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Die Kommunen und der Gemeinsame Markt - Neues

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erfor<strong>der</strong>nis für Kliniken ist eine gerechtfertigte Beschränkung <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit. 394<br />

<strong>Die</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Genehmigung in Bayern hat also keinen europarechtlichen Hintergr<strong>und</strong>.<br />

Der liberalisierte <strong>Markt</strong> macht natürlich die Leistung aller Kliniken, auch <strong>der</strong> kommunalen, zu<br />

einer wirtschaftlichen <strong>Die</strong>nstleistung. 395 Damit rückt eine Anwendung <strong>der</strong> Regeln des Ge-<br />

meinsamen <strong>Markt</strong>es näher. Der B<strong>und</strong>esverband deutscher Privatkliniken bezeichnete den De-<br />

fizitausgleich für öffentliche Kliniken als Beihilfen 396 , 2003 erhob das private Klinikunter-<br />

nehmen Asklepios Klage gegen den Defizitausgleich <strong>und</strong> die Garantien seitens öffentlicher<br />

Träger für ihre Kliniken. <strong>Die</strong>se wurde zwar 2007 abgewiesen, aber nur aus formalen Gründen<br />

<strong>und</strong> ohne inhaltliche Entscheidung, so dass die Frage nach <strong>der</strong> Beihilfequalität des Defizitausgleichs<br />

nicht geklärt ist. 397 Immerhin sind Kliniken 2005 gemäß Artikel 86 II EGV ohne Begrenzung<br />

vom Beihilfeverbot freigestellt worden 398 , unter folgenden Bedingungen: Es muss<br />

ein öffentlicher Auftrag vorliegen, es dürfen nur anfallende Kosten inklusive einer angemessene<br />

Rendite abzüglich <strong>der</strong> Einnahmen erstattet werden <strong>und</strong> eine Überkompensierung muss<br />

mithilfe von Kontrollen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten vermieden werden. 399 Eine Begrenzung <strong>der</strong> Zahlungen<br />

ist nicht vorgesehen. Schließlich sind Kliniken auch in <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie<br />

von 2006 völlig ausgenommen (Art. 2 II f). <strong>Die</strong> Kommission treibt jedoch eine Diskussion<br />

über Maßnahmen bei Ges<strong>und</strong>heitsdienstleistungen voran. 400<br />

5.1.3 Verän<strong>der</strong>ung in München<br />

<strong>Die</strong> Münchner Kliniken wurden 1993 erst zu Eigenbetrieben <strong>und</strong> dann 2005 in <strong>der</strong> Städtisches<br />

Klinikum München GmbH zusammengeführt <strong>und</strong> formell privatisiert. <strong>Die</strong>s geschah,<br />

um die Verluste <strong>der</strong> Kliniken nicht mehr aus dem Stadthaushalt finanzieren zu müssen <strong>und</strong><br />

dem steigenden Kosten- <strong>und</strong> Wettbewerbsdruck zu begegnen. Bei <strong>der</strong> Gründung wurde die<br />

GmbH mit viel Eigenkapital ausgestattet, aus dem sie heute ihre Verluste finanzieren muss;<br />

die Stadt zahlt keine Zuschüsse mehr. 401 <strong>Die</strong> Diskussion um den Defizitausgleich ist also in<br />

München eher irrelevant, obwohl gr<strong>und</strong>sätzlich auch die ursprüngliche Kapitalausstattung<br />

durch die Stadt unter das Beihilfeverbot fallen kann 402 , nämlich wenn ein privater Investor<br />

keine ähnliche Ausstattung vornehmen würde – aber spätestens seit <strong>der</strong> Freistellungsentscheidung<br />

dürfte auch dies kaum noch ein Problem sein. Trotz <strong>der</strong> weitgehenden Bedeutungslosig-<br />

394<br />

EuGH Rs. C-385/99 Müller-Fauré, Urt. v. 13.05.2003.<br />

395<br />

Vgl. z.B. EuG Rs. T-167/04 Asklepios, Urt. v. 11.07.2007, Rn. 49-55.<br />

396<br />

Sittel/Timm 2007, S. 70.<br />

397<br />

EuG Rs. T-167/04 Asklepios, Urt. v. 11.07.2007; vgl. Europa-Nachrichten LHM 04/2007, 16.08.2007, S. 3.<br />

398<br />

Kommission 2005, Art. 2 I b).<br />

399<br />

Kommission 2005, Art. 4, 5 I <strong>und</strong> 6.<br />

400<br />

Kommission 2006b.<br />

401<br />

Michael Wendl, stv. Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong> Klinikum München GmbH, auf <strong>der</strong> Veranstaltung „Billiglöhne<br />

bei den städtischen Kliniken“ in München, 20.02.2008.<br />

402<br />

Vgl. RL 80/723/EG, Art. 3 b); EuGH Rs. C-482/99 Stardust Marine, Urt. v. 16.05.2002.<br />

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