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LENGFURT - Tourismus-Marketing Markt Triefenstein

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Burkard Kuhn<br />

Der Beruf des Fischers ist uns schon aus der Bibel<br />

überliefert. Weil diesem Handwerk bei der Ernährung<br />

der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe zukam,<br />

genoss ihr Stand allgemeines Ansehen.<br />

Bedingt durch die vielen Steillagen in der Lengfurter<br />

Flur, konnte dem Ackerbau und der Viehzucht nur eine<br />

untergeordnete Bedeutung zukommen. Für die<br />

Ernährung und Versorgung der Bewohner mit tierischem<br />

Eiweiß war deshalb der Fischfang von Anfang<br />

an wichtig. Es spricht vieles dafür, dass der Ort<br />

Lengfurt einst aus einer Ansiedlung von Fischern<br />

entstanden ist.<br />

Über die Verhältnisse in diesem Berufszweig ist aus<br />

dem Mittelalter nur wenig überliefert.<br />

Der Wildbann im Spessart, und dazu gehörte damals<br />

auch der ihn umfließende Main, wurde um das Jahr<br />

700 geschaffen. Die jeweils Herrschenden konnten<br />

nach dem römischen Recht herrenlosen Besitz wie<br />

Ländereien, Wälder oder Gewässer einziehen. Damit<br />

gingen diese in den Besitz des Königs über, der sie an<br />

verdiente Adelige weiter verlieh. Auf solche Weise<br />

gelangte der Wildbann im Spessart und damit auch<br />

das Fischereirecht auf dem Main im Jahre 1014 an den<br />

Bischof von Würzburg, der gleichzeitig Herzog von<br />

Franken war.<br />

Im Allgemeinen galt bis ins 16. Jahrhundert der Main<br />

als offenes, wechselseitig nutzbares Gewässer. Im<br />

Gegensatz zur hohen Jagd konnte der Fischfang auch<br />

von der unteren Bevölkerungsschicht betrieben werden.<br />

Davon ausgenommen waren jedoch einzelne<br />

Teilstrecken von Gewässern, die als Bannwasser mit<br />

den jeweiligen Amtssitzen des Hochstifts verbunden<br />

und an dessen meist adeligen Beamten verliehen waren.<br />

1<br />

Im Jahre 1301 erwarb der Chorherr Conrad Loschert<br />

für den Erlös seines väterlichen Erbes vom Grafen<br />

Rudolf von Wertheim und dessen Gemahlin Kunigunde<br />

das halbe Dorf Lengfurt mit samt seinen Zugehörungen<br />

und schenkte es seinem Kloster. <strong>Triefenstein</strong>.<br />

Es war dies der Ortsteil Niederhofen, den Graf<br />

Rudolf vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatte. Das<br />

Hochstift übertrug ihm dafür die Herrschaft über<br />

den Ort Steinberg (Steinmark).<br />

426<br />

Das Fischereiwesen<br />

Durch die Schenkung von Conrad Loschert an das<br />

Chorherrnstift war auch die „Fischwaidt“ (das Recht<br />

zum Fischen auf dem Main) an dieses übergegangen.<br />

2 Dieses Fischereirecht des Klosters erstreckte<br />

sich damals vom Ortsteil Niederhofen an, bis zwischen<br />

die beiden Kallmutherhebungen. Das Recht,<br />

hier zu fischen stand den Inhabern der 12 Fischlehen<br />

zu.<br />

Die Lengfurter Fischlehen<br />

In Lengfurt gab es zwölf „Fischlehen“, von denen<br />

zehn im Ortsteil Niederhofen lagen. Diese Lehen waren<br />

innerhalb der Familie weiter vererbbar und stellten<br />

eine Besonderheit dar. Ein Lengfurter Fischlehen<br />

bestand aus dem Anwesen, das heißt dem Wohnhaus,<br />

den landwirtschaftlichen Nebengebäuden sowie<br />

der Hälfte eines Vollerwerbslehens an Äckern,<br />

Wiesen, Weinbergen und Gärten. Hierfür mussten<br />

sie dem Chorherrnstift ihre Abgaben, wie den so genannten<br />

Burkardszins, Fastnachthühner, Korn- und<br />

Weinzehnt, Atzung und Besthaupt reichen. Als zweites<br />

Standbein des Erwerbs für die Lehensinhaber<br />

kam das Recht, im Klosterwasser zu fischen hinzu.<br />

Zu diesem Zweck durften sie an bestimmten Stellen<br />

innerhalb dieses Bereichs in den sogenannten „Legstätten“<br />

für die Befestigung der Reusen Stecken<br />

schlagen und Fache zum Spannen der Netze errichten.<br />

Als Gegenleistung mussten sie ihren „Dienstfisch“ an<br />

das Kloster abliefern, wofür sie dann vom Klosterbäcker<br />

ein „Herrnbrot“ (ein für die Chorherren und<br />

besondere Gäste gebackenes Weisbrot) ausgehändigt<br />

bekamen. An jedem Wochentag hatten im Wechsel<br />

immer zwei andere Fischleheninhaber ihren Dienstfisch<br />

im Kloster abzuliefern. Hatten sie jedoch mal<br />

keine Fische gefangen, so mussten sie dieses vor dem<br />

<strong>Triefenstein</strong>er St. Petersaltar beschwören und als Ersatz<br />

einen Pfennig auf den Altar legen, dann wurde<br />

ihnen auch das Herrnbrot gereicht. Eine weitere Verpflichtung<br />

war, den Fährern bei Hochwasser oder<br />

Eisgang auf dem Main behilflich zu sein. Das gleiche<br />

galt auch für das Übersetzen von Heereszügen. 3

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