Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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Vorbemerkungen<br />
Unter Bluttransfusionen versteht man die Übertragung von Blutprodukten<br />
(zelluläre Blutbestandteile, Plasma). Sie erfordert eine<br />
strenge Indikationsstellung, sorgfältige Vorbereitung und exakte<br />
Durchführung. Die hier vorliegenden „Anweisungen zur Durchführung<br />
von Bluttransfusionen (<strong>Transfusionsordnung</strong>)“ beschreiben<br />
die korrekte Durchführung einer Transfusion und die Verantwortlichkeiten<br />
der an der Durchführung der Transfusion beteiligten<br />
Personen.<br />
Rechtlich bindende Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung<br />
von Bluttransfusionen sind die jeweils gültigen Gesetze,<br />
Richt- und Leitlinien:<br />
Transfusionsgesetz (TFG) vom 7.7.1998 in der jeweils gültigen<br />
Fassung, zuletzt geändert 10.02.2005<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur<br />
Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) aufgestellt gemäß<br />
Transfusionsgesetz im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut,<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasmaderivaten der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
Für das <strong>UKSH</strong> sind die wichtigsten Grundsätze zusammenfassend<br />
in dieser <strong>Transfusionsordnung</strong> niedergelegt.<br />
Die vorliegende <strong>Transfusionsordnung</strong> erfüllt die Funktion eines<br />
Qualitätssicherungs-Handbuches für die Anwendung von<br />
Blutprodukten.