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LA KW 32_33

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Andere Länder, andere StrafenDer Öamtc lässt mit ungewöhnlichen Verkehrsbestimmungen aufhorchen(mpl) Jedes Land hat seine eigenen Verkehrsbestimmungen. Diemeisten sorgen mit Bestimmtheit für mehr Sicherheit im Straßenverkehrund dennoch gibt es einige, die so manches Kopfschüttelnhervorrrufen können. Kopfschütteln zu lauter Musik sollte man inFrankreich allerdings unterlassen, denn für zu laute Musik zahltman bereits 75 Euro an Strafe.Wer sich vor der Autofahrt inden Urlaub nicht informiert, kannleicht in Schwierigkeiten geraten.„Im Ausland können unterschiedlicheTempolimits gelten, es gibtstark abweichende Mitführpflichtenund der europäische Mautdschungelist fast schon eine Wissenschaftfür sich“, nennt Öamtc-TouristikerinKristina Tauer einige Beispiele.Abseits davon gibt es außerdemVerkehrsbestimmungen, mit denenman überhaupt nicht rechnet.GESETZ DER STRASSE.• Italien: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung ist eineMindeststrafe ab 530 Euro fällig.„Hat man mehr als 0,5 Promille,kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmtwerden“, weiß dieÖamtc-Expertin. Ein anderes Beispielaus unserem südlichen Nachbarland:Verstöße wie überhöhteGeschwindigkeit kosten zwischen22 und 7 Uhr ein Drittel mehr –und für Führerscheinneulinge geltenin den ersten drei Jahren nachder Führerschein-Ausstellung sogareigene Tempolimits.• Frankreich: Das Telefonierenmit Bluetooth-Headsets ist verbo-ten. Interessanterweise darf man fixverbaute Freisprech-Anlagen undBluetooth-Einrichtungen, die ander Sonnenblende befestigt sind,sehr wohl verwenden. Thema Alkohol:Ein Alkohol-Testgerät mussmitgeführt und bei einer Kontrolleauf Verlangen vorgezeigt werden.Das Nichtmitführen wird allerdingsnicht bestraft. Und ganz aktuell:Seit 1. Juli wird in Frankreich zulaute Musik im Fahrzeug mit 75Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräuschenicht wahrgenommenwerden können.• Spanien: Während des Tankvorgangessind alle elektrischen undelektromagnetischen Geräte abzuschalten,so informiert die ÖamtcTouristikerin. Das betrifft z. B. Mobiltelefoneund Radio, aber auchdie Fahrzeugbeleuchtung.• Griechenland: Vorsicht im Kreisverkehr– das einfahrende Fahrzeughat Vorrang. Das kann für denjenigen,der es anders gewohnt ist,durchaus gefährlich werden, warntdie Öamtc-Expertin. Außerdem:Im Fahrzeug herrscht Rauchverbot,wenn Kinder unter zwölf Jahren anBord sind. Das Abblendlicht darfbei Pkw tagsüber nicht verwendetwerden – es sei denn, es herrschenschlechte Sichtverhältnisse• Kroatien: Lenker unter 25Jahren müssen immer um 10km/h langsamer fahren, als regulärerlaubt wäre. Diese Regelunggilt prinzipiell nur für kroatischeStaatsbürger. Sie sollte aber dennocheingehalten werden, umProbleme bei einer etwaigen Kontrollezu vermeiden. Weitere Infosund hilfreiche Reise-Tipps für alleLänder der Welt findet man auf derHomepage des Öamtc.Industriezone 39 • 6460 ImstTel. 05412-64360 • www.imster-autohaus.atUnsere Partner: Auto Spöttl, NaudersAuto Zangerl, LandeckABF-Frischmann, UmhausenKFZ-Sturm, NassereithRUNDSCHAU Seite 30 5./6. August 2015

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