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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft<br />

Bei geplanten Operationen, bei denen keine Bereitstellung<br />

von Blutprodukten erforderlich ist (siehe auch Indikationsplan,<br />

Kapitel 4), können präoperativ 9 ml (Ausnahme:<br />

Kinder: s.u. 1.3.) EDTA-Blut (Anforderung: Kreuzblut<br />

in Bereitschaft) an die Blutbank geschickt werden. Bei<br />

Bedarf können dann schnell Blutkonserven bereitgestellt<br />

werden. Dieses EDTA-Blut darf bis zu 72 Stunden nach<br />

Eingang für die Kreuzproben verwendet werden. Nach<br />

Ablauf dieser Zeit muss erneut EDTA-Blut mit Anforderungsschein<br />

eingesandt werden.<br />

1.4. Ausgabe von Blutpräparaten<br />

Die Lagerung von Blutkonserven erfolgt ausschließlich<br />

im Institut für Transfusionsmedizin. Blutprodukte dürfen<br />

nur dann aus der Blutbank abgerufen werden, wenn eine<br />

Transfusion unmittelbar vorgesehen ist. Bezüglich der Lagerung<br />

von Blutkonserven auf Station siehe Abschnitt 2.5.<br />

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch den Transportdienst<br />

i.d.R. in den von der Blutbank bereitgestellten<br />

Kühltaschen. Der Inhalt der Kühltaschen ist den außen<br />

angebrachten Informationskärtchen<br />

zu entnehmen.<br />

Die Kühltaschen<br />

sind grundsätzlich nur<br />

für den Transport vorgesehen,<br />

nicht für eine<br />

weitere Lagerung auf<br />

den Stationen. Hier sei<br />

erneut auf Abschnitt 2.5<br />

verwiesen.

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