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Ausgabe 22 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>22</strong>/2013zum 01.01.2009 betrugErgebnisverwendung 2009Jahresüberschuss 2010 -Ergebnishaushalt-Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushaltnichtdurch Eigenkapital gedeckterFehlbetrag zum 31.12.2011Jahresüberschuss 2012 -Ergebnishaushaltvoraussichtlichernicht durch Eigenkapitalgedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2012Jahresfehlbedarf 2013 -Ergebnishaushalt-Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushaltvoraussichtlichernicht durch Eigenkapital-26.948,31 Euro-248,99 Euro1.245,55 Euro215,10 Euro-25.736,65 Euro5.081,00 Euro-20.655,65 Euro-2.708,00 Euro-2.672,00 Eurogedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2014-26.035,65 Euro54617 Sevenig (Our), <strong>22</strong>.05.2013Markus Becker, OrtsbürgermeisterDie Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnungin Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 03.06.2013 bis13.06.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer27, öffentlichaus.54687 <strong>Arzfeld</strong>, 23.05.2013Andreas Kruppert, BürgermeisterBekanntmachungder 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Strickscheid für das Haushaltsjahr 2013/14 vom <strong>22</strong>.05.2013Der Ortsgemeinderat Strickscheid hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt2013 2013 2013 2013gegenüber erhöht vermindert nunmehrbisher um um festgesetztEUR EUR EUR auf EUR1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 156.578 0 0 156.578der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 186.986 0 0 186.986der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -30.408 0 0 -30.4082. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 154.105 0 0 154.105die ordentlichen Auszahlungen auf 183.490 0 0 183.490der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -29.385 0 0 -29.385die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 0 0die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500 830 0 1.330der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -500 -830 0 -1.330die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 30.315 830 0 31.145die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 430 0 430der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.885 830 0 30.715§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteKredite werden nicht veranschlagt.§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 4Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.§ 5SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteueren werden nicht verändert.§ 6Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl.S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden nicht verändert.§ 7EigenkapitalDas Eigenkapital wird nicht verändert.54597 Strickscheid, <strong>22</strong>.05.2013Albert Thiex, OrtsbürgermeisterDie Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekanntgemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 03.06.2013 bis 13.06.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 27, öffentlich aus.54687 <strong>Arzfeld</strong>, 23.05.2013Andreas Kruppert, Bürgermeister

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