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Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues

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5.4.9 Rolle <strong>der</strong> Stadtwerke <strong>und</strong> Unternehmensqualität<br />

So wie es bei den Sparkassen schon lange <strong>der</strong> Fall ist, nehmen die SWM nicht nur am Wett-<br />

bewerb teil, son<strong>der</strong>n sollen ihn sogar stärken, indem sie ein Gegengewicht zur <strong>Markt</strong>macht<br />

<strong>der</strong> großen vier deutschen Energiekonzerne (Eon, RWE, EnBW, Vattenfall) bilden – so das<br />

neue Credo <strong>der</strong> SWM, Udes 730 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kommunalverbände. 731 <strong>Die</strong>ses Argument ist in mehr-<br />

facher Hinsicht problematisch: zum einen sind auch diese vier Großen zu einem erheblichen<br />

Teil in öffentlichem o<strong>der</strong> – wie RWE <strong>und</strong> EnBW – sogar in kommunalem Eigentum. Zum<br />

an<strong>der</strong>en entwickeln sich die großen kommunalen Stadtwerke wie die SWM mit ihrem bun-<br />

desweiten Vertrieb langsam selbst zu Großen. Vielleicht ist es nur noch eine Frage <strong>der</strong> Zeit<br />

o<strong>der</strong> gar <strong>der</strong> Perspektive, dass die SWM selbst Teil des Oligopols sind. Spätestens dann haben<br />

die SWM ein „Identitätsproblem“ 732 als kommunales Unternehmen, mögen ihre wirtschaftli-<br />

chen Erfolge noch so glänzend sein. Auch <strong>der</strong> Münchner Oberbürgermeister Ude sieht dieses<br />

Problem: „<strong>Die</strong> Städte sehen sich wi<strong>der</strong>sprüchlichen Erwartungen ausgesetzt. Einerseits sollen<br />

sich die städtischen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen wie jedes private Unternehmen dem<br />

Wettbewerb stellen, wobei das nationale Recht die Teilnahme an diesem Wettbewerb erheb-<br />

lich einschränkt. An<strong>der</strong>erseits sollen diese Unternehmen öffentliche Aufgaben erfüllen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Erledigung garantieren, wobei die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen unwi<strong>der</strong>sprochen<br />

national beziehungsweise vor Ort zu entscheiden sind.“ 733<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme <strong>der</strong> SWM am Strom- <strong>und</strong> Erdgaswettbewerb <strong>und</strong> die abnehmende öffentliche<br />

Kontrolle stellen ihren europarechtlichen Status als öffentliches Unternehmen in Frage. Der<br />

EuGH hat ja für die Kontrolle durch den öffentlichen Eigner unter an<strong>der</strong>em die Eigenständigkeit<br />

eines Unternehmens <strong>und</strong> „die Ausweitung des geografischen Tätigkeitsbereichs“ 734 als<br />

hin<strong>der</strong>lich angesehen. Schwerwiegen<strong>der</strong> ist aber, dass sowohl die EU-Richtlinien als auch die<br />

EuGH-Rechsprechung neben <strong>der</strong> Kontrolle durch die öffentliche Hand auch voraussetzen,<br />

dass das Unternehmen im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist. In <strong>der</strong><br />

einschlägigen Vergabe-Richtlinie ist konkret die Zahl 80 Prozent des Umsatzes genannt. 735<br />

<strong>Die</strong>s ist im Fall <strong>der</strong> Energieversorgung wegen des Wettbewerbs zweifellos nicht mehr gegeben.<br />

Dort dürften also Aufträge – zum Beispiel die Stromversorgung städtischer Einrichtungen<br />

– ohne Ausschreibung nicht mehr zulässig sein. Fraglich ist, wie weit dieses Problem auf<br />

730<br />

Ude 2006, S. 4.<br />

731<br />

Vgl. DStGB Presseerklärung 12.10.2007: „Kommunale Daseinsvorsorge für Bürger unverzichtbar!“;<br />

http://www.vku.de.<br />

732<br />

Edeling 2002, S. 130.<br />

733<br />

Ude 2006, S. 13.<br />

734<br />

EuGH Rs. C-458/03 Parking Brixen, Urt. v. 13.10.2005, Nr. 67.<br />

735<br />

RL 2004/17/EG zur Koordinierung <strong>der</strong> Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich <strong>der</strong> Wasser-,<br />

Energie- <strong>und</strong> Verkehrsversorgung sowie <strong>der</strong> Postdienste, 31.03.2004, Art. 23 III.<br />

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