Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft<br />
Bei geplanten Operationen, bei denen keine Bereitstellung<br />
von Blutprodukten erforderlich ist (siehe auch Indikationsplan,<br />
Kapitel 4), können präoperativ 9 ml (Ausnahme:<br />
Kinder: s.u. 1.3.) EDTA-Blut (Anforderung: Kreuzblut<br />
in Bereitschaft) an die Blutbank geschickt werden. Bei<br />
Bedarf können dann schnell Blutkonserven bereitgestellt<br />
werden. Dieses EDTA-Blut darf bis zu 72 Stunden nach<br />
Eingang für die Kreuzproben verwendet werden. Nach<br />
Ablauf dieser Zeit muss erneut EDTA-Blut mit Anforderungsschein<br />
eingesandt werden.<br />
1.4. Ausgabe von Blutpräparaten<br />
Die Lagerung von Blutkonserven erfolgt ausschließlich<br />
im Institut für Transfusionsmedizin. Blutprodukte dürfen<br />
nur dann aus der Blutbank abgerufen werden, wenn eine<br />
Transfusion unmittelbar vorgesehen ist. Bezüglich der Lagerung<br />
von Blutkonserven auf Station siehe Abschnitt 2.5.<br />
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch den Transportdienst<br />
i.d.R. in den von der Blutbank bereitgestellten<br />
Kühltaschen. Der Inhalt der Kühltaschen ist den außen<br />
angebrachten Informationskärtchen<br />
zu entnehmen.<br />
Die Kühltaschen<br />
sind grundsätzlich nur<br />
für den Transport vorgesehen,<br />
nicht für eine<br />
weitere Lagerung auf<br />
den Stationen. Hier sei<br />
erneut auf Abschnitt 2.5<br />
verwiesen.