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Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich

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MEDIENMITTEILUNG Nr. 1/<strong>2004</strong><br />

Teilrevision der Heilmittelverordnung; Umsetzung des Volkswillens<br />

Die AerzteGesellschaft <strong>Zürich</strong> (AGZ) und ihre Mitglieder begrüssen den Beschluss des Regierungsrates<br />

über eine Teilrevision der kantonalen Heilmittelverordnung. Die Regelung, dass ab<br />

1. Juli <strong>2004</strong> auch in den Städten <strong>Zürich</strong> und Winterthur praktizierende Ärztinnen und Ärzte zur<br />

Medikamentenabgabe berechtigt sind, setzt nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen<br />

den Volkswillen um. Sie gewährleistet damit auch die Wahlfreiheit der Patientinnen<br />

und Patienten beim Medikamentenbezug im ganzen Kanton <strong>Zürich</strong>.<br />

Die Volksabstimmungen vom 30. November 2003 hat den Wunsch der Zürcher Bevölkerung<br />

(wie schon die Volksabstimmung vom 23. September 2001) nach der Wahlfreiheit beim<br />

Medikamentenbezug im ganzen Kanton klar zum Ausdruck gebracht. Die vom Regierungsrat<br />

beschlossene Teilrevision der Heilmittelverordnung setzt diesen Volkswillen nun konsequent<br />

für das ganze Kantonsgebiet um.<br />

Beseitigung der Rechtsunsicherheit<br />

Der Beschluss des Regierungsrates beseitigt die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit<br />

in der Frage der Medikamentenabgabe. Durch den Entscheid werden alle Patientinnen und<br />

Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apothekern auf dem Land und in den<br />

Städten im ganzen Kanton <strong>Zürich</strong> gleich behandelt. Mit dem Entscheid, eine neue Regelung<br />

auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe zu erlassen, hat der Regierungsrat im Hinblick<br />

auf die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung eine schnelle und dem Volkswillen<br />

entsprechende Lösung gefunden, welche die umgehende Behandlung der bereits sistierten<br />

Gesuche ermöglicht.<br />

Nicht alle Ärztinnen und Ärzte werden ein Gesuch stellen<br />

Gemäss der Mitgliederstatistik der AGZ könnten theoretisch 1‘400 Ärztinnen und Ärzte neu<br />

eine Privatapotheke führen (1‘200 in der Stadt <strong>Zürich</strong> und 200 in der Stadt Winterthur). Das<br />

Führen einer Privatapotheke stellt in erster Linie eine Dienstleistung für die Patientinnen und<br />

Patienten dar und ist mit personellem, administrativem und finanziellem Aufwand verbunden.<br />

Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass nicht alle der grundsätzlich abgabeberechtigten<br />

Ärztinnen und Ärzte ein entsprechendes Gesuch stellen werden.<br />

Information der Patientinnen und Patienten über die Wahlfreiheit<br />

Die Heilmittelverordnung sieht neu vor, dass die abgabeberechtigten Ärztinnen und Ärzte an<br />

gut sichtbarer Stelle einen Hinweis anbringen müssen, dass die Patientinnen und Patienten<br />

die Medikamente auch in einer Apotheke beziehen können. Wir begrüssen diese Informationspflicht<br />

und werden unseren Mitgliedern Muster bzw. Empfehlungen für entsprechende<br />

Plakate und/oder Flyer zur Verfügung stellen.<br />

Kontaktadressen:<br />

Dr. med. Jürg Schwegler Leiter der Arbeitsgruppe Heilmittel 079 371 68 64<br />

Lic. iur. Claudia Brenn Generalsekretärin AGZ 044 421 14 14<br />

AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />

<strong>Zürich</strong>, 18. März <strong>2004</strong><br />

MEDIENMITTEILUNG Nr. 2/<strong>2004</strong><br />

Revision des Betäubungsmittelgesetzes<br />

Am 14. Juni <strong>2004</strong> wird der Nationalrat darüber beraten, ob er auf die Gesetzesvorlage zur<br />

Revision des Betäubungsmittelgesetzes eintreten will, oder nicht. Die AerzteGesellschaft<br />

des Kantons <strong>Zürich</strong> AGZ ist der Ansicht, dass mit der Revision des Gesetzes die in der Praxis<br />

bewährte „Vier Säulen Politik“ konsequent umgesetzt und gesetzlich verankert wird.<br />

Die AerzteGesellschaft des Kantons <strong>Zürich</strong> AGZ hat Nationalrätinnen und Nationalräte mit<br />

einem Schreiben gebeten, sich für das Eintreten auf die Gesetzesvorlage auszusprechen.<br />

Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird dem aktuellen Stand der Forschung<br />

von Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften und der in der Praxis in den letzten<br />

10 bis 12 Jahren entwickelten Neuausrichtung der Drogenpolitik Rechnung getragen. Die<br />

Gesetzesvorlage setzt auf eine Kombination von Massnahmen in den Bereichen Prävention,<br />

Schadensverminderung, Therapie und Repression. Die vier Massnahmen werden unter dem<br />

Begriff der „Vier Säulen Politik“ zusammengefasst.<br />

In unserem Kanton wurden wir in den achtziger Jahren von der Entwicklung des Drogenproblems<br />

in einem überdurchschnittlichen Ausmass beansprucht. Aufgrund der gravierenden<br />

Auswirkungen haben wir weit über unsere Landesgrenzen hinaus einen traurigen Bekanntheitsgrad<br />

erhalten. Aus der damaligen für uns schwierigen Situation im ärztlichen Praxisalltag<br />

haben wir versucht, Mittel und Wege für Lösungsansätze zu finden, um die anstehenden<br />

Probleme zu bewältigen. In Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Fachverbänden und Vereinigungen<br />

wurden im Verlauf der neunziger Jahre konkrete Massnahmen ergriffen, welche<br />

es ermöglichten mittels Therapie, Prävention, Schadensminderung und Repression das Drogenproblem<br />

in unserem Kanton wesentlich zu entschärfen. Heute haben wir im Kanton <strong>Zürich</strong><br />

eine Infrastruktur aufgebaut, mit welcher wir den anstehenden Problemen adäquat begegnen<br />

können. In der Gesetzesvorlage geht es darum, den erreichten Qualitätsstandard zu sichern<br />

und die in der Praxis bewährte „Vier Säulen Politik“ gesetzlich zu verankern und damit eine<br />

einheitliche - für alle Kantone gültige - nationale Drogenstrategie zu implementieren.<br />

Kontaktadresse:<br />

Dr. med. Dietmute Doering Vorstandsmitglied AGZ 044 212 21 51<br />

AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />

<strong>Zürich</strong>, 11. Juni <strong>2004</strong><br />

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