Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
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Fragestellung<br />
Gibt es in Ihrem Betrieb Berührungspunkte mit Asbest ?<br />
(z.B. in folgenden Materialien: Dachbeläge oder<br />
Wandverkleidungen, Beläge von Pflanzentischen, ältere<br />
Eternit-Pflanzenkästen).<br />
Werden be<strong>im</strong> Umgang mit asbesthaltigen Materialien<br />
entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten (z.B.<br />
TRGS 519)?<br />
Wird be<strong>im</strong> Umgang mit asbesthaltigen Materialien<br />
entsprechender Körperschutz getragen ?<br />
Die Mitarbeiter werden bevor und während sie Umgang mit<br />
asbesthaltigen Materialien haben arbeitsmedizinisch nach<br />
Untersuchungsgrundsatz H 4 "Asbesthaltiger Staub"<br />
untersucht ?<br />
Werden Arbeiten mit Asbest (z.B. Sanierungsarbeiten) den<br />
entsprechenden Stellen (Staatliches Amt für Arbeitsschutz<br />
oder Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft)<br />
gemeldet ?<br />
Beratungsbedarf durch Arbeitsmediziner ?<br />
Asbest<br />
Zutreffend? Beratungsbedarf<br />
Maßnahme/ erledigt bis:<br />
durch<br />
Arbeitsmediziner ?<br />
Ja Nein<br />
Ja Nein<br />
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Anhand dieses Fragenkataloges sollten Sie nun festgestellt haben, ob arbeitsmedizinischer Beratungsbedarf in Ihrem Unternehmen besteht<br />
oder nicht.<br />
Sollte kein Beratungsbedarf durch einen Arbeitsmediziner bestehen, sind Sie aufgefordert, anhand der Gefährdungsbeurteilung und dieses<br />
Fragenkataloges dies jährlich gewissenhaft zu überprüfen.<br />
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