Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich
Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich
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MEDIENMITTEILUNG Nr. 1/<strong>2004</strong><br />
Teilrevision der Heilmittelverordnung; Umsetzung des Volkswillens<br />
Die AerzteGesellschaft <strong>Zürich</strong> (AGZ) und ihre Mitglieder begrüssen den Beschluss des Regierungsrates<br />
über eine Teilrevision der kantonalen Heilmittelverordnung. Die Regelung, dass ab<br />
1. Juli <strong>2004</strong> auch in den Städten <strong>Zürich</strong> und Winterthur praktizierende Ärztinnen und Ärzte zur<br />
Medikamentenabgabe berechtigt sind, setzt nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen<br />
den Volkswillen um. Sie gewährleistet damit auch die Wahlfreiheit der Patientinnen<br />
und Patienten beim Medikamentenbezug im ganzen Kanton <strong>Zürich</strong>.<br />
Die Volksabstimmungen vom 30. November 2003 hat den Wunsch der Zürcher Bevölkerung<br />
(wie schon die Volksabstimmung vom 23. September 2001) nach der Wahlfreiheit beim<br />
Medikamentenbezug im ganzen Kanton klar zum Ausdruck gebracht. Die vom Regierungsrat<br />
beschlossene Teilrevision der Heilmittelverordnung setzt diesen Volkswillen nun konsequent<br />
für das ganze Kantonsgebiet um.<br />
Beseitigung der Rechtsunsicherheit<br />
Der Beschluss des Regierungsrates beseitigt die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit<br />
in der Frage der Medikamentenabgabe. Durch den Entscheid werden alle Patientinnen und<br />
Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apothekern auf dem Land und in den<br />
Städten im ganzen Kanton <strong>Zürich</strong> gleich behandelt. Mit dem Entscheid, eine neue Regelung<br />
auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe zu erlassen, hat der Regierungsrat im Hinblick<br />
auf die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung eine schnelle und dem Volkswillen<br />
entsprechende Lösung gefunden, welche die umgehende Behandlung der bereits sistierten<br />
Gesuche ermöglicht.<br />
Nicht alle Ärztinnen und Ärzte werden ein Gesuch stellen<br />
Gemäss der Mitgliederstatistik der AGZ könnten theoretisch 1‘400 Ärztinnen und Ärzte neu<br />
eine Privatapotheke führen (1‘200 in der Stadt <strong>Zürich</strong> und 200 in der Stadt Winterthur). Das<br />
Führen einer Privatapotheke stellt in erster Linie eine Dienstleistung für die Patientinnen und<br />
Patienten dar und ist mit personellem, administrativem und finanziellem Aufwand verbunden.<br />
Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass nicht alle der grundsätzlich abgabeberechtigten<br />
Ärztinnen und Ärzte ein entsprechendes Gesuch stellen werden.<br />
Information der Patientinnen und Patienten über die Wahlfreiheit<br />
Die Heilmittelverordnung sieht neu vor, dass die abgabeberechtigten Ärztinnen und Ärzte an<br />
gut sichtbarer Stelle einen Hinweis anbringen müssen, dass die Patientinnen und Patienten<br />
die Medikamente auch in einer Apotheke beziehen können. Wir begrüssen diese Informationspflicht<br />
und werden unseren Mitgliedern Muster bzw. Empfehlungen für entsprechende<br />
Plakate und/oder Flyer zur Verfügung stellen.<br />
Kontaktadressen:<br />
Dr. med. Jürg Schwegler Leiter der Arbeitsgruppe Heilmittel 079 371 68 64<br />
Lic. iur. Claudia Brenn Generalsekretärin AGZ 044 421 14 14<br />
AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />
<strong>Zürich</strong>, 18. März <strong>2004</strong><br />
MEDIENMITTEILUNG Nr. 2/<strong>2004</strong><br />
Revision des Betäubungsmittelgesetzes<br />
Am 14. Juni <strong>2004</strong> wird der Nationalrat darüber beraten, ob er auf die Gesetzesvorlage zur<br />
Revision des Betäubungsmittelgesetzes eintreten will, oder nicht. Die AerzteGesellschaft<br />
des Kantons <strong>Zürich</strong> AGZ ist der Ansicht, dass mit der Revision des Gesetzes die in der Praxis<br />
bewährte „Vier Säulen Politik“ konsequent umgesetzt und gesetzlich verankert wird.<br />
Die AerzteGesellschaft des Kantons <strong>Zürich</strong> AGZ hat Nationalrätinnen und Nationalräte mit<br />
einem Schreiben gebeten, sich für das Eintreten auf die Gesetzesvorlage auszusprechen.<br />
Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird dem aktuellen Stand der Forschung<br />
von Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften und der in der Praxis in den letzten<br />
10 bis 12 Jahren entwickelten Neuausrichtung der Drogenpolitik Rechnung getragen. Die<br />
Gesetzesvorlage setzt auf eine Kombination von Massnahmen in den Bereichen Prävention,<br />
Schadensverminderung, Therapie und Repression. Die vier Massnahmen werden unter dem<br />
Begriff der „Vier Säulen Politik“ zusammengefasst.<br />
In unserem Kanton wurden wir in den achtziger Jahren von der Entwicklung des Drogenproblems<br />
in einem überdurchschnittlichen Ausmass beansprucht. Aufgrund der gravierenden<br />
Auswirkungen haben wir weit über unsere Landesgrenzen hinaus einen traurigen Bekanntheitsgrad<br />
erhalten. Aus der damaligen für uns schwierigen Situation im ärztlichen Praxisalltag<br />
haben wir versucht, Mittel und Wege für Lösungsansätze zu finden, um die anstehenden<br />
Probleme zu bewältigen. In Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Fachverbänden und Vereinigungen<br />
wurden im Verlauf der neunziger Jahre konkrete Massnahmen ergriffen, welche<br />
es ermöglichten mittels Therapie, Prävention, Schadensminderung und Repression das Drogenproblem<br />
in unserem Kanton wesentlich zu entschärfen. Heute haben wir im Kanton <strong>Zürich</strong><br />
eine Infrastruktur aufgebaut, mit welcher wir den anstehenden Problemen adäquat begegnen<br />
können. In der Gesetzesvorlage geht es darum, den erreichten Qualitätsstandard zu sichern<br />
und die in der Praxis bewährte „Vier Säulen Politik“ gesetzlich zu verankern und damit eine<br />
einheitliche - für alle Kantone gültige - nationale Drogenstrategie zu implementieren.<br />
Kontaktadresse:<br />
Dr. med. Dietmute Doering Vorstandsmitglied AGZ 044 212 21 51<br />
AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />
<strong>Zürich</strong>, 11. Juni <strong>2004</strong><br />
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