Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung und<br />
Verwendung von Blutprodukten<br />
Erythrozytenkonzentrate (EK) sind innerhalb von 4 Stunden<br />
nach Eingang auf der Station zu transfundieren. Eine<br />
Zwischenlagerung mit anschließender Transfusion darf<br />
lediglich in dafür geeigneten Kühlschränken (DIN 58371)<br />
bei +4°C (± 2°C) bis maximal 72 Stunden nach Blutentnahme<br />
des Kreuzprobenmaterials erfolgen.<br />
Eine Lagerung der Erythrozytenkonzentrate bei Temperaturen<br />
um 0° C und darunter führt zur Hämolyse und kann<br />
tödliche Folgen haben.<br />
Sollen nur wenige Einheiten EK transfundiert werden, ist<br />
eine Erwärmung in der Regel nicht erforderlich. Die Indikationen<br />
zur Erwärmung sind in den Querschnitts-Leitlinien<br />
zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />
der Bundesärztekammer festgelegt.<br />
Das Lagern von Blutprodukten im Bett, auf Heizkörpern<br />
oder in der Nähe von starken Lichtquellen ist unzulässig.<br />
Eine Erwärmung im Wasserbad sowie Lagerung erwärmter<br />
Konserven über einen längeren Zeitraum ist mit<br />
Kontaminationsrisiken verbunden und daher unzulässig.<br />
Mittels entsprechenden zugelassenen Geräten erwärmte<br />
Konserven müssen unmittelbar tranfundiert werden. Die<br />
weitere Lagerung ist unzulässig.<br />
Thrombozytenkonzentrate (TK) dürfen nie im Kühlschrank<br />
gelagert werden. Sofern die Transfusion nicht unverzüglich<br />
möglich ist, müssen die TK bei Raumtemperatur<br />
belassen werden. TK sollten nicht länger als 2 Stunden<br />
ohne Agitation und Temperaturüberwachung lagern.