Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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▪ Bei nicht ansprechbaren Patienten Vorgehensweise<br />
entsprechend 1.3.2. „Notfall-Anforderungen“<br />
▪ Entnehmen der Blutprobe<br />
▪ Datum/Uhrzeit der Probenentnahme<br />
Die Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderung<br />
liegt in der Verantwortung eines<br />
anfordernden Arztes (siehe 2.1.). Dieser bescheinigt die<br />
Richtigkeit der Angaben auf dem Anforderungsschein und<br />
dem Entnahmeröhrchen durch Unterschrift und zusätzliche<br />
Angabe des Namens in Druckschrift an der dafür<br />
vorgesehenen Stelle des Anforderungsscheines. Dies gilt<br />
auch, wenn die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person<br />
(z.B. Pflegepersonal, Student) delegiert wird. Anforderungen<br />
von Blutkomponenten oder Aufträge zur Blutgruppenbestimmung,<br />
bei denen der Anforderungsschein nicht<br />
von einem Arzt unterschrieben ist oder bei denen das<br />
Blutröhrchen nicht zweifelsfrei dem Anforderungsschein<br />
zugeordnet werden kann, dürfen durch die Blutbank nicht<br />
bearbeitet werden.<br />
1.3.1. Routineanforderungen<br />
Blutprodukte werden mit einem entsprechenden Anforderungsschein<br />
bestellt, der einem Rezept gleichwertig ist.<br />
Schriftlich in der Blutbank vorhandene Anforderungen können<br />
nicht (Ausnahme: Lebensgefahr) telefonisch erweitert<br />
werden, die schriftliche Erweiterung einer Blutanforderung<br />
(Anforderungsschein!) per Fax ist jedoch möglich.<br />
Damit Blutanforderungen sachgerecht bearbeitet werden<br />
können, müssen auf dem Anforderungsschein die Felder:<br />
Diagnose, Vortransfusionen, Benötigte Präparate, Anforderungsdringlichkeit<br />
(z.B. Kreuzblut in Bereitschaft – Konserven<br />
in Bereitschaft – definitive Transfusion am – Notfall