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Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues

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senkt werden. Das heißt, die Gebühren sind heute leicht über dem Stand von 1995, inflations-<br />

bereinigt dürften sie sogar gesunken sein.<br />

Der Umweltschutz spielt für die Abfallwirtschaft eine herausragende Rolle. Wie <strong>der</strong> AWM<br />

zu Recht betont, ist Abfall „keine beliebige Ware, son<strong>der</strong>n ein Risikogut“ 379 In München<br />

wurde deshalb Wert auf eine umweltfre<strong>und</strong>liche Abfallentsorgung gelegt, erst 1992 war das<br />

neue umweltfre<strong>und</strong>liche Heizkraftwerk Nord in Betrieb genommen worden. Nach Inkrafttre-<br />

ten des Kreislaufwirtschafs- <strong>und</strong> Abfallgesetzes sah sich die Stadt München 1996 dennoch<br />

gezwungen, die kritisierten „Abfälle zur energetischen Verwertung“ im Heizkraftwerk zuzu-<br />

lassen, um gegen die „zunehmende Konkurrenz durch private Entsorger“ 380 zu bestehen. <strong>Die</strong><br />

Stadt entwickelte aber 1999 das städtische Abfallkonzept im Hinblick auf den Umweltschutz<br />

weiter <strong>und</strong> führte 2003 neue Umwelttechnologien ein. Das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2003 381<br />

zur Abfallverbrennung in Zementöfen wurde vom AWM kritisiert, weil es Ökodumping ver-<br />

stärke. 382 Der AWM warnt bis heute, die Qualität <strong>der</strong> Abfallentsorgung leide unter einer Libe-<br />

ralisierung, weil „unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen ein permanenter Hang zum<br />

Ökodumping“ bestehe. <strong>Die</strong> Sicherstellung einer umweltfre<strong>und</strong>lichen Entsorgung durch kom-<br />

munale Betriebe sei durch den zunehmenden Druck von seiten <strong>der</strong> EU <strong>und</strong> internationaler<br />

Konzerne gefährdet. 383 In München ist dieser Fall aber bisher nicht eingetreten, auch weil<br />

vom Gesetzgeber auf die Gefahren reagiert wurde: 2003 brachte die Gewerbeabfallverordnung<br />

einen neuen Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang 384 , was in München den Anschluss von<br />

h<strong>und</strong>erten neuen Gewerbebetrieben bewirkte. 385 Und 2005 traten schärfere Entsorgungsstandards,<br />

vor allem ein Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle 386 , in Kraft. <strong>Die</strong>se Maßnahmen<br />

sind auch mit dafür verantwortlich, dass die Abfallverbrennung im Heizkraftwerk<br />

Nord heute auf einem Höchststand ist. Beson<strong>der</strong>s deutlich ist beim AWM die Wirkung des<br />

Deponierungsverbots bei den Gewerbeabfällen zu sehen, die bis 2004 stark absanken, seit<br />

2005 aber wie<strong>der</strong> steigen (siehe Bild 3, Seite 62). Der Anstieg belegt, dass die Verlagerung<br />

auf Private in den Vorjahren – jedenfalls auch – auf min<strong>der</strong>wertige Entsorgung zurückzufüh-<br />

379<br />

Vgl. Wir im Amt September 2001, S. 3; AWM Geschäftsbericht 2005, S. 15.<br />

380<br />

AWM Geschäftsbericht 1998, S. 3.<br />

381<br />

EuGH Rs. C-228/00 Belgische Zementöfen, Urt. v. 13.02.2000.<br />

382<br />

AWM Pressemeldung 21.02.2003: „Trotz EU-Gerichtsurteil: Energetische Abfallverwertung in München<br />

weiterhin möglich.“<br />

383<br />

AWM Geschäftsbericht 2005, S. 12.<br />

384<br />

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbeabfallverordnung),<br />

19.06.2002.<br />

385<br />

AWM Geschäftsbericht 2004, S. 7.<br />

386<br />

Zum 01.06.2005 aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Technischen Anleitung Siedlungsabfall, 14.05.1993.<br />

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