) (Euro)der Gesamtbetrag der Erträge auf 275.434 272.973der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 288.468 285.983der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -13.034 -13.0102. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 252.133 252.013die ordentlichen Auszahlungen auf 254.540 254.550der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen auf -2.407 -2.537die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0der Saldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen auf 0 0der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf 0 0die Einzahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 8.617 8.747die Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 6.210 6.210der Saldo der Ein- undAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.407 2.537§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmenwerden für2013 nicht veranschlagt.2014 nicht veranschlagt.

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