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Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues

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die Wasserversorgung übergreift. Es ist natürlich denkbar, dass beim Status des öffentlichen<br />

Unternehmens nach Sektoren getrennt wird – so sieht es die Geschäftsführung <strong>der</strong> SWM. 736<br />

<strong>Die</strong>se Argumentation erinnert an an<strong>der</strong>e europarechtliche Konstruktionen: eine rechtliche<br />

Einheit kann teils ein Unternehmen sein, teils nicht; <strong>und</strong> ein Unternehmen kann zugleich<br />

<strong>Die</strong>nste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste mit Gewinninte-<br />

resse verfolgen. <strong>Die</strong> entscheidende Frage lautet also: muss auch das Öffentliche eines Unter-<br />

nehmens so wie das Unternehmen selbst nach Tätigkeitsbereichen abgegrenzt werden, was<br />

heißen würde: ein Unternehmen kann mit einem Teil seiner Tätigkeit nichtöffentlich sein<br />

(zum Beispiel Energie), mit einem an<strong>der</strong>en aber öffentlich (zum Beispiel Wasserversorgung).<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass es keine eigene Wassersparte bei den Stadtwerken gibt, son<strong>der</strong>n<br />

die Wasserversorgung in die spartenübergreifenden Tochtergesellschaften <strong>der</strong> SWM<br />

integriert ist.<br />

Solange die SWM ein öffentliches Unternehmen sind, sind sie den Privatunternehmen nicht<br />

gleichgestellt, son<strong>der</strong>n es gelten öffentliche Bindungen, die im Wettbewerb zum Nachteil<br />

geraten. Aus Sicht <strong>der</strong> SWM sind hier die größten Nachteile – wie schon erwähnt – die Bindung<br />

an die öffentliche Auftragsvergabe im Baubereich <strong>und</strong> die Beschränkungen des öffentlichen<br />

Tarifvertrags. 737 Konkret beklagt die Geschäftsführung, <strong>der</strong> Tarifvertrag – sowohl <strong>der</strong><br />

frühere B<strong>und</strong>esangestelltentarif (BAT) als auch <strong>der</strong> neue TV-V – sei ein Hin<strong>der</strong>nis bei <strong>der</strong><br />

Anstellung sowohl beson<strong>der</strong>s gering als auch beson<strong>der</strong>s gut qualifizierten Personals 738 <strong>und</strong><br />

macht den Betriebsrat dafür verantwortlich, weil er sich gegen eine leistungsgerechte Bezahlung<br />

sperre. <strong>Die</strong> Gewerkschaft meint dagegen, sie würde sich in <strong>der</strong> Regel nicht gegen eine<br />

bessere Bezahlung wehren <strong>und</strong> <strong>der</strong> TV-V liege insgesamt unter <strong>der</strong> Bezahlung <strong>der</strong> privaten<br />

Verträge, so dass sogar die Beschäftigten <strong>der</strong> Privaten die Befürchtung haben, auf das Niveau<br />

des TV-V abzusinken. 739 Eine Benachteiligung wurde in <strong>der</strong> Literatur auch bei <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Quersubventionierung <strong>und</strong> den Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen gesehen. 740 In beiden<br />

Fällen nimmt aber die Benachteiligung eindeutig ab: <strong>Die</strong> Quersubventionierung ist europarechtlich<br />

nur dann ein Problem, wenn Gewinne aus subventionierten Bereichen in an<strong>der</strong>e Bereiche<br />

transferiert werden. Nachdem die Beihilfekontrolle sehr stark auf den Ausgleich tatsächlicher<br />

Kosten für eine DAWI fokussiert, dürfte aus diesen Mitteln gar keine Quersubventionierung<br />

möglich sein. An<strong>der</strong>erseits dürfte es unbedenklich sein, wenn Gewinne aus Wettbewerbssparten<br />

wie Energieversorgung in an<strong>der</strong>e Bereiche gehen. Denn die freie Verwendung<br />

736<br />

Gespräch Schwarz, Geschäftsführer SWM.<br />

737<br />

Gespräch Schwarz, Geschäftsführer SWM; vgl. auch zum Vergaberecht Wuppertal Institut 2007, S. 8.<br />

738<br />

Gespräch Schwarz, Geschäftsführer SWM – allerdings wird dieses Problem in <strong>der</strong> Regel mit außertariflichen<br />

Verträge umgangen; früher schon Kurt Mühlhäuser in: SWM intern November 1998, S. 6.<br />

739<br />

Gespräch Marcinek, ver.di.<br />

740<br />

Vgl. Löwe 2003, S. 194f.<br />

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