LENGFURT - Tourismus-Marketing Markt Triefenstein
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Burkard Kuhn<br />
Der Beruf des Fischers ist uns schon aus der Bibel<br />
überliefert. Weil diesem Handwerk bei der Ernährung<br />
der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe zukam,<br />
genoss ihr Stand allgemeines Ansehen.<br />
Bedingt durch die vielen Steillagen in der Lengfurter<br />
Flur, konnte dem Ackerbau und der Viehzucht nur eine<br />
untergeordnete Bedeutung zukommen. Für die<br />
Ernährung und Versorgung der Bewohner mit tierischem<br />
Eiweiß war deshalb der Fischfang von Anfang<br />
an wichtig. Es spricht vieles dafür, dass der Ort<br />
Lengfurt einst aus einer Ansiedlung von Fischern<br />
entstanden ist.<br />
Über die Verhältnisse in diesem Berufszweig ist aus<br />
dem Mittelalter nur wenig überliefert.<br />
Der Wildbann im Spessart, und dazu gehörte damals<br />
auch der ihn umfließende Main, wurde um das Jahr<br />
700 geschaffen. Die jeweils Herrschenden konnten<br />
nach dem römischen Recht herrenlosen Besitz wie<br />
Ländereien, Wälder oder Gewässer einziehen. Damit<br />
gingen diese in den Besitz des Königs über, der sie an<br />
verdiente Adelige weiter verlieh. Auf solche Weise<br />
gelangte der Wildbann im Spessart und damit auch<br />
das Fischereirecht auf dem Main im Jahre 1014 an den<br />
Bischof von Würzburg, der gleichzeitig Herzog von<br />
Franken war.<br />
Im Allgemeinen galt bis ins 16. Jahrhundert der Main<br />
als offenes, wechselseitig nutzbares Gewässer. Im<br />
Gegensatz zur hohen Jagd konnte der Fischfang auch<br />
von der unteren Bevölkerungsschicht betrieben werden.<br />
Davon ausgenommen waren jedoch einzelne<br />
Teilstrecken von Gewässern, die als Bannwasser mit<br />
den jeweiligen Amtssitzen des Hochstifts verbunden<br />
und an dessen meist adeligen Beamten verliehen waren.<br />
1<br />
Im Jahre 1301 erwarb der Chorherr Conrad Loschert<br />
für den Erlös seines väterlichen Erbes vom Grafen<br />
Rudolf von Wertheim und dessen Gemahlin Kunigunde<br />
das halbe Dorf Lengfurt mit samt seinen Zugehörungen<br />
und schenkte es seinem Kloster. <strong>Triefenstein</strong>.<br />
Es war dies der Ortsteil Niederhofen, den Graf<br />
Rudolf vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatte. Das<br />
Hochstift übertrug ihm dafür die Herrschaft über<br />
den Ort Steinberg (Steinmark).<br />
426<br />
Das Fischereiwesen<br />
Durch die Schenkung von Conrad Loschert an das<br />
Chorherrnstift war auch die „Fischwaidt“ (das Recht<br />
zum Fischen auf dem Main) an dieses übergegangen.<br />
2 Dieses Fischereirecht des Klosters erstreckte<br />
sich damals vom Ortsteil Niederhofen an, bis zwischen<br />
die beiden Kallmutherhebungen. Das Recht,<br />
hier zu fischen stand den Inhabern der 12 Fischlehen<br />
zu.<br />
Die Lengfurter Fischlehen<br />
In Lengfurt gab es zwölf „Fischlehen“, von denen<br />
zehn im Ortsteil Niederhofen lagen. Diese Lehen waren<br />
innerhalb der Familie weiter vererbbar und stellten<br />
eine Besonderheit dar. Ein Lengfurter Fischlehen<br />
bestand aus dem Anwesen, das heißt dem Wohnhaus,<br />
den landwirtschaftlichen Nebengebäuden sowie<br />
der Hälfte eines Vollerwerbslehens an Äckern,<br />
Wiesen, Weinbergen und Gärten. Hierfür mussten<br />
sie dem Chorherrnstift ihre Abgaben, wie den so genannten<br />
Burkardszins, Fastnachthühner, Korn- und<br />
Weinzehnt, Atzung und Besthaupt reichen. Als zweites<br />
Standbein des Erwerbs für die Lehensinhaber<br />
kam das Recht, im Klosterwasser zu fischen hinzu.<br />
Zu diesem Zweck durften sie an bestimmten Stellen<br />
innerhalb dieses Bereichs in den sogenannten „Legstätten“<br />
für die Befestigung der Reusen Stecken<br />
schlagen und Fache zum Spannen der Netze errichten.<br />
Als Gegenleistung mussten sie ihren „Dienstfisch“ an<br />
das Kloster abliefern, wofür sie dann vom Klosterbäcker<br />
ein „Herrnbrot“ (ein für die Chorherren und<br />
besondere Gäste gebackenes Weisbrot) ausgehändigt<br />
bekamen. An jedem Wochentag hatten im Wechsel<br />
immer zwei andere Fischleheninhaber ihren Dienstfisch<br />
im Kloster abzuliefern. Hatten sie jedoch mal<br />
keine Fische gefangen, so mussten sie dieses vor dem<br />
<strong>Triefenstein</strong>er St. Petersaltar beschwören und als Ersatz<br />
einen Pfennig auf den Altar legen, dann wurde<br />
ihnen auch das Herrnbrot gereicht. Eine weitere Verpflichtung<br />
war, den Fährern bei Hochwasser oder<br />
Eisgang auf dem Main behilflich zu sein. Das gleiche<br />
galt auch für das Übersetzen von Heereszügen. 3