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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung und<br />

Verwendung von Blutprodukten<br />

Erythrozytenkonzentrate (EK) sind innerhalb von 4 Stunden<br />

nach Eingang auf der Station zu transfundieren. Eine<br />

Zwischenlagerung mit anschließender Transfusion darf<br />

lediglich in dafür geeigneten Kühlschränken (DIN 58371)<br />

bei +4°C (± 2°C) bis maximal 72 Stunden nach Blutentnahme<br />

des Kreuzprobenmaterials erfolgen.<br />

Eine Lagerung der Erythrozytenkonzentrate bei Temperaturen<br />

um 0° C und darunter führt zur Hämolyse und kann<br />

tödliche Folgen haben.<br />

Sollen nur wenige Einheiten EK transfundiert werden, ist<br />

eine Erwärmung in der Regel nicht erforderlich. Die Indikationen<br />

zur Erwärmung sind in den Querschnitts-Leitlinien<br />

zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />

der Bundesärztekammer festgelegt.<br />

Das Lagern von Blutprodukten im Bett, auf Heizkörpern<br />

oder in der Nähe von starken Lichtquellen ist unzulässig.<br />

Eine Erwärmung im Wasserbad sowie Lagerung erwärmter<br />

Konserven über einen längeren Zeitraum ist mit<br />

Kontaminationsrisiken verbunden und daher unzulässig.<br />

Mittels entsprechenden zugelassenen Geräten erwärmte<br />

Konserven müssen unmittelbar tranfundiert werden. Die<br />

weitere Lagerung ist unzulässig.<br />

Thrombozytenkonzentrate (TK) dürfen nie im Kühlschrank<br />

gelagert werden. Sofern die Transfusion nicht unverzüglich<br />

möglich ist, müssen die TK bei Raumtemperatur<br />

belassen werden. TK sollten nicht länger als 2 Stunden<br />

ohne Agitation und Temperaturüberwachung lagern.

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