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Euro. Sie liegt damit um eine Millionen Euro über dem Vorjah-<br />

resergebnis von 2,7 Millionen Euro.<br />

2011 mit zusätzlicher Ertragssteuerbelastung – 2010 begünstigt<br />

durch Erstattungen aus Vorjahren<br />

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beider Geschäftsjahre<br />

sind durch Sondereffekte beeinflusst worden. Sie wirkten im<br />

Geschäftsjahr 2010 steuermindernd und im Geschäftsjahr 2011<br />

steuererhöhend. So erhöhte sich der Ertragssteueraufwand des<br />

Jahres 2011 auf rund 0,5 Millionen Euro, während im Vorjahr<br />

Erträge aus Ertragssteuern von 0,6 Millionen Euro zu Buche<br />

standen. Sie betrafen Gewerbesteuererträge, weil die zurückgestellte<br />

Gewerbesteuer auf den Sanierungsgewinn 2007 erlassen<br />

worden war und damit nicht mehr zu zahlen war.<br />

Aufgrund der Anwendung des § 8c KStG und unter Berücksichtigung<br />

des maximalen Steuerrisikos aus dieser Vorschrift ergab<br />

sich 2011 ein zusätzlicher Ertragssteueraufwand aus latenten<br />

Steuern in Höhe von 0,3 Millionen Euro.<br />

Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 konnte bei der<br />

EHLEBRACHT AG der Ansatz von passiv latenten Steuern, die<br />

sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergaben,<br />

unterbleiben, weil noch höhere aktive latente Steuern aus<br />

der Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge bestanden.<br />

Nachdem Anfang 2011 die FH Finanzholding AG die Beteiligungsquote<br />

von 50 Prozent an der EHLEBRACHT AG überschritten<br />

hatte, waren die Vorschriften des § 8c KStG über die<br />

Nicht-Mehr-Abziehbarkeit bis dahin nicht genutzter Verlustvorträge<br />

anzuwenden. Trotz anhängiger Verfahren bzgl. der Verfassungsmäßigkeit<br />

des § 8c KStG wurde im Geschäftsjahr 2011<br />

unter Anwendung des Vorsichtsprinzips das maximale Steuerrisiko<br />

aus nicht mehr nutzbaren Verlustvorträgen bilanziell berücksichtigt.<br />

Diese Entscheidung führte dazu, dass ein Überhang<br />

passiv latenter Steuern über die aktiv latenten Steuern in<br />

Höhe von 0,3 Millionen Euro entstand, der als Ertragssteueraufwand<br />

in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen war.<br />

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