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Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau

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Schlaffseilbildung wird vermieden. � � �<br />

Stand und Bewegungsäste werden entsprechend ihrer � � �<br />

Tragfähigkeit ausgewählt.<br />

Es werden doppelte Sicherungen sowie Seile mit � � �<br />

Durchtrennschutz verwendet.<br />

In der Arbeitsposition erfolgt eine Sicherung mit einem � � �<br />

Halteseil um ein Pendelsturz zu verweiden.<br />

Die Verbindungselemente wie Seilkürzer müssen<br />

selbstblockierend wirken damit ein Seildurchhang<br />

vermieden wird.<br />

� � �<br />

Be<strong>im</strong> Arbeiten <strong>im</strong> Kronenrandbereich werden � � �<br />

Hilfsankerpunkte eingerichtet.<br />

Ausreichende Kommunikation (Bodenpersonal zum � � �<br />

Kletterer) ist sichergestellt.<br />

Der Gefahrenbereich von fallenden Abschnitten (Äste und<br />

Stammteile) ist <strong>im</strong> Radius mindestens doppelt so groß wie<br />

der Ast lang ist (mindestens jedoch 6,00 m).<br />

� � �<br />

Hängengebliebene Abschnitte werden umgehend aus der � � �<br />

Krone entfernt.<br />

Vor der Verwendung wird die Kletterausrüstung auf ihren � � �<br />

ordnungsgemäßen Zustand überprüft (Sichtkontrolle).<br />

Die Kletterausrüstung wird durch einen Sachkundigen<br />

mindestens einmal jährlich auf einwandfreien Zustand<br />

geprüft.<br />

Die Kletterausrüstung die sich nicht in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand befindet, wird der Verwendung<br />

entzogen.<br />

Mindestens einmal jährlich sind Rettungsübungen<br />

durchzuführen. Ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich.<br />

Einsatz von Hubarbeitsbühnen<br />

Sollzustände<br />

� � �<br />

� � �<br />

� � �<br />

Ja<br />

Nein<br />

entfällt<br />

Die Art der Hubarbeitsbühne ist auf den Einsatz � � �<br />

abgest<strong>im</strong>mt.<br />

Be<strong>im</strong> Einsatz einer Hubarbeitsbühne ist die Bedienperson<br />

und der Bodenmann in der Handhabung unterwiesen (bei<br />

geliehenen Hubarbeitsbühnen geschieht dies durch den<br />

Verleiher) und vom Unternehmer schriftlich zur<br />

Durchführung entsprechender Tätigkeiten beauftragt.<br />

� � �<br />

Hubarbeitsbühnen werden nur gemäß der<br />

� � �<br />

Herstellerangaben aufgestellt, eingesetzt und bedient.<br />

Die Standsicherheit wird durch dass Unterlegen von Bohlen � � �<br />

oder Tafeln erhöht.<br />

Be<strong>im</strong> Einsatz der Hubarbeitsbühne <strong>im</strong> Verkehrsbereich wird � � �<br />

dieser ordnungsgemäß abgesperrt.<br />

Der Einstiegsbereich des Arbeitskorbes ist be<strong>im</strong> Arbeiten<br />

<strong>im</strong>mer geschlossen und ist gegen unbeabsichtigtes Öffnen<br />

gesichert.<br />

Es befindet sich <strong>im</strong>mer eine zweite unterwiesene Person<br />

(Bodenpersonal) am Einsatzort der Hubarbeitsbühne, die in<br />

die Notsteuerung und den den Notablass eingewiesen ist.<br />

� � �<br />

� � �<br />

Die obere Begrenzung des Arbeitskorbes besteht aus � � �<br />

zerspanbarem Material (bei Motorsägenarbeiten).<br />

37<br />

Bemerkung/Maßnahme<br />

Wirksamkeitskontrolle

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