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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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10<br />

▪ Bei nicht ansprechbaren Patienten Vorgehensweise<br />

entsprechend 1.3.2. „Notfall-Anforderungen“<br />

▪ Entnehmen der Blutprobe<br />

▪ Datum/Uhrzeit der Probenentnahme<br />

Die Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderung<br />

liegt in der Verantwortung eines<br />

anfordernden Arztes (siehe 2.1.). Dieser bescheinigt die<br />

Richtigkeit der Angaben auf dem Anforderungsschein und<br />

dem Entnahmeröhrchen durch Unterschrift und zusätzliche<br />

Angabe des Namens in Druckschrift an der dafür<br />

vorgesehenen Stelle des Anforderungsscheines. Dies gilt<br />

auch, wenn die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person<br />

(z.B. Pflegepersonal, Student) delegiert wird. Anforderungen<br />

von Blutkomponenten oder Aufträge zur Blutgruppenbestimmung,<br />

bei denen der Anforderungsschein nicht<br />

von einem Arzt unterschrieben ist oder bei denen das<br />

Blutröhrchen nicht zweifelsfrei dem Anforderungsschein<br />

zugeordnet werden kann, dürfen durch die Blutbank nicht<br />

bearbeitet werden.<br />

1.3.1. Routineanforderungen<br />

Blutprodukte werden mit einem entsprechenden Anforderungsschein<br />

bestellt, der einem Rezept gleichwertig ist.<br />

Schriftlich in der Blutbank vorhandene Anforderungen können<br />

nicht (Ausnahme: Lebensgefahr) telefonisch erweitert<br />

werden, die schriftliche Erweiterung einer Blutanforderung<br />

(Anforderungsschein!) per Fax ist jedoch möglich.<br />

Damit Blutanforderungen sachgerecht bearbeitet werden<br />

können, müssen auf dem Anforderungsschein die Felder:<br />

Diagnose, Vortransfusionen, Benötigte Präparate, Anforderungsdringlichkeit<br />

(z.B. Kreuzblut in Bereitschaft – Konserven<br />

in Bereitschaft – definitive Transfusion am – Notfall

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