Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich
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MEDIENMITTEILUNG Nr. 3/<strong>2004</strong><br />
Sind Mediziner teure Apotheker?<br />
Artikel im CASH Nr. 33 vom 12. August <strong>2004</strong>: „Mediziner sind teure Apotheker“<br />
Im Beitrag von Roman Seiler in der Zeitschrift Cash vom 12. August <strong>2004</strong> wird eine Studie<br />
der Krankenversicherung CSS zitiert (Autoren: Konstantin Beck und Ute Kunze, CSS und Willy<br />
Oggier). Mit der Studie wird angeblich nachgewiesen, dass die Medikamentenkosten pro<br />
Einwohner in den SD-Kantonen höher sind als in Kantonen, in denen Medikamente per Rezept<br />
durch Apotheken abgegeben werden. Die AerzteGesellschaft des Kantons <strong>Zürich</strong> ist über die<br />
im Cash-Beitrag gemachten Aussagen sehr erstaunt. Dies, weil die von santésuisse veröffentlichten<br />
Zahlen ein ganz anderes Bild zeigen.<br />
Die erwähnte Studie ist für uns nicht zugänglich, da sie offenbar exklusiv für die CSS erstellt<br />
wurde. Eine detaillierte Kommentierung ist uns deshalb nicht möglich. Die Ergebnisse der<br />
Studie erstaunen umso mehr, also die offiziellen Zahlen von santésuisse für das Jahr 2003<br />
(welche als einzige die effektiv entstandenen Kosten wiedergeben) nach wie vor ein ganz<br />
anders Bild zeigen. Gemäss den Zahlen von santésuisse sind die Medikamentenkosten aller<br />
„Rezepturkantone“ mit Ausnahme des Kantons Aargau um 5 – 40 % höher als der schweizerische<br />
Durchschnitt und 20 – 80 % höher als der Durchschnitt der SD Kantone. Wir lassen<br />
Ihnen zur Illustration anbei eine auf den Zahlen von santésuisse basierende und von der<br />
ApA erstellte Grafik zugehen. Die Grafik finden Sie auch auf der Homepage der ApA unter:<br />
www.patientenapotheke.ch/news.<br />
Die offiziellen Zahlen von santésuisse wurden übrigens durch eine Studie des Bundesamtes für<br />
Sozialversicherung (BSV) bestätigt. Das BSV fordert aus diesem Grund die gesamtschweizerische<br />
Einführung der Medikamentenabgabe durch die Ärzteschaft. *)<br />
*) Forschungsbericht „Auswirkungen des KVG auf die Leistungserbringer, Nr. 8/01“<br />
Kontaktadresse:<br />
Dr. med. Jürg Schwegler Leiter der Arbeitsgruppe Heilmittel 044 761 63 34<br />
AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />
<strong>Zürich</strong>, 17. August <strong>2004</strong><br />
MEDIENMITTEILUNG Nr. 4/<strong>2004</strong><br />
Der Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung der ärztlichen Zusatzhonorare<br />
an den kantonalen Spitälern verabschiedet. Die AerzteGesellschaft des Kantons <strong>Zürich</strong> AGZ<br />
begrüsst, dass mit der Vorlage eine transparente und leistungsorientierte Lösung gefunden<br />
wurde, welche die Attraktivität der kantonalen Spitäler gewährleistet. Der Systemwechsel an<br />
sich wird aber bedauert.<br />
Mit dem Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare wird ein Systemwechsel vollzogen, den die<br />
AGZ aus Sicht der Ärzteschaft bedauert. Durch die Tatsache, dass die Honorareinnahmen aus<br />
der privatärztlichen Tätigkeit nicht mehr als Einkommen aus selbständiger sondern aus unselbständiger<br />
Tätigkeit gelten, geht ein weiteres Stück Autonomie verloren.<br />
Vor diesem Hintergrund begrüssen wir, dass in der Diskussion über die Neuordnung der ärztlichen<br />
Zusatzhonorare die Kritik und die Vorschläge der betroffenen Ärzte offenbar ernst genommen<br />
und berücksichtigt wurden. Die nun vorgeschlagene Lösung gibt den leitenden Ärzten<br />
die notwendige Flexibilität, welche sie zur Führung ihrer Klinik und ihres Institutes brauchen.<br />
Gleichzeitig wird mit der neuen Regelung die Transparenz bei der Mittelverteilung gefördert.<br />
Im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage wird im vorliegenden Gesetz das Schwergewicht auf<br />
einen Klinik- bzw. Institutspool und nicht auf einen Spitalpool gelegt. Dank dieser leistungsorientierten<br />
Lösung kann die Attraktivität der kantonalen Spitäler beibehalten werden.<br />
Kontaktadressen:<br />
Dr. med. Urs Stoffel Präsident 044 286 20 23<br />
Lic. iur. Claudia Brenn Generalsekretärin 044 421 14 22<br />
AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ<br />
<strong>Zürich</strong>, 26. August <strong>2004</strong><br />
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