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Allgemeine Angaben<br />
Rückstellungen<br />
Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgte unverändert nach<br />
dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-<br />
Methode und Berücksichtigung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.<br />
Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird der von der Deutschen Bundesbank<br />
veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre<br />
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin ist<br />
eine Rentendynamik berücksichtigt.<br />
Der Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde im Vorjahr<br />
vollständig im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen.<br />
Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung<br />
aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwertes der Verpflichtung<br />
und dem beizulegenden Zeitwert des gebildeten Deckungsvermögens.<br />
Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der für das Geschäftsjahr 2011 erwarteten<br />
nachzuzahlenden Steuern gebildet.<br />
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren<br />
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
Passive latente Steuern<br />
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen<br />
und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rech-<br />
nungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden<br />
werden gegebenenfalls steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.<br />
Im Berichtsjahr ergab sich nach Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern ein<br />
zu bilanzierender Passivüberhang.<br />
Der für latente Steuern zugrunde zu legende Ertragssteuersatz beträgt 30,83 Prozent.<br />
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