Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
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<strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz (seit 1996) sondern auch die Biostoffverordnung,<br />
die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Mutterschutz-<br />
richtlinienverordnung, Jugendarbeitsschutzverordnung, Lastenhandhabungsverord-<br />
nung, Bildschirmarbeitsverordnung, VSG 1.1 und VSG 1.2 sehen als zentrales<br />
Instrument des Arbeitsschutzes die Gefährdungsbeurteilung.<br />
Ein Umstand, dem jeder Betrieb, gleich welcher Branche, Rechnung tragen muss.<br />
Grundlagen dieser Gesetze und Verordnungen sind europäische Richtlinien, die in allen<br />
europäischen Mitgliedsstaaten gelten.<br />
Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört es, seine Betriebsstruktur zu<br />
beschreiben, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen,<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und zu beschreiben, die durchgeführten<br />
Maßnahmen und die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle zu dokumentieren.<br />
Zu den Maßnahmen gehören auch z.B. Gewährleistung der Ersten Hilfe, Erstellung von<br />
Betriebsanweisungen und die Pflicht, die Beschäftigten zu unterweisen. Alle<br />
Gefährdungen am Arbeitsplatz und Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen<br />
nachvollziehbar in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst sein.<br />
Diese Zusammenstellung soll den <strong>Gartenbau</strong>betrieben eine sinnvolle Handlungshilfe<br />
sein, die hilft, Arbeitsorganisation, Arbeitsvorgänge, Arbeitsstätten und Arbeitsmittel in<br />
Hinsicht auf Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu durchleuchten.<br />
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung ?<br />
Wo gearbeitet wird, geschehen auch Unfälle.<br />
Unfälle verursachen menschliches Leid, Kosten und schaden dem Ansehen des<br />
Betriebes.<br />
Diese Unfälle zu vermeiden, war und ist das Ziel aller gesetzlichen, privaten und<br />
betrieblichen Bemühungen. Um Gefahren zu erkennen und die daraus resultierenden<br />
Unfälle zu vermeiden, muss man die Gefährdungen kennen und genau das ist das<br />
Ziel der Gefährdungsbeurteilung.<br />
Generell verbirgt sich hinter diesem Begriff nichts anderes als das, was bisher durch<br />
den Unternehmer, die Sicherheitsfachkraft oder den Sicherheitsbeauftragten <strong>im</strong><br />
Rahmen seines Verantwortungsbereiches ohnehin geleistet wurde; nämlich den Betrieb<br />
und Arbeitsprozesse auf Sicherheit und Gefährdungen zu untersuchen.<br />
Die <strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft stellt hierfür diese Handlungshilfe und einen<br />
Katalog von <strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> zur Verfügung.<br />
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