Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau
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Schlaffseilbildung wird vermieden. � � �<br />
Stand und Bewegungsäste werden entsprechend ihrer � � �<br />
Tragfähigkeit ausgewählt.<br />
Es werden doppelte Sicherungen sowie Seile mit � � �<br />
Durchtrennschutz verwendet.<br />
In der Arbeitsposition erfolgt eine Sicherung mit einem � � �<br />
Halteseil um ein Pendelsturz zu verweiden.<br />
Die Verbindungselemente wie Seilkürzer müssen<br />
selbstblockierend wirken damit ein Seildurchhang<br />
vermieden wird.<br />
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Be<strong>im</strong> Arbeiten <strong>im</strong> Kronenrandbereich werden � � �<br />
Hilfsankerpunkte eingerichtet.<br />
Ausreichende Kommunikation (Bodenpersonal zum � � �<br />
Kletterer) ist sichergestellt.<br />
Der Gefahrenbereich von fallenden Abschnitten (Äste und<br />
Stammteile) ist <strong>im</strong> Radius mindestens doppelt so groß wie<br />
der Ast lang ist (mindestens jedoch 6,00 m).<br />
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Hängengebliebene Abschnitte werden umgehend aus der � � �<br />
Krone entfernt.<br />
Vor der Verwendung wird die Kletterausrüstung auf ihren � � �<br />
ordnungsgemäßen Zustand überprüft (Sichtkontrolle).<br />
Die Kletterausrüstung wird durch einen Sachkundigen<br />
mindestens einmal jährlich auf einwandfreien Zustand<br />
geprüft.<br />
Die Kletterausrüstung die sich nicht in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand befindet, wird der Verwendung<br />
entzogen.<br />
Mindestens einmal jährlich sind Rettungsübungen<br />
durchzuführen. Ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich.<br />
Einsatz von Hubarbeitsbühnen<br />
Sollzustände<br />
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� � �<br />
Ja<br />
Nein<br />
entfällt<br />
Die Art der Hubarbeitsbühne ist auf den Einsatz � � �<br />
abgest<strong>im</strong>mt.<br />
Be<strong>im</strong> Einsatz einer Hubarbeitsbühne ist die Bedienperson<br />
und der Bodenmann in der Handhabung unterwiesen (bei<br />
geliehenen Hubarbeitsbühnen geschieht dies durch den<br />
Verleiher) und vom Unternehmer schriftlich zur<br />
Durchführung entsprechender Tätigkeiten beauftragt.<br />
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Hubarbeitsbühnen werden nur gemäß der<br />
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Herstellerangaben aufgestellt, eingesetzt und bedient.<br />
Die Standsicherheit wird durch dass Unterlegen von Bohlen � � �<br />
oder Tafeln erhöht.<br />
Be<strong>im</strong> Einsatz der Hubarbeitsbühne <strong>im</strong> Verkehrsbereich wird � � �<br />
dieser ordnungsgemäß abgesperrt.<br />
Der Einstiegsbereich des Arbeitskorbes ist be<strong>im</strong> Arbeiten<br />
<strong>im</strong>mer geschlossen und ist gegen unbeabsichtigtes Öffnen<br />
gesichert.<br />
Es befindet sich <strong>im</strong>mer eine zweite unterwiesene Person<br />
(Bodenpersonal) am Einsatzort der Hubarbeitsbühne, die in<br />
die Notsteuerung und den den Notablass eingewiesen ist.<br />
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Die obere Begrenzung des Arbeitskorbes besteht aus � � �<br />
zerspanbarem Material (bei Motorsägenarbeiten).<br />
37<br />
Bemerkung/Maßnahme<br />
Wirksamkeitskontrolle