Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich
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Tarifauskünfte<br />
Insgesamt hatte die Anzahl von Tarifanfragen stark abgenommen (18 Fragen zum alten Tarif, 27<br />
Fragen im Zusammenhang mit TARMED). Dies aus zwei Gründen: Einerseits wurden Anfragen,<br />
deren Antwort durch Nachlesen im Tarifwerk einfach herauszufinden war kostenpflichtig. Dies<br />
führte bei ‚Dauerkunden’ zu einem spürbaren Rückgang der Anfragen. Andererseits handelt es<br />
sich beim nun anzuwendenden TARMED um einen eidgenössischen Tarif, weshalb diesbezügliche<br />
Anfragen an die speziell eingerichtete, ebenfalls kostenpflichtige Auskunftsstelle der FMH<br />
gestellt werden müssen.<br />
Tarif-Einführungskurse<br />
Eingebunden ins Einführungsseminar für Praxiseinsteiger wurde unseren Mitgliedern ein<br />
TARMED-Einführungskurs geboten, der gegenüber den ausführlichen Kursen im Jahr 2003<br />
gekürzt wurde. Diese neuen ‚Crash’-Kurse wurden zudem sämtlichen interessierten Mitgliedern<br />
zugänglich gemacht. Wir durften sogar eine Kollegin aus dem Kanton Genf begrüssen.<br />
Leider musste aber festgestellt werden, dass die teilnehmenden Kollegen, die eben noch in den<br />
öffentlichen Spitälern gearbeitet hatten, sehr schlecht in den neuen Tarif eingeführt wurden,<br />
obwohl er mindestens auch im ambulanten Spitalsektor angewendet werden muss.<br />
TrustCenter/NewIndex<br />
Es hat sich gezeigt, dass die Ärzteschaft ohne die eigenen Daten aus den TrustCentern der<br />
Datenlage und –Interpretation von santésuisse (sas) erbärmlich ausgeliefert gewesen wäre.<br />
Der einseitigen Steuerung der Taxpunktwerte (TPW) während der Kostenneutralitätsphase<br />
durch sas konnte dank der eigenen Zahlen Gegensteuer gegeben werden und die zweimalig<br />
erfolgte TPW-Abwertung erfolgte ausschliesslich, nachdem auch NewIndex aus den Zahlen der<br />
TrustCenter dieselben Tatsachen bzw. Tendenzen feststellen musste.<br />
Taskforce Kostenneutralität<br />
Enttäuschung: Die jeden Monat an unsere Mitglieder verschickten Empfehlungen der AGZ bzw.<br />
der Taskforce Kostenneutralität wurden leider nicht ernst genommen und nicht flächendeckend<br />
umgesetzt, ansonsten der TPW heute bestimmt höher wäre. Insbesondere muss festgestellt<br />
werden, dass das pro Konsultation - im Vergleich zum Referenzjahr 2001 und zu anderen<br />
Kantonen – teils beträchtlich mehr verrechnet wurde (Anstieg des Sitzungsmittels) und dass<br />
die Abrechnungsdauer allgemein deutlich verringert wurde, wodurch es zu einem für uns negativen,<br />
beträchtlichen Volumenshift in die Kostenneutralitätsphase kommt und den TPW am<br />
nachhaltigsten absenkt.<br />
Ressort Gesundheitsökonomie<br />
Bericht von Dr. med. Josef Hättenschwiler<br />
Spitex<br />
Seit zwei Jahren ist die AGZ durch ein Vorstandsmitglied im Vorstand des kantonalen Spitexverbandes<br />
des Kantons <strong>Zürich</strong> vertreten. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Zwischenzeit<br />
sehr bewährt. Im Berichtsjahr fanden wieder verschiedene Sitzungen statt. Die Mitgliederver-<br />
sammlung am 22. Juni <strong>2004</strong> in Winterthur stand unter dem Thema: „Spitex ist nicht zu bremsen<br />
– Herausforderungen gemeinsam anpacken“. Der Präsident Ueli Schwab wies darauf hin, dass<br />
die Pro-Kopf-Ausgaben in der Grundversicherung im Vorjahr um 4,6% gestiegen sind. Dabei<br />
hat die Spitex mit einem Anteil von 13,2% überproportional dazu beigetragen. Gründe dafür<br />
sind im Wesentlichen die zunehmende Nachfrage in der Alterspflege und die Verlagerung von<br />
stationären zu ambulanten Leistungen. Um zu zeigen, dass die Spitex dennoch eine kostengünstige<br />
Leistungserbringerin ist, muss sie die Professionalität und die Transparenz weiter<br />
fördern. Die Spitex steht vor grossen Herausforderungen. Stichworte sind: Neuorganisation der<br />
Pflegefinanzierung, einheitliche Arbeitsinstrumente, Informatisierung der Daten, Kostentransparenz,<br />
Verlagerung der finanziellen Verantwortlichkeit mit der Gesundheitsversorgung (NFA),<br />
Verschiebung von Lasten des Staates/Kanton zu den Gemeinden.<br />
Nach wie vor ist das Problem der ambulanten psychiatrischen Pflege nicht gelöst. Immer mehr<br />
Versicherer weigerten sich, von der Spitex erbrachte Leistungen für ambulante psychiatrische<br />
Pflege zu übernehmen. Dies führt zu einer unhaltbaren Diskriminierung von psychisch Kranken<br />
einerseits, andererseits zu einer Kostensteigerung, indem es zu grundsätzlich verhinderbaren<br />
Hospitalisationen kommt, die dann von den Kassen ohne weiteres übernommen werden.<br />
Mitte letzten Jahres haben das Sozialversicherungsgericht des Kantons <strong>Zürich</strong> sowie das<br />
Versicherungsgericht des Kantons Thurgau die Helsana in verschiedenen Fällen verpflichtet<br />
psychiatrische Spitexleistungen zu bezahlen. Die Helsana hat die Urteile ans Eidgenössische<br />
Versicherungsgericht (EVG) weiter gezogen. Betroffenen Klientinnen und Klienten ist zu empfehlen,<br />
vom Versicherer eine einsprachefähige Verfügung zu verlangen und dagegen Einsprache<br />
mit Antrag auf Sistierung zu erheben, bis das EVG-Urteil gefällt ist. Mehrere Verbände - u.a.<br />
der Spitexverband Schweiz, die FMH und drei psychiatrische Fachgesellschaften – haben beim<br />
Bundesamt für Gesundheit einen Antrag auf Klärung respektive Präzisierung der ambulanten<br />
psychiatrischen und psychogeriatrischen Pflegeleistungen im Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung<br />
(KLV) gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass die Klärung durch das BAG möglichst<br />
rasch und zugunsten der Betroffenen umgesetzt wird.<br />
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
(NFA) und die Neuregelung der Pflegefinanzierung haben grosse Auswirkungen auf die<br />
Spitex. Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Lösungsvorschläge zur Pflegefinanzierung<br />
fanden in Spitexkreisen wie auch bei vielen politischen Parteien in der Vernehmlassung kaum<br />
Unterstützung. Hinsichtlich NFA stehen verschiedene Gesetzesänderungen an, die u.a. auch<br />
eine neue kantonale Finanzierungsregelung für die Hilfe und Pflege zu Hause betreffen. Aus<br />
diesen Gründen, aber auch im Hinblick auf den anstehenden Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes<br />
im Kanton <strong>Zürich</strong>, wurde der Kontakt zur Gesundheitsdirektion und zu Vertretern des<br />
kantonalen Parlamentes gesucht respektive intensiviert.<br />
Standesverfahren<br />
Die Abläufe der Ombudsstelle wurden weiterhin verbessert. In der Person von Frau Dr. med.<br />
Gabrielle Mekler-Kessler konnte eine tüchtige Nachfolgerin für Frau Dr. med. Helene Blancpain-<br />
Königsberger gefunden werden. Frau Blancpain möchten wir an dieser Stelle ganz herzlich für<br />
ihre jahrelange ausgezeichnete Arbeit danken.<br />
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