Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues
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ßerdem könnten schon während des Jahres die Zahlungen angepasst werden. 281 Ob letzteres<br />
allerdings mit dem Erfor<strong>der</strong>nis objektiver Vorab-Parameter, die nicht auf ein spezielles Unternehmen<br />
abzielen, tatsächlich vereinbar ist, sei dahingestellt.<br />
Der vor geraumer Zeit für die <strong>Kommunen</strong> als „Bombe“ 282 bezeichnete Verkauf von<br />
Gr<strong>und</strong>stücken unter <strong>Markt</strong>wert spielt für die Stadt München keine Rolle, weil sie immer<br />
schon wettbewerbsorientiert verkauft hat <strong>und</strong> die Mitteilung <strong>der</strong> Kommission zu Gr<strong>und</strong>stücksverkäufen<br />
aus dem Jahr 1997 283 beachtet, wo entwe<strong>der</strong> eine Ausschreibung o<strong>der</strong> ein<br />
Gutachten vorgesehen ist, um einen Verkauf zum <strong>Markt</strong>preis zu gewährleisten. <strong>Die</strong> Mitteilung<br />
ist in den Ausschreibungsleitlinien <strong>der</strong> Stadt für Gründstücksverkäufe schon lange eingearbeitet.<br />
284 Auch die Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung ist laut <strong>der</strong> Stadtverwaltung durch die Vorgaben<br />
des Beihilferechts nicht beeinträchtigt. <strong>Die</strong> För<strong>der</strong>ung stelle keine Beihilfe dar, weil sie<br />
nicht selektiv sei; die För<strong>der</strong>kriterien würden alle sorgfältig geprüft. 285 Sowohl bei den<br />
Gr<strong>und</strong>stücksverkäufen als auch bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung wurde von <strong>der</strong> Stadtverwaltung darauf<br />
verwiesen, dass die europäischen Vorgaben ohnehin schon durch die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots<br />
aus <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>und</strong> dem Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzegesetz erfüllt<br />
würden. Im Übrigen war in den Gesprächen herauszuhören, dass in an<strong>der</strong>en <strong>Kommunen</strong> oft<br />
noch zu wenig auf die Konformität mit den EU-Vorgaben geachtet wird.<br />
Bei <strong>der</strong> Tätigkeit des Sozialreferats sind die Verän<strong>der</strong>ungen bisher auch noch relativ gering.<br />
Es ist aber eine Tendenz erkennbar, dass „<strong>der</strong> Sozialbereich zunehmend von europäischen<br />
Regeln erfasst wird“ 286 . <strong>Die</strong> große Frage dort ist inzwischen immer: habe ich einen <strong>Markt</strong><br />
o<strong>der</strong> nicht? Denn wenn es einen <strong>Markt</strong> für eine Leistung gibt, könnte eine För<strong>der</strong>ung dieser<br />
Leistung den <strong>Markt</strong> beeinträchtigen <strong>und</strong> unterläge den Beihilferegeln. <strong>Die</strong>se Unsicherheit<br />
wird von einem aktuellen Dokument <strong>der</strong> Kommission 287 beför<strong>der</strong>t. Dort werden Beispiele wie<br />
ein Frauenhaus o<strong>der</strong> eine Drogenberatungsstelle herangezogen, um die Relevanz <strong>der</strong> Beihilferegeln<br />
darzustellen. Dabei wird nicht davon ausgegangen, dass diese Leistungen von vornherein<br />
als nichtwirtschaftlich ausgenommen wären, son<strong>der</strong>n die Zahlungen werden als unerheblich<br />
im Sinne <strong>der</strong> „De Minimis“-Regelung eingestuft. Das Sozialreferat kann nun auf zwei<br />
Wegen auf diese Entwicklung reagieren: entwe<strong>der</strong> es geht einfach davon aus, dass immer ein<br />
<strong>Markt</strong> besteht <strong>und</strong> die Beihilferegeln anzuwenden sind; o<strong>der</strong> es prüft in jedem Einzellfall, ob<br />
ein <strong>Markt</strong> vorliegt <strong>und</strong> kann gegebenenfalls freier agieren, wenn dies verneint wird. Letzteres<br />
281<br />
Gespräch Scharpf, Direktorium LHM.<br />
282<br />
So ein Vertreter des Deutschen Städtetags, zit. nach: Schultze 1997, S. 65.<br />
283<br />
Kommission 1997a.<br />
284<br />
Gespräch Weber, Kommunalreferat LHM.<br />
285<br />
Gespräch Duschner, Referat für Arbeit <strong>und</strong> Wirtschaft LHM.<br />
286<br />
Gespräch Herbst, Sozialreferat LHM, auch zum Folgenden.<br />
287<br />
Kommission 2007b.<br />
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