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Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich

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GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN<br />

1. EIDGENOSSENSCHAFT<br />

KVG-Revision; Ein langer Weg<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> haben sich die eidgenössischen Räte mit der Revision des KVG befasst. Intensiv.<br />

Nach langen Diskussionen konnten sich die Räte am 8. Oktober <strong>2004</strong> aber nur auf einige<br />

Reformen einigen. Eine magere Ausbeute. Beschlossen wurden die Einführung einer Versichertenkarte<br />

und die Verlängerung des Zulassungsstopps. Um das Weiterfunktionieren der geltenden<br />

Ordnung zu sichern, wurden verschiedene befristete Regelungen verlängert. So wurde der<br />

Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern um weitere fünf Jahre verlängert. Zudem<br />

wurden die nach einem Entscheid des EVG provisorisch getroffene Regelung in der Spitalfinanzierung<br />

und das Einfrieren des Rahmentarifs bei der Pflegefinanzierung um weitere zwei Jahre<br />

verlängert. Sämtliche Diskussionen um die eigentlichen Reformen (so beispielsweise die Frage<br />

nach einer Aufhebung bzw. Lockerung des Kontrahierungszwangs) stehen aber noch bevor.<br />

Aus Sicht der Ärzteschaft ist vor allem die Verlängerung des Zulassungsstopps eine unsinnige<br />

und unverständliche Massnahme, welche gravierende negative Auswirkungen auf das Vertrauen<br />

der Ärztinnen und Ärzte in die Politik hat. Die Massnahme ist nachgewiesenermassen<br />

untauglich, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen. Zu diesem Schluss ist auch eine<br />

durch den Bund selber in Auftrag gegebene Studie gekommen.<br />

GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN<br />

2. KANTON ZÜRICH<br />

Gesetzesvorlagen<br />

Der Gesetzgeber im Kanton <strong>Zürich</strong> war im Jahr <strong>2004</strong> nur bedingt erfolgreich. Das Patientinnen-<br />

und Patientengesetz konnte verabschiedet und auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.<br />

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Zusatzhonorare hat hingegen Schiffbruch<br />

erlitten. Das Schicksal dieser Vorlage ist immer noch offen. Mit Wirkung ab 1. Juli <strong>2004</strong> hatte<br />

der Regierungsrat eine Änderung der Heilmittelverordnung erlassen und festgelegt, dass auch<br />

Ärztinnen und Ärzte in den Städten <strong>Zürich</strong> und Winterthur Medikamente abgeben dürfen. Diese<br />

Änderung der Heilmittelverordnung wurde vom Apothekerverband des Kantons <strong>Zürich</strong> beim<br />

Bundesgericht angefochten. (Das Bundesgericht hat im Frühling 2005 die Beschwerde gutgeheissen<br />

und die Verordnung aufgehoben).<br />

Spitalplanung<br />

Im Bereich der Spitalplanung gab der Entzug des Leistungsauftrages der psychiatrischen Klinik<br />

Hohenegg in Meilen zu Protesten, Demonstrationen und Solidaritätskundgebungen der Bevölkerung,<br />

der betroffenen Kreise und der Ärzteschaft Anlass. Gegen die geplante Streichung<br />

von der Spitalliste hat die Klinik eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht. Diese ist noch<br />

hängig.<br />

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