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Jahresbericht 2004 - Ärztegesellschaft Zürich

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Privattarifes nicht übersteigen, in aller Regel anstandslos akzeptiert. Selbstverständlich sind<br />

unsere Mitglieder in der Gestaltung ihrer Honorare völlig frei, wir empfehlen in jedem Falle<br />

Honorarvereinbarungen durch den Patienten unterzeichnen zu lassen.<br />

Bereich UVG<br />

Im UVG-Bereich konnte mit der Praxisunkostenentschädigung ein gangbarer Weg für Belegärzte<br />

zur Entschädigung bei nur grundversicherten Behandlungen gefunden werden. Voraussetzung<br />

ist die Mitgliedschaft bei der schweizerischen Vereinigung der Belegärzte. Näheres erfahren<br />

Sie unter www.svbp.ch. Diese Vereinigung stellt auch ein Zertifikat aus, das in einem Zehn<br />

Punkte Programm den Mehrwert der ärztlichen Zusatzleistungen bei privater oder halbprivater<br />

Spitalbehandlung erläutert und ihre Mitglieder darauf verpflichtet.<br />

Bereich KVG<br />

Im KVG-Bereich ist ein anderer Weg vorgespurt. Hier sind ärztliche Fallkostenpauschalen<br />

für eine Vielzahl von Diagnosen vorgesehen (Berner OKP-Modell). Die privaten Spitäler und<br />

santésuisse im Kanton Bern konnten sich einigen. Das Modell muss allerdings noch vom Regierungsrat<br />

genehmigt werden und dürfte dann die Grundlage für Verhandlungen in den anderen<br />

Kantonen werden.<br />

Ressort Ausbildung MPA, Notfalldienst und Finanzen<br />

Bericht von Dr. med. Peter Tschudi<br />

Ausbildung MPA<br />

Im Berichtsjahr haben 174 Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) ihren Abschluss bestanden.<br />

Wir gratulieren den frisch Diplomierten und hoffen, dass uns diese jungen Frauen lange<br />

tatkräftig in unseren Praxen unterstützen. Leider haben 26 Kandidatinnen (13%) die Prüfung<br />

nicht bestanden. Ich ersuche alle Kolleginnen und Kollegen, bei der Einstellung einer Auszubildenden,<br />

die Schulzeugnisse der Sekundarschule zu beachten und in Zweifelsfällen Rücksprache<br />

mit dem Sekundarlehrer zu nehmen. Ich unterrichte an einer Schule in <strong>Zürich</strong> das Fach<br />

Krankheitskunde und es zeigt sich, dass schwache Schulerinnen sehr grosse Mühe haben, den<br />

doch recht anspruchsvollen Stoff zu begreifen und zu lernen. Auch in den Fächern Labor und<br />

Röntgen muss eine gewisse Abstraktionsfähigkeit und der Wille zu Lernen, verlangt werden.<br />

Sprachliche Fähigkeiten müssen ebenfalls vorhanden sein. Grundsätzlich ist Sek A sicher von<br />

grossem Vorteil, aber auch eine gute Schülerin der Sek B kann den Abschluss schaffen, wenn<br />

sie einsatzbereit ist.<br />

Erfreulich ist, dass im Jahr <strong>2004</strong> an den Lehrabschlussprüfungen (LAP) kein Verdacht auf Unregelmässigkeiten<br />

geäussert wurde. Die Schülerinnen werden von uns im Hinblick auf die LAP<br />

auf die Rekursmöglichkeiten hingewiesen. Die AGZ bietet in zweifelhaften Fällen auch ihre<br />

Vermittlung an. Es muss vermieden werden, dass rekurriert wird ohne gesicherte Beweislage.<br />

Im Jahre 2005 startet erstmals ein Pilotversuch mit der Möglichkeit für MPA Auszubildende,<br />

die Berufsmaturitätsschule (BMS) zu absolvieren. Diese Lernenden sind im ersten Lehrjahr drei<br />

Tage in der Schule (gleich wie andere Lernende) im zweiten zwei (einen Tag mehr) und im<br />

dritten ebenfalls zwei (einen halben Tag mehr). Erfreulicherweise haben sich sowohl an der DV<br />

als auch an der Mitgliederversammlung einige Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt, BMS<br />

Absolventinnen einzustellen. Die erste im Sommer 2005 beginnende Klasse wird aus organisatorischen<br />

Gründen (eine Ansprechpartnerin für das BMS Rektorat) an den Juventus Schulen<br />

ausgebildet. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die das Projekt „BMS für MPA“ unterstützen<br />

und sind überzeugt, dass wir in unseren Praxen von gut ausgebildeten Assistentinnen<br />

nur profitieren können. Ebenso danken wir an dieser Stelle den Juventus Schulen, dass sie<br />

bereit sind, die organisatorische Mehrarbeit zu leisten. Ein besonderer Dank geht an den Rektor<br />

der BMS, Herrn lic.iur. Markus Lippuner, der bei der Ausgestaltung der Stundenpläne sehr<br />

kooperativ war und die Wünsche der AGZ überall berücksichtigen konnte.<br />

Notfalldienst<br />

Veränderte Bedingungen<br />

Bereits mehrmals wurde an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass im Notfalldienst<br />

in einigen Bezirken bereits heute und verschärft in den nächsten Jahren mit teilweise massiven<br />

Problemen gerechnet werden muss. Die Gründe sind mannigfaltig, hier zur Erinnerung nochmals<br />

einige Stichworte:<br />

- steigende Anzahl Ärztinnen und Ärzte über 55-60 Jahren<br />

- steigende Anzahl Teilzeit Tätige,<br />

- steigende Anzahl von Dispensationen etc.<br />

Es wurde eine Notfalldienstkommission gegründet, die Ihre Arbeit aufgenommen hat und an<br />

der Delegiertenversammlung (DV) im Juni 2005 erste Vorschläge zur Anpassung der „Rahmenvorschriften<br />

für die Organisation des Notfalldienstes“ präsentieren wird. Erfreulicherweise<br />

haben einzelne Bezirke bereits ihr bestehendes Reglement angepasst. Zum Teil wurde die<br />

Altersgrenze, nach welcher kein Notfalldienst mehr zu leisten ist nach oben gesetzt. An dieser<br />

Stelle weise ich nochmals darauf hin, dass ein funktionierender Notfalldienst ausserordentlich<br />

wichtig ist für unsere Patientinnen und Patienten und dass unser Ansehen in der Öffentlichkeit<br />

davon profitiert. Das Gesundheitsgesetz schreibt im Übrigen im § 12 vor, dass „Ärzte verpflichtet<br />

sind, in dringenden Fällen Beistand zu leisten.“ Als einzelne praktizierende Ärztinnen und<br />

Ärzte sind wir für unsere Patientinnen und Patienten verantwortlich. Da Niemand von uns dies<br />

365 im Jahr während 24 Stunden leisten kann, ist die Teilnahme am Notfalldienst unabdingbar,<br />

nur sie berechtigt uns, an dienstfreien Tagen nicht erreichbar zu sein.<br />

FFE und HEF und Ärztefon<br />

Die vor ca. einem Jahr eingeführte Regelung, dass Fälle von Beurteilung von Hafterstehungsfähigkeit<br />

(HEF) und Fürsorgerischer Freiheitsentziehung (FFE) in ganzen Kanton über das<br />

„Ärztefon“ abgewickelt werden können, hat sich sehr bewährt. Wir danken an dieser Stelle<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ärztefon, insbesondere Frau Daniele Ronalter, der<br />

Leiterin, für die geleistete Arbeit. Ebenso danken wir allen Kolleginnen und Kollegen, die diese<br />

mehrheitlich unerfreulichen Einsätze leisten. Nochmals zur Erinnerung: die Rechnungen im Falle<br />

von HEF werden in jedem Fall von der Kantonspolizei (Auftraggeberin) übernommen. In Fällen<br />

von FFE ist die Lage etwas komplizierter: Schuldnerin ist hier die Patientin, der Patient. Ihr/ihm<br />

muss auch die Rechnung gestellt werden. Falls nach zwei Mahnungen nicht bezahlt wird, kann<br />

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