Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues
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senkt werden. Das heißt, die Gebühren sind heute leicht über dem Stand von 1995, inflations-<br />
bereinigt dürften sie sogar gesunken sein.<br />
Der Umweltschutz spielt für die Abfallwirtschaft eine herausragende Rolle. Wie <strong>der</strong> AWM<br />
zu Recht betont, ist Abfall „keine beliebige Ware, son<strong>der</strong>n ein Risikogut“ 379 In München<br />
wurde deshalb Wert auf eine umweltfre<strong>und</strong>liche Abfallentsorgung gelegt, erst 1992 war das<br />
neue umweltfre<strong>und</strong>liche Heizkraftwerk Nord in Betrieb genommen worden. Nach Inkrafttre-<br />
ten des Kreislaufwirtschafs- <strong>und</strong> Abfallgesetzes sah sich die Stadt München 1996 dennoch<br />
gezwungen, die kritisierten „Abfälle zur energetischen Verwertung“ im Heizkraftwerk zuzu-<br />
lassen, um gegen die „zunehmende Konkurrenz durch private Entsorger“ 380 zu bestehen. <strong>Die</strong><br />
Stadt entwickelte aber 1999 das städtische Abfallkonzept im Hinblick auf den Umweltschutz<br />
weiter <strong>und</strong> führte 2003 neue Umwelttechnologien ein. Das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2003 381<br />
zur Abfallverbrennung in Zementöfen wurde vom AWM kritisiert, weil es Ökodumping ver-<br />
stärke. 382 Der AWM warnt bis heute, die Qualität <strong>der</strong> Abfallentsorgung leide unter einer Libe-<br />
ralisierung, weil „unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen ein permanenter Hang zum<br />
Ökodumping“ bestehe. <strong>Die</strong> Sicherstellung einer umweltfre<strong>und</strong>lichen Entsorgung durch kom-<br />
munale Betriebe sei durch den zunehmenden Druck von seiten <strong>der</strong> EU <strong>und</strong> internationaler<br />
Konzerne gefährdet. 383 In München ist dieser Fall aber bisher nicht eingetreten, auch weil<br />
vom Gesetzgeber auf die Gefahren reagiert wurde: 2003 brachte die Gewerbeabfallverordnung<br />
einen neuen Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang 384 , was in München den Anschluss von<br />
h<strong>und</strong>erten neuen Gewerbebetrieben bewirkte. 385 Und 2005 traten schärfere Entsorgungsstandards,<br />
vor allem ein Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle 386 , in Kraft. <strong>Die</strong>se Maßnahmen<br />
sind auch mit dafür verantwortlich, dass die Abfallverbrennung im Heizkraftwerk<br />
Nord heute auf einem Höchststand ist. Beson<strong>der</strong>s deutlich ist beim AWM die Wirkung des<br />
Deponierungsverbots bei den Gewerbeabfällen zu sehen, die bis 2004 stark absanken, seit<br />
2005 aber wie<strong>der</strong> steigen (siehe Bild 3, Seite 62). Der Anstieg belegt, dass die Verlagerung<br />
auf Private in den Vorjahren – jedenfalls auch – auf min<strong>der</strong>wertige Entsorgung zurückzufüh-<br />
379<br />
Vgl. Wir im Amt September 2001, S. 3; AWM Geschäftsbericht 2005, S. 15.<br />
380<br />
AWM Geschäftsbericht 1998, S. 3.<br />
381<br />
EuGH Rs. C-228/00 Belgische Zementöfen, Urt. v. 13.02.2000.<br />
382<br />
AWM Pressemeldung 21.02.2003: „Trotz EU-Gerichtsurteil: Energetische Abfallverwertung in München<br />
weiterhin möglich.“<br />
383<br />
AWM Geschäftsbericht 2005, S. 12.<br />
384<br />
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbeabfallverordnung),<br />
19.06.2002.<br />
385<br />
AWM Geschäftsbericht 2004, S. 7.<br />
386<br />
Zum 01.06.2005 aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Technischen Anleitung Siedlungsabfall, 14.05.1993.<br />
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