423403002 GB AFG NEU
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6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung<br />
Die Statuten der <strong>AFG</strong> Arbonia-Forster-Holding AG enthalten keine<br />
vom Gesetz abweichende Regeln.<br />
6.2 Statutarische Quoren<br />
Die Statuten der <strong>AFG</strong> Arbonia-Forster-Holding AG enthalten keine<br />
vom Gesetz abweichende Regeln.<br />
6.3 Einberufung der Generalversammlung<br />
Die Generalversammlung wird gemäss den gesetzlichen Vorschriften<br />
durch einmalige Einladung in der Form, wie sie in Artikel 8 der<br />
Statuten hievor für die Mitteilungen an die Aktionäre vorgesehen ist<br />
durchgeführt.<br />
6.4 Traktandierung<br />
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von CHF 1 Mio. Aktienkapital<br />
oder mehr vertreten, können die Traktandierung eines Verhand-<br />
lungsgegenstandes verlangen. Das entsprechende Begehren ist<br />
zeitlich so einzureichen, dass es unter Einhaltung der gesetzlichen<br />
Fristen in die Einladung zur Generalversammlung aufgenommen<br />
werden kann.<br />
6.5 Eintragungen im Aktienbuch<br />
Namenaktionäre, die 30 Tage vor der Generalversammlung im<br />
Aktienregister der <strong>AFG</strong> Arbonia-Forster-Holding AG eingetragen<br />
sind, erhalten die Einladungen zur Generalversammlung mit den<br />
Anträgen des Verwaltungsrates sowie die Eintrittskarten direkt<br />
zugestellt.<br />
7. Kontrollwechsel und<br />
Abwehrmassnahmen<br />
7.1 Angebotspflicht (Revision vom 26.03.1999)<br />
Gemäss Art. 5a) der Statuten ist die Pflicht zur Unterbreitung<br />
eines öffentlichen Kaufangebots gemäss Börsengesetz aufgehoben<br />
(Opting-out).<br />
7.2 Kontrollwechselklauseln<br />
Die <strong>AFG</strong> Arbonia-Forster-Holding AG besitzt keine Kontrollwech-<br />
selklauseln.<br />
36 Corporate Governance<br />
<strong>AFG</strong>-Geschäftsbericht 2003