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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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UNIVERSITÄTSKLINIKUM<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Institut für Transfusionsmedizin<br />

<strong>Transfusionsordnung</strong><br />

Anweisungen für die Durchführung von<br />

Bluttransfusionen am <strong>UKSH</strong><br />

März 2012, 1. Auflage<br />

Herausgegeben von der Transfusionskommission<br />

Campus Kiel / Campus Lübeck


Inhaltsverzeichnis<br />

Wichtige Telefonnummern ........................................... 5<br />

Vorbemerkungen ......................................................... 6<br />

1. Blutgruppenbestimmung u. Blutkonservenanforderung .. 8<br />

1.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht) ................................. 8<br />

1.2. Indikation zur Bluttransfusion ...................................... 8<br />

1.3. Blutentnahme und Anforderung von Blutprodukten ..... 9<br />

1.3.1. Routineanforderungen ............................................... 10<br />

1.3.2. Notfall-Anforderungen .................................................11<br />

1.3.3. Notfalldepot ................................................................ 13<br />

1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft ............................................ 14<br />

1.4. Ausgabe von Blutpräparaten ..................................... 14<br />

1.5. Blutpräparate und Indikationen .................................. 15<br />

1.5.1. Autologe periphere Blutstammzellen ......................... 17<br />

2. Transfusion von Blutkomponenten ............................ 17<br />

2.1. Transfundierende Personen ...................................... 17<br />

2.2. Anlieferung von Blutkonserven .................................. 18<br />

2.3. Checkliste für die Einleitung der Transfusion ............. 19<br />

2.4. Bedside-Test .............................................................. 20<br />

2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung<br />

und Verwendung von Blutprodukten .......................... 22<br />

2.6. Durchführung der Transfusion / Transfusionsbesteck ... 23<br />

2.7. AB0-Verträglichkeitsregeln ........................................ 24<br />

2.8. Rhesusverträglichkeit ................................................ 26<br />

2.9. Prüfung des Transfusionserfolges ............................. 27<br />

2.10. Dokumentation ........................................................... 28<br />

2.11. Rücknahme/Rückgabe von Blutpräparaten ............... 29<br />

3. Transfusionsreaktionen – Unerwünschte<br />

Arzneimittelwirkung (UAW) ....................................... 30<br />

3.1. Vorgehen ................................................................... 30<br />

3.2. Unterrichtungspflichten bei Transfusionsreaktionen<br />

nach (§16 TFG) ......................................................... 31<br />

4 Indikationsplan ........................................................... 32<br />

Anlagen ...................................................................... 33<br />

3


Wichtige Telefonnummern<br />

Campus Kiel<br />

(0431)<br />

Campus Lübeck<br />

(0451)<br />

Blutbank 597 - 32 33 500 - 28 55 / 56<br />

Fax 597 -19 22 500 - 41 86<br />

Diensthabender 597 - 32 33 06 -19 99<br />

Arzt<br />

Dienstfunk<br />

In lebensbedrohlichen<br />

Notfällen<br />

597 - 32 33 500 - 33 99<br />

Die Blutbanken an beiden Standorten sind durchgehend besetzt.<br />

In der Zeit von 19 - 8 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen<br />

von 19 - 9 Uhr ist der Personalbestand deutlich reduziert. In diesen<br />

Zeiträumen werden nur dringende Anforderungen bearbeitet.<br />

Der diensthabende Arzt der Blutbank am Campus Lübeck<br />

ist werktags in der Zeit von 8 - 18 Uhr direkt über den Dienstfunk<br />

(Pieper) 06 -1999 erreichbar. In der übrigen Zeit besteht ein<br />

Rufbereitschaftsdienst, mit dem die Kontaktaufnahme jederzeit<br />

über die Rufnummer 0451 500 - 28 55 möglich ist.<br />

Der diensthabende Arzt am Campus Kiel ist werktags von<br />

7.30 -17 Uhr anwesend. Anschließend sowie an Sonn- und Feiertagen<br />

besteht ein Rufbereitschaftsdienst. Die Kontaktaufnahme<br />

ist 24 Std. über die Rufnummer 0431 597 - 32 33 möglich.<br />

5


6<br />

Vorbemerkungen<br />

Unter Bluttransfusionen versteht man die Übertragung von Blutprodukten<br />

(zelluläre Blutbestandteile, Plasma). Sie erfordert eine<br />

strenge Indikationsstellung, sorgfältige Vorbereitung und exakte<br />

Durchführung. Die hier vorliegenden „Anweisungen zur Durchführung<br />

von Bluttransfusionen (<strong>Transfusionsordnung</strong>)“ beschreiben<br />

die korrekte Durchführung einer Transfusion und die Verantwortlichkeiten<br />

der an der Durchführung der Transfusion beteiligten<br />

Personen.<br />

Rechtlich bindende Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung<br />

von Bluttransfusionen sind die jeweils gültigen Gesetze,<br />

Richt- und Leitlinien:<br />

Transfusionsgesetz (TFG) vom 7.7.1998 in der jeweils gültigen<br />

Fassung, zuletzt geändert 10.02.2005<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur<br />

Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) aufgestellt gemäß<br />

Transfusionsgesetz im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut,<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasmaderivaten der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen<br />

Fassung<br />

Für das <strong>UKSH</strong> sind die wichtigsten Grundsätze zusammenfassend<br />

in dieser <strong>Transfusionsordnung</strong> niedergelegt.<br />

Die vorliegende <strong>Transfusionsordnung</strong> erfüllt die Funktion eines<br />

Qualitätssicherungs-Handbuches für die Anwendung von<br />

Blutprodukten.


Zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten<br />

wurde gemäß § 15 des Transfusionsgesetzes ein Transfusionsverantwortlicher<br />

bestellt. Weiterhin ist für jede transfundierende<br />

Klinik ein Transfusionsbeauftragter ernannt worden. Im Rahmen<br />

des vorgeschriebenen Qualitätssicherungssystems finden regelmäßige<br />

Sitzungen der Transfusionskommission statt, die sich aus<br />

dem Transfusionsverantwortlichen und den Transfusionsbeauftragten<br />

zusammensetzt. Darüber hinaus ist zur Überwachung des<br />

Qualitätssicherungssystems in der Hämotherapie ein Qualitätsbeauftragter<br />

eingesetzt. Die Aufgaben und Qualifikationen der<br />

genannten Personen sind in den Richtlinien zur Gewinnung von<br />

Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten<br />

(Hämotherapie) dargelegt.<br />

Die jeweils gültigen Versionen der <strong>Transfusionsordnung</strong> sowie<br />

der Fach- und Gebrauchsinformationen sind auf der Internetseite<br />

des Institutes für Transfusionsmedizin abzurufen (www.uksh.de/<br />

transfusionsmedizin).<br />

7


8<br />

1. Blutgruppenbestimmung<br />

und Blutkonservenanforderung<br />

1.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht)<br />

Blutgruppenbestimmungen, Antikörpersuchteste und die<br />

Bereitstellung von Blut bzw. Blutpräparaten erfolgen ausschließlich<br />

durch das Institut für Transfusionsmedizin.<br />

Gegenüber den Patienten besteht eine Aufklärungspflicht.<br />

Vor der Transfusion ist daher ein schriftliches Einverständnis<br />

einzuholen. Auch vor Eingriffen, bei denen die Transfusion<br />

nicht feststeht, sondern nur mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />

erforderlich sein wird (z.B. wenn Blutkonserven<br />

vor Operationen bereitgestellt werden), ist ein schriftliches<br />

Einverständnis des jeweiligen Patienten für die Transfusion<br />

einzuholen.<br />

Bei Patienten, die möglicherweise Blutprodukte (Transfusionswahrscheinlichkeit<br />

> 10 %) erhalten werden, sind die<br />

Blutgruppenbestimmungen und Antikörpersuchteste schon<br />

am Aufnahmetag oder bereits vorher zu veranlassen.<br />

Die Bluttransfusion ist eine ärztliche Leistung. Die Verantwortung<br />

liegt ausschließlich beim transfundierenden<br />

Arzt (siehe 2.1.). Dieser hat das von ihm hinzugezogene<br />

Personal anzuleiten und zu überwachen.<br />

Blutprodukte sind rezeptpflichtige Arzneimittel.<br />

1.2. Indikation zur Bluttransfusion<br />

Die Indikation zur Blutgruppenbestimmung und zur Bluttransfusion<br />

stellt der transfundierende Arzt (siehe 2.1.),<br />

ggf. nach Absprache mit seinem ärztlichen Vorgesetzten<br />

(Stationsarzt, Oberarzt). Die Indikation zur Bluttransfusion


ist eine individuelle Entscheidung, die in Anlehnung an die<br />

„Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der<br />

jeweils gültigen Fassung erfolgt und dokumentationspflichtig<br />

(§15 TFG) ist. Die Gebrauchs- und Fachinformationen<br />

sind zu beachten.<br />

Die präoperative Blutkonservenanforderung orientiert sich<br />

nach dem Indikationsplan (siehe 4.)<br />

1.3. Blutentnahme und Anforderung von Blutprodukten<br />

Die eindeutige Identitätssicherung ist unerlässlich!<br />

Zu diesem Zweck werden die Blutröhrchen vor der Entnahme<br />

des Patientenblutes eindeutig beschriftet: (Name,<br />

Vorname, Geburtsdatum, wenn möglich auf dem<br />

Barcodeetikett des Anforderungsscheins).<br />

Für Blutgruppenbestimmungen und Kreuzproben werden<br />

9 ml EDTA-Blut benötigt, bei Kindern genügen i.d.R. 4,5 ml<br />

EDTA-Blut, mindestens jedoch 300 µl. Im Zweifelsfall kann<br />

vor der Blutentnahme mit der Blutbank telefonisch Rücksprache<br />

gehalten werden.<br />

Folgende Grundregeln zur Identitätssicherung sind in<br />

dieser Reihenfolge zu beachten:<br />

▪ Beschriften der Barcodeetiketten<br />

▪ Bekleben der Blutröhrchen mit den Barcodeetiketten<br />

▪ Vergleichen der Daten auf Röhrchen mit Daten auf dem<br />

Anforderungsschein<br />

▪ Überprüfen der Identität (Befragen nach Name, Vorname,<br />

Geburtsdatum)<br />

9


10<br />

▪ Bei nicht ansprechbaren Patienten Vorgehensweise<br />

entsprechend 1.3.2. „Notfall-Anforderungen“<br />

▪ Entnehmen der Blutprobe<br />

▪ Datum/Uhrzeit der Probenentnahme<br />

Die Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderung<br />

liegt in der Verantwortung eines<br />

anfordernden Arztes (siehe 2.1.). Dieser bescheinigt die<br />

Richtigkeit der Angaben auf dem Anforderungsschein und<br />

dem Entnahmeröhrchen durch Unterschrift und zusätzliche<br />

Angabe des Namens in Druckschrift an der dafür<br />

vorgesehenen Stelle des Anforderungsscheines. Dies gilt<br />

auch, wenn die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person<br />

(z.B. Pflegepersonal, Student) delegiert wird. Anforderungen<br />

von Blutkomponenten oder Aufträge zur Blutgruppenbestimmung,<br />

bei denen der Anforderungsschein nicht<br />

von einem Arzt unterschrieben ist oder bei denen das<br />

Blutröhrchen nicht zweifelsfrei dem Anforderungsschein<br />

zugeordnet werden kann, dürfen durch die Blutbank nicht<br />

bearbeitet werden.<br />

1.3.1. Routineanforderungen<br />

Blutprodukte werden mit einem entsprechenden Anforderungsschein<br />

bestellt, der einem Rezept gleichwertig ist.<br />

Schriftlich in der Blutbank vorhandene Anforderungen können<br />

nicht (Ausnahme: Lebensgefahr) telefonisch erweitert<br />

werden, die schriftliche Erweiterung einer Blutanforderung<br />

(Anforderungsschein!) per Fax ist jedoch möglich.<br />

Damit Blutanforderungen sachgerecht bearbeitet werden<br />

können, müssen auf dem Anforderungsschein die Felder:<br />

Diagnose, Vortransfusionen, Benötigte Präparate, Anforderungsdringlichkeit<br />

(z.B. Kreuzblut in Bereitschaft – Konserven<br />

in Bereitschaft – definitive Transfusion am – Notfall


innerhalb einer Stunde – Notfall ungekreuzt) unbedingt<br />

ausgefüllt werden.<br />

Der Anforderer wird benachrichtigt, wenn die Blutkonserven<br />

nicht entsprechend der Anforderung bereitgestellt<br />

werden können. Für diesen Zweck ist die Angabe einer<br />

Telefon Nr. oder Dienst-Funk Nr. wichtig.<br />

Allgemein gilt, dass Blutprodukte so früh wie möglich angefordert<br />

werden sollten. Allerdings ist dabei zu beachten,<br />

dass die Kreuzprobe für Erythrozytenkonzentrate (EK) nur<br />

eine Gültigkeit von 72 Stunden hat. Wird die Bereitstellung<br />

der angeforderten Präparate noch am selben Tag gewünscht,<br />

sollte die Anforderung bei planbaren Transfusionen<br />

bis spätestens 11 Uhr in der Blutbank eingetroffen sein.<br />

Die angeforderten Präparate stehen bei nicht dringlichen<br />

Anforderungen in der Regel nach 4 Stunden bereit. Für<br />

geplante Transfusionen am Montagmorgen sollten die Anforderungen<br />

bis Sonntag 11 Uhr in der Blutbank vorliegen.<br />

1.3.2. Notfall-Anforderungen<br />

Bei Lebensgefahr können der Blutbank Anforderungen in<br />

Lübeck über die Telefonnummer 0451 500 - 33 99<br />

und in Kiel über die Telefonnummer 0431 597 - 32 33<br />

mitgeteilt werden.<br />

Wenn der Patient im Notfall nicht namentlich identifiziert<br />

werden kann, müssen die Personalien durch andere<br />

Angaben ersetzt werden, die eine möglichst eindeutige<br />

Identifikation erlauben, z.B. Verdachts-Diagnose, männlich/weiblich,<br />

geschätztes Alter, Notfall-Zugangs-Nr. o.ä.<br />

Dem Patienten ist auch in Notfällen vor der Transfusion<br />

Kreuzblut zu entnehmen und schnellstmöglich (Transportdienst)<br />

direkt in die Blutbank zu schicken. So kann<br />

eine Weiterversorgung des Patienten mit weitgehend<br />

11


12<br />

blutgruppenidentischen Konserven gewährleistet werden.<br />

Wird dieser Punkt missachtet, so kann außerdem die<br />

Versorgungssicherheit bzgl. 0 Rhesus (Rh)-negativer<br />

Erythrozyten-Konzentrate massiv gefährdet werden.<br />

Notfall-Anforderungen werden unterschieden in:<br />

a) Notfall innerhalb 1 Stunde (EK)<br />

Es wird die komplette serologische Untersuchung des<br />

Empfängers inkl. Kreuzprobe durchgeführt, das Transfusionsrisiko<br />

ist in der Regel nicht erhöht. Dauer: ca. 60<br />

Minuten, falls keine serologischen Auffälligkeiten beim<br />

Patienten vorliegen<br />

b) Anforderung – Ungekreuzt bei Lebensgefahr (EK)<br />

Die angeforderten Blutprodukte werden sofort ausgeliefert.<br />

Parallel zur Auslieferung erfolgt die Durchführung<br />

der Kreuzprobe, deren Ergebnis telefonisch übermittelt<br />

wird. Im Hinblick auf das Transfusionsrisiko müssen<br />

verschiedene Situationen unterschieden werden:<br />

Das Transfusionsrisiko bei der Transfusion ungekreuzter<br />

EK ergibt sich aus den Voruntersuchungen:<br />

Liegt eine Patientenblutgruppe und eine aktuell durchgeführte<br />

Suche auf irreguläre Antikörper vor, so ist das<br />

Transfusionsrisiko nicht nennenswert erhöht.<br />

Liegt eine Patientenblutgruppe aber keine aktuelle Antikörpersuche<br />

vor, wird blutgruppenkompatibel transfundiert und<br />

es kann zu Transfusionsreaktionen kommen, falls der Patient<br />

irreguläre Antikörper aufweist (Wahrscheinlichkeit < 1 %,<br />

je nach Transfusions- und Schwangerschaftsanamnese).


Gleiches gilt, wenn weder eine Blutgruppe noch eine Antikörpersuche<br />

vorliegt. In diesem Fall werden 0 Rh-negativ Erythrozytenkonzentrate<br />

von der Blutbank bereitgestellt.<br />

Bedside-Test (Durchführung unter 2.4.)<br />

Auch vor Notfalltransfusionen muss immer ein Bedside-Test<br />

durchgeführt werden. Die Unterlassung des Bedside-Testes<br />

ist ein ärztlicher Kunstfehler. Gerade bei Notfalltransfusionen<br />

kommt dem Bedside-Test eine besondere Bedeutung<br />

wegen der erhöhten Gefahr von Verwechslungen zu.<br />

1.3.3. Notfalldepot<br />

Am Campus Lübeck befinden sich in der chirurgischen<br />

Ambulanz (5 EK) sowie auf der Station 15 i (5 EK) Notfalldepots<br />

mit Erythrozytenkonzentraten der Blutgruppe<br />

0 Rh-negativ.<br />

Darüber hinaus befindet sich am Campus Lübeck auf der<br />

Station 12 N ein weiteres Notfalldepot mit 2 Erythrozytenkonzentraten<br />

Blutgruppe 0 Rh-negativ, Kell neg. Diese<br />

Erythrozytenkonzentrate sind zudem bestrahlt und wurden<br />

Spendern entnommen, die negativ auf Anti-CMV IgG<br />

getestet wurden.<br />

Bei Entnahme von Erythrozytenkonzentraten aus den<br />

Notfalldepots sind die dort angebrachten Anleitungen zu<br />

befolgen. Bei Transfusion dieser Konserven ist unmittelbar<br />

die Blutbank zu benachrichtigen. Die Transfusion<br />

entspricht einer ungekreuzten Transfusion und ist mit<br />

entsprechendem Risiko behaftet (s.o).<br />

13


14<br />

1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft<br />

Bei geplanten Operationen, bei denen keine Bereitstellung<br />

von Blutprodukten erforderlich ist (siehe auch Indikationsplan,<br />

Kapitel 4), können präoperativ 9 ml (Ausnahme:<br />

Kinder: s.u. 1.3.) EDTA-Blut (Anforderung: Kreuzblut<br />

in Bereitschaft) an die Blutbank geschickt werden. Bei<br />

Bedarf können dann schnell Blutkonserven bereitgestellt<br />

werden. Dieses EDTA-Blut darf bis zu 72 Stunden nach<br />

Eingang für die Kreuzproben verwendet werden. Nach<br />

Ablauf dieser Zeit muss erneut EDTA-Blut mit Anforderungsschein<br />

eingesandt werden.<br />

1.4. Ausgabe von Blutpräparaten<br />

Die Lagerung von Blutkonserven erfolgt ausschließlich<br />

im Institut für Transfusionsmedizin. Blutprodukte dürfen<br />

nur dann aus der Blutbank abgerufen werden, wenn eine<br />

Transfusion unmittelbar vorgesehen ist. Bezüglich der Lagerung<br />

von Blutkonserven auf Station siehe Abschnitt 2.5.<br />

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch den Transportdienst<br />

i.d.R. in den von der Blutbank bereitgestellten<br />

Kühltaschen. Der Inhalt der Kühltaschen ist den außen<br />

angebrachten Informationskärtchen<br />

zu entnehmen.<br />

Die Kühltaschen<br />

sind grundsätzlich nur<br />

für den Transport vorgesehen,<br />

nicht für eine<br />

weitere Lagerung auf<br />

den Stationen. Hier sei<br />

erneut auf Abschnitt 2.5<br />

verwiesen.


Die Kühltaschen und ggf. Kühlakkus werden nach Entnahme<br />

der Konserven an die Blutbank zurückgesendet.<br />

Die Lieferung enthält einen Konservenbegleitschein, der<br />

der Identitätssicherung und der Zuordnung der Konserve<br />

dient. Des Weiteren wird ein Meldebogen für unerwünschte<br />

Arzneimittelwirkungen („UAW-Meldebogen“) und am<br />

Campus Lübeck eine Bedside-Testkarte ausgeliefert.<br />

1.5. Blutpräparate und Indikationen<br />

Folgende Blutpräparate können über das Institut für Transfusionsmedizin<br />

bezogen werden:<br />

▪ Erythrozytenkonzentrat, leukozytendepletiert (EK): Volumen<br />

200 - 280 ml, Hämatokrit 0,55 - 0,6 l/l, Leukozytengehalt<br />

< 1 x 106 , Haltbarkeit 42 Tage.<br />

▪ Gefrorenes Frischplasma (FFP): Volumen ca. 250 ml,<br />

weitgehend zellfrei, Leukozytengehalt < 5 x 105 enthält<br />

etwa 50ml CPD (Antikoagulanz, Stabilisator), Haltbarkeit<br />

12 Monate.<br />

▪ Thrombozytenkonzentrat aus Apherese oder gepoolt<br />

aus 4 Buffy coats (TK): Volumen etwa 220 bzw. 330 ml,<br />

2 - 4 x 1011 Thrombozyten, < 1 x 106 Leukozyten, Haltbarkeit<br />

4 Tage.<br />

Bezüglich der Indikationen der einzelnen Blutpräparate<br />

und für Spezialrezepturen wird auf die Querschnitts-Leitlinien<br />

zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />

der Bundesärztekammer in der gültigen aktuellen<br />

Fassung verwiesen.<br />

Diese sind unter www.bundesaerztekammer.de und auf<br />

der Homepage des Instituts für Transfusionsmedizin<br />

(www.uksh.de/transfusionsmedizin) abrufbar.<br />

15


16<br />

Spezialpräparate/Individualrezepturen werden nur nach<br />

Voranmeldung und (Ausnahme: Baby-Erythrozytenkonzentrate)<br />

nach Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt<br />

der Blutbank hergestellt.<br />

Die Produkte EK, FFP sowie TK sind zugelassene Arzneimittel,<br />

Gebrauchs- und Fachinformationen finden sich<br />

auf der Internetseite des Instituts für Transfusionsmedizin<br />

(www.uksh.de/transfusionsmedizin).<br />

Bezüglich der Indikation für die Bestrahlung von Blutkomponenten<br />

(Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion)<br />

wird ebenfalls auf die Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer<br />

verwiesen. Nachfolgend ein Überblick über<br />

die wichtigsten Indikationen zur Bestrahlung zellulärer<br />

Blutbestandkomponenten:<br />

▪ Alle HLA-ausgewählten Blutkomponenten<br />

▪ Alle Granulozytenpräparate<br />

▪ Alle Blutkomponenten aus gerichteten Blutspenden von<br />

Verwandten<br />

▪ Blutkomponenten für die intrauterine Transfusion<br />

▪ Transfusion von Neugeborenen bei Verdacht auf<br />

Immundefizienz<br />

▪ Transfusion von Patienten mit allogener Blutstammzellbzw.<br />

Knochenmarktransplantation<br />

▪ Transfusion 14 Tage vor autologer<br />

Stammzelltransplantation<br />

▪ Transfusion bis 3 Monate nach autologer<br />

Stammzelltransplantation<br />

▪ Transfusion bei schweren Immundefektsyndrom


▪ Transfusion bei M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen<br />

▪ Transfusion bei Therapie mit Purinanaloga (Fludarabin,<br />

Cladribin, Deoxycoformycin)<br />

▪ Transfusion bei Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern<br />

(Alemtuzumab, ATG, ALG)<br />

1.5.1. Autologe periphere Blutstammzellen<br />

Die Entnahme, Weiterverarbeitung und Lagerung von<br />

autologen Blutstammzellpräparaten erfolgt am Campus<br />

Kiel ausschließlich in der Sektion für Stammzell- und<br />

Immuntherapie (Dr. Mildred-Scheel-Haus 43). Am Campus<br />

Lübeck ist die Entnahme von autologen Blutstammzellpräparaten<br />

möglich, die Weiterverarbeitung und Lagerung<br />

erfolgt dann ebenfalls am Campus Kiel im Dr. Mildred-<br />

Scheel-Haus. Lübecker Patienten werden – vor Beginn<br />

der Mobilisierung – zunächst dort zur Stammzellapherese<br />

angemeldet. Anschließend kann für die Lübecker<br />

Patienten ein Termin zur individuellen Aufklärung mit dem<br />

diensthabenden Arzt der Blutbank am Campus Lübeck<br />

(Kontakt: s.o.) vereinbart werden.<br />

2. Transfusion von Blutkomponenten<br />

2.1. Transfundierende Personen<br />

In jedem Behandlungsbereich (Klinik, Station, OP, niedergelassene<br />

Praxis) sind die Personen („transfundierende<br />

Ärzte“) festzulegen, die die Indikationen zur Bluttransfusion<br />

stellen und Transfusionen durchführen.<br />

Es sind dies approbierte Ärzte, die über erforderliche<br />

Kenntnisse und ausreichende Erfahrung in der Durchführung<br />

hämotherapeutischer Maßnahmen verfügen.<br />

17


18<br />

Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des transfundierenden<br />

Arztes:<br />

▪ Stellung und Überprüfung der Transfusionsindikation und<br />

deren Dokumentation<br />

▪ Durchführung der Patientenaufklärung und Einholung der<br />

Einwilligung<br />

▪ Identitätssicherung bei Blutentnahme zur prätransfusionellen<br />

Diagnostik und Transfusion<br />

▪ Einleitung der Transfusion<br />

▪ Sicherstellung einer geeigneten Überwachung des Patienten<br />

während und nach der Transfusion<br />

▪ Dokumentation der Transfusion auf dem Konserven-<br />

Begleitschein sowie online in Orbis/Ixserv.<br />

▪ Information und Meldung über unerwünschte Ereignisse<br />

und Transfusionsreaktionen (siehe auch Punkt 3.: Transfusionsreaktionen)<br />

▪ Prüfung des Transfusionserfolges<br />

Im Zuge der Einarbeitung neuer Ärzte vergewissert sich der<br />

Transfusionsbeauftragte der Abteilung, dass die erforderlichen<br />

Kenntnisse für die Durchführung hämotherapeutischer<br />

Maßnahmen vorhanden sind. Dies ist zu dokumentieren, beispielsweise<br />

anhand der „Checkliste Einarbeitung Transfusion<br />

für ärztliches Personal“ (Anlage 1, steht in Kürze zum Download<br />

(www.uksh.de/transfusionsmedizin) zur Verfügung).<br />

2.2. Anlieferung von Blutkonserven<br />

Die Anlieferung von Blutkonserven erfolgt durch den<br />

Transportdienst.<br />

Nach Anlieferung der Konserven auf die Station informiert


die zuständige Pflegekraft unverzüglich den transfundierenden<br />

Arzt. Stehen Eigenblutkonserven bereit, hat<br />

der Arzt dafür zu sorgen, dass diese zuerst transfundiert<br />

werden.<br />

2.3. Checkliste für die Einleitung der Transfusion<br />

Vor der Transfusion sind unbedingt folgende Prüfungen<br />

durch den transfundierenden Arzt durchzuführen:<br />

Nochmalige Überprüfung der Transfusionsindikation<br />

▪ Liegt ein schriftlicher Blutgruppenbefund vor?<br />

▪ Liegt ein schriftlicher Befund der Verträglichkeitstestung<br />

(= Kreuzprobe) vor?<br />

▪ Ist die Kreuzprobe noch gültig?<br />

(s. Konservenbegleitschein)<br />

▪ Stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben<br />

auf dem Konservenbegleitschein überein?<br />

▪ Stimmt die Nummer des Blutprodukts mit der Nummer<br />

auf dem (auf den) Konservenbegleitschein(en) überein?<br />

▪ Ist die Blutkonserve unversehrt?<br />

▪ Sind Hämolysezeichen im Überstand des EK zu sehen?<br />

FFP vollständig aufgetaut? Aggregate sichtbar?<br />

▪ Ist das Verfallsdatum der Blutkonserve nicht überschritten?<br />

▪ Ist das passende Transfusionsbesteck ausgesucht worden<br />

(s. 2.6.)?<br />

▪ Das Haltbarkeitsdatum der Bedside-Testseren/-karten ist<br />

nicht überschritten?<br />

▪ Ist der Bedside-Test mit Blut des Patienten am Patientenbett<br />

durchgeführt worden?<br />

19


20<br />

▪ Entspricht das Ergebnis des Bedside-Tests dem Blutgruppenbefund?<br />

▪ Ist das Ergebnis des Bedside-Tests im Krankenblatt<br />

dokumentiert?<br />

2.4. Bedside-Test<br />

Unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten<br />

(EK, auch Austauschkonserven) und FFP ist vom<br />

transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht<br />

(auch im Notfall!) der Bedside-Test am Empfänger vorzunehmen.<br />

Das für den Test verwendete Patientenblut wird<br />

unmittelbar vor jeder Transfusion direkt am Ort der Transfusion<br />

abgenommen. Keinesfalls darf auf eine gelagerte<br />

Blutprobe zurückgegriffen werden!<br />

Die Durchführung des Bedside-Testes erfolgt bei Raumtemperatur<br />

auf Testkarten:<br />

▪ Patientendaten eintragen, überprüfen<br />

▪ Haltbarkeit der Testseren / -karten überprüfen<br />

▪ Falls nicht vorkonfektionierte Bedside – Testkarten verwendet<br />

werden: 1 Tropfen Anti-A (hellblau) bzw. Anti-B<br />

(gelb) in das entsprechende Testfeld geben (die Zugabe<br />

von NaCl ist hier nicht erforderlich)<br />

▪ Jeweils 1 Tropfen Blut des Patienten berührungsfrei auf<br />

die Testfelder geben<br />

▪ Durchmischen (z.B. Glas-, Plastikstäbchen [Karte möglichst<br />

nicht berühren], vorsichtiges Bewegen/Schwenken<br />

der Karte)<br />

Bei Verwendung von vorkonfektionierter (z.B. Serafol-)<br />

Karten ist ergänzend zu beachten:


▪ Die Karten enthalten bereits Anti-A und Anti-B und zusätzlich<br />

Anti-D<br />

▪ Der Hersteller empfiehlt die Zugabe eines Tropfen NaCl<br />

in jedem Reaktionsfeld<br />

▪ Der Reaktionsausfall mit D-positivem Patientenblut ist mit<br />

Anti-D in der Regel schwächer als mit Anti-A und Anti-B<br />

▪ Verschleppung zwischen den zwei Testfeldern unbedingt<br />

vermeiden<br />

▪ Nach ca. 30 Sekunden: Ergebnis interpretieren und<br />

dokumentieren<br />

▪ Ergebnis der Bedside-Testkarte mit Blutbank-Blutgruppenbefund<br />

vergleichen<br />

▪ Nur wenn beide Ergebnisse identisch sind, darf die<br />

Transfusion eingeleitet werden<br />

▪ Ergebnis des Bedside-Tests in den Patientenunterlagen<br />

dokumentieren (Die Reaktionsfelder können abgetrennt<br />

und verworfen werden)<br />

Anti-A Anti-B Erg.<br />

A<br />

B<br />

AB<br />

0<br />

Interpretation des Bedsidetests<br />

21


22<br />

2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung und<br />

Verwendung von Blutprodukten<br />

Erythrozytenkonzentrate (EK) sind innerhalb von 4 Stunden<br />

nach Eingang auf der Station zu transfundieren. Eine<br />

Zwischenlagerung mit anschließender Transfusion darf<br />

lediglich in dafür geeigneten Kühlschränken (DIN 58371)<br />

bei +4°C (± 2°C) bis maximal 72 Stunden nach Blutentnahme<br />

des Kreuzprobenmaterials erfolgen.<br />

Eine Lagerung der Erythrozytenkonzentrate bei Temperaturen<br />

um 0° C und darunter führt zur Hämolyse und kann<br />

tödliche Folgen haben.<br />

Sollen nur wenige Einheiten EK transfundiert werden, ist<br />

eine Erwärmung in der Regel nicht erforderlich. Die Indikationen<br />

zur Erwärmung sind in den Querschnitts-Leitlinien<br />

zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />

der Bundesärztekammer festgelegt.<br />

Das Lagern von Blutprodukten im Bett, auf Heizkörpern<br />

oder in der Nähe von starken Lichtquellen ist unzulässig.<br />

Eine Erwärmung im Wasserbad sowie Lagerung erwärmter<br />

Konserven über einen längeren Zeitraum ist mit<br />

Kontaminationsrisiken verbunden und daher unzulässig.<br />

Mittels entsprechenden zugelassenen Geräten erwärmte<br />

Konserven müssen unmittelbar tranfundiert werden. Die<br />

weitere Lagerung ist unzulässig.<br />

Thrombozytenkonzentrate (TK) dürfen nie im Kühlschrank<br />

gelagert werden. Sofern die Transfusion nicht unverzüglich<br />

möglich ist, müssen die TK bei Raumtemperatur<br />

belassen werden. TK sollten nicht länger als 2 Stunden<br />

ohne Agitation und Temperaturüberwachung lagern.


Maximale Lagerzeiten auf Station bis zum Beginn der Transfusion,<br />

die in der Regel nicht überschritten werden sollten:<br />

ErthrozytenkonzentratThrombozytenkonzentrat<br />

FFP<br />

(nach Auftauen)<br />

Spezialkühlschrank<br />

+4°C±2°C (DIN 58371)<br />

Bis 72 h nach EK-<br />

Anforderung<br />

Raumtemperatur<br />

4 Std.<br />

unzulässig 2 Std.*<br />

2 Std. 2 Std.<br />

* In Ausnahmefällen kann die Lagerzeit verlängert werden, wenn das nicht<br />

eröffnete Thrombozytenkonzentrat auf einem Thrombozytenagitator bei 22° C<br />

(+/- 2°C) gelagert wird. Die Lagerzeit verlängert sich dann bis zu dem auf<br />

dem Etikett angegebenen Haltbarkeitsdatum<br />

Nach Überschreiten der erlaubten Zeiten bzw. bei allen<br />

aufgetauten FFP sind die Blutprodukte als unbrauchbar zu<br />

kennzeichnen und an die Blutbank zurückzugeben (siehe<br />

auch 2.11.). Der Verwurf nicht transfundierter Blutprodukte<br />

auf der Station ist nicht zulässig.<br />

2.6. Durchführung der Transfusion/Transfusionsbesteck<br />

Die Transfusion erfolgt immer unter Verwendung eines<br />

speziellen Transfusionsbesteckes (kein Infusionsbesteck!) -<br />

ISO 1135 - 4:2010, Porengröße 170 - 230 µm, über einen eigenen<br />

venösen, vorzugsweise peripheren Zugang. Über diesen<br />

Zugang dürfen keine weiteren Medikamente oder Infusionslösungen<br />

zeitgleich infundiert werden (Gefahr der Gerinnungsaktivierung/Hämolyse).<br />

Über ein Transfusionsbesteck, das<br />

maximal 4 Stunden gebraucht werden darf, können mehrere<br />

Blutkonserven verabreicht werden. Geöffnete („angestochene“)<br />

Blutkonserven sind innerhalb von 2 Stunden zu transfundieren.<br />

23


24<br />

Bei wachen Patienten empfiehlt sich die Einleitung der<br />

Erythrozytentransfusion, indem zunächst etwa 20 - 50 ml<br />

Erythrozytensuspension zügig transfundiert wird. Danach<br />

sollte die Transfusion langsam gestellt und der Patient<br />

anschließend 5 - 10 Minuten intensiv überwacht werden.<br />

Während und nach der Transfusion ist für eine ausreichende<br />

Überwachung zu sorgen. Dabei sollten auch Temperatur<br />

und Puls kontrolliert werden.<br />

Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen<br />

Zustand des Patienten angepasst werden. Dem kreislaufstabilen<br />

Patienten können 1000 ml, also 4 EK in 3 - 4<br />

Stunden transfundiert werden. Bei bekannter Herz- und/<br />

oder Niereninsuffizienz ist die Transfusionsgeschwindigkeit<br />

entsprechend zu reduzieren.<br />

Nach der Transfusion sollte der Patient mindestens 30 Minuten<br />

unter Kontrolle bleiben. Bevor ein ambulanter Patient<br />

entlassen wird, ist er über die Symptome einer Transfusionsreaktion<br />

aufzuklären.<br />

Zur Abklärung etwaiger Transfusionsreaktionen muss die<br />

leere Blutkonserve mindestens 24 Stunden mit abgeklemmtem<br />

Transfusionsbesteck im Kühlschrank bis 10° C<br />

aufbewahrt werden.<br />

Auf die Möglichkeit einer verzögerten Hämolyse mit<br />

Hb-Abfall ist im Entlassungsbericht hinzuweisen.<br />

2.7. AB0-Verträglichkeitsregeln<br />

Erythrozytenkonzentrate/FFP<br />

Es wird von der Blutbank angestrebt, Patienten AB0identisch<br />

zu versorgen. Bei Engpässen oder um einen<br />

übermäßigen Verfall zu vermeiden, ist jedoch auch eine


AB0-kompatible Transfusion möglich. Entsprechend folgender<br />

Tabelle müssen EK „majorkompatibel“ (Isoagglutinine<br />

des Empfängers sind verträglich mit der Konserve)<br />

und FFP „minorkompatibel“ (Isoagglutinine der Konserve<br />

sind verträglich mit dem Empfänger) sein:<br />

Erythrozytenkonzentrat<br />

(„majorkompatibel“)<br />

Plasma<br />

(„minorkompatibel“)<br />

BG Empfänger BG EK BG Empfänger BG FFP<br />

0 0 0 0, A, B, AB<br />

A A, 0 A A, AB<br />

B B, 0 B B, AB<br />

AB AB, A, B, 0 AB AB<br />

Thrombozytenkonzentrate (TK)<br />

Es wird von der Blutbank angestrebt, Thrombozytenkonzentrate<br />

AB0-identisch bereitzustellen. Allerdings sind<br />

aufgrund der kurzen Haltbarkeit (4 Tage) und begrenzten<br />

Verfügbarkeit von Thrombozytenkonzentraten AB0-ungleiche<br />

Transfusionen häufig nicht zu vermeiden. Hierbei<br />

sollten bei der Transfusion von wenigen therapeutischen<br />

Einheiten (1 -2 TK), sofern möglich, die Verträglichkeitsregeln<br />

analog der Erythrozytentransfusion angewendet<br />

werden. Dadurch könnte eine längere Überlebenszeit der<br />

transfundierten Thrombozyten erreicht werden.<br />

25


26<br />

Bei Transfusionen mit mehr als zwei therapeutischen<br />

Einheiten (TK) sollten die Verträglichkeitsregeln analog<br />

der Plasmatransfusion angewendet werden, da bei AB0minorinkompatiblen<br />

Thrombozytentransfusionen vereinzelt<br />

hämolytische Transfusionsreaktionen beschrieben<br />

wurden.<br />

Bei Kindern unter 25 kg Körpergewicht sollte eine<br />

Plasma(minor)-inkompatible Transfusion von TK vermieden<br />

werden.<br />

Grundsätzlich gilt: Der therapeutische Effekt von Apherese-TK<br />

und Pool-TK ist gleich sofern der Patient nicht HLA-<br />

und/oder HPA-immunisiert ist.<br />

2.8. Rhesusverträglichkeit<br />

Die Übertragung von Rhesus D-positiven (Rh-positiven)<br />

Erythrozytenkonzentraten an Rh-negative nicht immunisierte<br />

Patienten ist nicht immer zu vermeiden. Rh-D<br />

inkompatible Transfusionen sollten jedoch nur bei männlichen<br />

Empfängern oder Frauen jenseits des gebärfähigen<br />

Alters in Betracht gezogen werden, wenn die Transfusion<br />

lebenswichtig ist (z.B. bei Massivtransfusionen), bzw.<br />

wenn sich intraoperativ (auch bei elektiven Eingriffen) ein<br />

unerwartet hoher EK-Bedarf abzeichnet und Rh-negative<br />

Erythrozytenkonzentrate nicht zeitgerecht beschafft<br />

werden können. Irreguläre Antikörper der Spezifität Anti-D<br />

sollten vorher ausgeschlossen sein.<br />

Die Dringlichkeit der Indikation, für die der transfundierende<br />

Arzt die Verantwortung trägt, ist genau zu dokumentieren.<br />

Bei Rh-D inkompatiblen Transfusionen muss im<br />

Entlassungsbericht auf die nötige Nachuntersuchung auf<br />

Antikörperbildung (2 -4 Monate nach Transfusion), sowie<br />

auf die Gefahr einer verzögerten Hämolyse mit Hb-Abfall


hingewiesen werden. Bei Nachweis entsprechender Antikörper<br />

hat eine Aufklärung und Beratung der Betroffenen<br />

zu erfolgen. Es muss ein Notfallausweis ausgehändigt<br />

werden.<br />

Bei Rh-negativen Kindern sowie Rh-negativen Frauen im<br />

gebärfähigen Alter ist die Transfusion von Rh-positiven<br />

Erythrozytenkonzentraten (mit Ausnahme von lebensbedrohlichen<br />

Situationen) unbedingt zu vermeiden.<br />

Mädchen sowie Frauen im gebärfähigen Alter sollten keine<br />

Erythrozytenkonzentrate erhalten, die zu einer Immunisierung<br />

gegen weitere Merkmale des Rh-Systems (insbesondere<br />

c) oder das Merkmal K führen können.<br />

In einzelnen Fällen kann, aufgrund der eingeschränkten<br />

Verfügbarkeit von TK, die Gabe von Rh-positiven TK an<br />

Rh-negative Empfänger erfolgen. Erhalten Rh-negative<br />

Mädchen oder Frauen im gebährfähigen Alter Rh-positive<br />

TK, so wird eine Immunisierungsprophylaxe mit einem<br />

intravenös applizierbaren Anti-D-Immunglobulin innerhalb<br />

72 Std. nach Transfusion empfohlen (cave: keine i.m.<br />

Injektion!). Ein geeigntes Präparat ist in der Blutbank am<br />

Standort Lübeck vorhanden und kann von dort auch über<br />

die Blutbank am Standort Kiel angefordert werden.<br />

2.9. Prüfung des Transfusionserfolges<br />

Die Überprüfung des Transfusionserfolges erfolgt durch<br />

Bestimmung geeigneter Laborparameter (Hb, Thrombozyten,<br />

Gerinnung, etc.) und/oder durch die Besserung<br />

der klinischen Symptomatik (z.B. reduzierte Dyspnoe,<br />

Besserung einer Herz-Kreislauf-Symptomatik, Sistieren<br />

einer Blutung, etc.). Der Tranfusionserfolg bzw. dessen<br />

Ausbleiben sind zu dokumentieren.<br />

27


28<br />

2.10. Dokumentation<br />

Die folgende patienten- und produktbezogene Dokumentation<br />

erfolgt auf dem Konservenbegleitschein und ist für<br />

30 Jahre aufzubewahren (§ 14 TFG):<br />

▪ Arzneimittelbezeichnung (EK, TK, FFP) und Chargennummer<br />

▪ Datum und Uhrzeit der Transfusion sowie Name des<br />

transfundierenden Arztes<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen außerdem<br />

mittels des UAW-Meldebogens an die Blutbank gemeldet<br />

werden (s.a. Pkt. 3).<br />

Die patientenbezogene Dokumentation erfolgt in den Patientenunterlagen<br />

und ist für 15 Jahre aufzubewahren (§ 14<br />

TFG). Diese beinhaltet insbesondere:<br />

▪ Indikation zur Transfusion<br />

▪ Aufklärung und Einwilligungserklärung<br />

▪ Ergebnis (NICHT das Originalkärtchen) des Bedsidetests<br />

▪ Transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben anhand von<br />

klinischen oder laborchemischen Parametern<br />

▪ ggf. unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

(Transfusionsreaktionen)


2.11. Rücknahme / Rückgabe von Blutpräparaten<br />

Alle nicht transfundierten Blutprodukte müssen so schnell<br />

wie möglich an die Blutbank zurückgesendet werden, damit<br />

der Verbleib der Produkte zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit<br />

(gemäß §§ 17, 19 TFG) dokumentiert werden kann.<br />

Es ist grundsätzlich keinesfalls zulässig, Blutprodukte die<br />

für einen Patienten bereitgestellt wurden, aber nicht mehr<br />

für diesen benötigt werden, an einen anderen Patienten zu<br />

verabreichen!<br />

Plasmen, Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate<br />

sind vom Trägerdienst grundsätzlich getrennt verpackt<br />

zu transportieren. Konserven dürfen am Standort Lübeck<br />

nicht über die Kleinkastenförderanlage zurückgeschickt<br />

werden.<br />

Blutprodukte, die unzulässig lange oder bei falschen<br />

Bedingungen gelagert wurden (siehe 2.5.) sind deutlich<br />

sichtbar als unbrauchbar zu kennzeichnen (z.B. mit Faserstift)<br />

und an die Blutbank zurückzusenden.<br />

EK‘s, die dokumentiert in DIN 58371-Kühlschränken bis<br />

maximal 72 Stunden nach Ausgabe zwischengelagert<br />

werden, können nach Hämolysekontrolle im Institut für<br />

Transfusionsmedizin ggf. reinventarisiert werden.<br />

Die sachgerechte Lagerung muss auf dem Konservenbegleitschein<br />

mit ärztlicher Unterschrift dokumentiert werden<br />

(§ 7b Betriebsverordnung Arzneimittelgroß-handelsbetriebe).<br />

Alle anderen Blutprodukte verfallen auf Kosten des<br />

Abnehmers.<br />

29


30<br />

3. Transfusionsreaktionen ‒ Unerwünschte<br />

Arzneimittelwirkung (UAW)<br />

3.1. Vorgehen<br />

Alle Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />

(„Transfusionsreaktionen“) werden mittels des UAW-Meldebogens<br />

an die Blutbank gemeldet. Verdachtsfälle einer<br />

Infektionsübertragung und Fehltransfusionen können auch<br />

formlos an die Blutbank gemeldet werden. Der UAW-Meldebogen<br />

wird gemeinsam mit den Konservenrestbeuteln,<br />

einem neuen Anforderungsschein (Bestätigung der Identitätssicherung!)<br />

und einer neu entnommenen Patientenprobe<br />

(9ml EDTA-Blut) an die Blutbank gesendet.<br />

Bei jedem Verdachtsfall einer Transfusionsreaktion muss<br />

die Transfusion sofort unterbrochen werden. Vor weiteren<br />

Transfusionen sollte eine Abklärung angestrebt werden.<br />

Nach Eingang der Meldung in der Blutbank wird in der<br />

Verantwortung des diensthabenden Arztes eine entsprechende<br />

Diagnostik und Bewertung der Transfusionsreaktion<br />

durchgeführt.<br />

Die Einschätzung des Schweregrades erfolgt durch den<br />

einsendenden/transfundierenden Arzt: gemäß Arzneimittelgesetz<br />

gilt eine Transfusionsreaktion dann als<br />

schwerwiegend, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend<br />

ist (z.B. anaphylaktische Reaktion), zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />

oder einer Behinderung führt, oder eine stationäre<br />

Behandlung bzw. eine Verlängerung einer stationären<br />

Behandlung zur Folge hat.<br />

Die zur Abklärung schwerwiegender Transfusionsrektionen<br />

erforderlichen immunhämatologischen Untersuchungen<br />

werden – sofern möglich – unverzüglich durchgeführt. Die


Abklärung nicht schwerwiegender Transfusionsreaktionen<br />

erfolgt i.d.R. zwischen 8 - 19 Uhr des Folgetages. Sofern<br />

jedoch eine zeitnahe Abklärung erforderlich ist – z.B. wegen<br />

weiter bestehenden dringlichen Transfusionsbedarfs<br />

– kann auf telefonische oder schriftliche Anforderung auch<br />

die Abklärung nicht-schwerwiegender Transfusionsreaktionen<br />

unverzüglich erfolgen.<br />

3.2. Unterrichtungspflichten bei Transfusionsreaktionen<br />

nach § 16 TFG<br />

Nicht schwerwiegende Transfusionsreaktionen werden<br />

dem pharmazeutischen Unternehmer gemeldet und auch<br />

von diesem dokumentiert. Dieser Unterrichtungspflicht<br />

kommt der behandelnde Arzt mit Meldung an die Blutbank<br />

nach. Sind Blutkonserven externer Blutspendedienste<br />

in eine Transfusionsreaktion involviert, so erfolgt deren<br />

Unterrichtung durch das Institut für Transfusionsmedizin.<br />

Im Falle schwerwiegender Transfusionsreaktionen wird<br />

die Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) informiert.<br />

Diese Meldung erfolgt ebenfalls durch das Institut für<br />

Transfusionsmedizin.<br />

Die berufsrechtlichen Mitteilungspflichten (z.B. Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft) liegen jedoch weiterhin<br />

in der Verantwortung des transfundierenden Arztes.<br />

31


32<br />

4. Indikationsplan<br />

Die Indikation zur Transfusion von Blutkomponenten stellt<br />

der transfundierende Arzt, ggf. in Rücksprache mit dem<br />

zuständigen Oberarzt in Anlehnung an die Querschnitts-<br />

Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit<br />

Blutkomponenten und Plasmaderivaten.<br />

Auch die präoperative Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten<br />

liegt im Ermessen des transfundierenden Arztes<br />

in Abhängigkeit von dem Eingriff. Diese kann in Anlehnung<br />

an den Indikationsplan (Anlage 2) erfolgen, von dem im<br />

Einzelfall jedoch abgewichen werden kann und der keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.


Anlage 1<br />

Checkliste Einarbeitung für Ärztliches Personal<br />

Name:<br />

Funktion:<br />

Kenntnisse vorhanden /Maßnahmen<br />

durchgeführt<br />

Blutentnahme und Identitätssicherung<br />

- Technik<br />

- Beschriftung<br />

- Anforderungsschein<br />

- Vermeidung von Verwechslungen<br />

Indikationsstellung zur<br />

Bluttransfusion von Erythrozytenkonzentraten<br />

Indikation für andere Blutprodukte<br />

(FFP, TK, Gerinnungspräparate)<br />

Kenntnis der<br />

Abteilungseigenen Bedarfsliste<br />

Kenntnis der Aufklärungspflicht,<br />

Dokumentation<br />

Durchführung einer Bluttransfusion<br />

lt. Checkliste der BÄK/<br />

<strong>Transfusionsordnung</strong><br />

Durchführung Bedside-Test<br />

Überwachung und Dokumentation<br />

der Transfusion<br />

Verhalten bei<br />

Transfusionzwischenfällen<br />

Kenntnis unterschiedlicher<br />

Transfusionsreaktionen und<br />

ihrer Therapie<br />

Dokumentation von<br />

Transfusionsreaktionen<br />

Kenntnis der relevanten<br />

Richtlinien und<br />

<strong>Transfusionsordnung</strong><br />

Datum/Unterschrift der / des<br />

Transfusionsbeauftragten<br />

Datum / Unterschrift transfundierende<br />

/ r Ärztin/Arzt<br />

33


34<br />

Anlage 2<br />

Empfohlene Anzahl an Erythrozytenkonzentraten, die<br />

präoperativ vorgekreuzt werden (Indikationsliste)<br />

Chirurgie Anzahl der EK<br />

akutes Abdomen,<br />

Explorativlaparotomie<br />

0 - 2<br />

Ablatio femoris (Amputation<br />

OA,UA,OS,US)<br />

2<br />

Hemipelvektomie 6 - 10<br />

Oesophagusresektion 4<br />

BI/BII-Resektion 2<br />

Gastrektomie 4<br />

Biliodigestive Anastomose 2<br />

Sigmatumor-Op 2 - 4<br />

Sigmadivertikulitis-Op 0 - 2<br />

Rektum-Exstirpation, -resektion 2 - 4<br />

Große Darmteilresektion 4<br />

Ileus 2<br />

Leberteilresektion 4 - 6<br />

Lebertransplantation 6 - 20<br />

Lymphadenektomie, retroperitoneal 2 - 6<br />

Whipple-OP, Pankreasteilresektion 4 - 6<br />

Pankreaszyste 2<br />

Aortenaneurysma abdominal (BAA) 3 - 10<br />

Aortenaneurysma thorakoabdominal 10


Y-Prothese 2 - 10<br />

Thrombendarteriektomie, Embolektomie<br />

(Extremitäten)<br />

2 - 3<br />

Carotis-Thrombendarteriektomie (TEA) 0 - 2<br />

Goretexshunt 0 - 2<br />

Thorakotomie 3<br />

Lobektomie, Lungenteilresektion 2<br />

Pneumonektomie/Pleurektomie 4<br />

Nierentransplantation (NTX) 2<br />

Splenektomie 2<br />

Nebennierenresektion 2<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Analfistel, Anus-Praeter-<br />

Anlage und Rückverlagerung, Appendektomie, Cholezystektomie,<br />

Dünndarmteilresektion, Hämorrhoiden, Hemicolektomie,<br />

Leistenhernien-OP, Parathyreoidektomie, Shunt-Op<br />

(außer Goretex-Shunt?), Strumektomie, Tracheotomie<br />

Plastische Chirurgie Anzahl der EK<br />

4<br />

Latissimus dorsi-Flap, TRAM-FLAP<br />

35


36<br />

Unfallchirurgie/Orthopädie Anzahl der EK<br />

Claviculafraktur 0 - 2<br />

Schulterfraktur 2<br />

Oberarmfraktur 2<br />

Beckenfraktur (interne Osteosynthese) 6 - 10<br />

Schenkelhalsfraktur 2<br />

Oberschenkelfraktur (TEP, Platte) 2 - 4<br />

Oberschenkelfraktur (DHS, Nagel) 2<br />

Kniefraktur 2<br />

Unterschenkel 2<br />

USG- und OSG-Arthrodese 2<br />

Calcaneus-Op 0 - 2<br />

Harrington-OP (Skoliose) 4<br />

Bandscheiben-OP 2<br />

Knie-Totalendoprothese (TEP) 2<br />

Osteotomie, intertrochantere 2<br />

TEP-Wechsel (Hüfte) 4 - 6<br />

Totalendoprothesenplastik (TEP)-Hüfte 2<br />

Große Biopsie Oberschenkel 2<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Fixateur externe, Fuß-<br />

OPs ausser USG- und OSG-Arthrodese, Humerusfraktur,<br />

Tibiakopffraktur, Arthroskopien, Meniscus- /Kreuzband-Op,<br />

Schulter-Op


Kinderchirurgie Anzahl der EK<br />

Polytrauma 6<br />

Beckenosteotomie bis 5 Jahre<br />

/ > 5 Jahre<br />

Oberschenkelfraktur 0 - 2<br />

Herzchirurgie Anzahl der EK<br />

Aortenaneurysma thorakoabdominal s.u. Chirurgie<br />

Aortenaneurysma thorakal s.u. Chirurgie<br />

Aorten- oder Mitralklappenersatz 6<br />

Aorto-coronar-venöser Bypass 6<br />

Alle Herzoperationen außer<br />

Re-Operationen<br />

Re-Operationen 6<br />

Kinderherz-Op (ECC-Kinderset) 3 + 2 Baby-EK<br />

2<br />

3<br />

37


38<br />

Gynäkologie Anzahl der EK<br />

Adenexexstirpation,<br />

Adnexzystenexstirpation<br />

2<br />

Collum-TU, Korpuskarzinom 2<br />

Endometriumkarzinom 4<br />

Expander 2<br />

Extrauteringravidität 2<br />

Hysterektomie, abdominal + vaginal 0 - 2<br />

Manuelle Plazentarlösung 2<br />

Ovarialtumor (außer Wertheim-Op) 0 - 4<br />

Wertheim-OP 4<br />

Myomenukleation 2<br />

Sectio caesarea 0 - 2<br />

Vulvektomie 2<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Ablatio mammae,<br />

(Abort)abrasio/Konisation, Abszessspaltung, Augmentation<br />

/Prothesenwechsel, Mammareduktionsplastik, Mamma<br />

Segment, Pelviskopie diagnostisch


Urologie Anzahl der EK<br />

Nebennierenresektion 2<br />

Tumornephrektomie,<br />

Nephroureterektomie<br />

2 - 6<br />

Nierenteilresektion 2 - 8<br />

Pyeloplastik 0 - 4<br />

Uretero/Pyelolithotomie 0 - 4<br />

Radikale Cystektomie,<br />

Cysto-Prostatovesiculektomie<br />

2 - 6<br />

TUR-Blase 0 - 3<br />

TUR-Prostata 0 - 3<br />

Prostataadenektomie (transvesikal) 2 - 3<br />

Prostatektomie (radikal) 2 - 6<br />

Penisamputation 0 - 2<br />

Penisprothesenimplantation (Nesbitt-<br />

Op)<br />

0 - 2<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Circumcision, Harnleiterstein,<br />

Hodenfreilegung (Torsion), Harnleiter-TU,<br />

Hydrozelen-OP, Nephrektomie (ohne Tumornephrektomie),<br />

Orchiektomie, Ureterotomie, Ureterolapaxie<br />

39


40<br />

HNO Anzahl der EK<br />

Akustikusneurinom 2<br />

Ausgedehnte Tumor-Operationen<br />

(Oberkieferteilresektionen, mediane<br />

Mandibulotomie, gefäßgestielte<br />

Lappen)<br />

2 - 4<br />

Larynx-TU(Laryngektomie) 4<br />

Bilaterale Neck dissection (ND) 2<br />

Totale Laryngektomie mit/ohne ND 2<br />

ND mit Lappenplastik 2<br />

Trachealplastik 2<br />

Zungen-Mundboden-TU 2<br />

Glomustumore, Angiome 2<br />

NNH-Operationen, unilaterale ND Blutgruppenbestimmung<br />

präoperativ<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Nasenblutung, Bellocq-<br />

Tamponade, Parotidektomie , Tonsillektomie: Nachblutung,<br />

laserchirurgische Teilresektionen, Parotidektomien,<br />

Ohroperationen


Kieferchirurgie Anzahl der EK<br />

Kleine Tu-OP m. suprahyoid. Ausräu- 2<br />

mung<br />

Mittl. Tu-OP mit Deckung (1-2 Lapp) 3<br />

Große Tu-OP m. Osteokut.lapp. +<br />

4<br />

Jejunum<br />

Sekund. Rekonstr. o. Neck.diss 2<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Dysgnatie, Implantate<br />

/ Beckenspan<br />

Neurochirurgie Anzahl der EK<br />

Meningeom 2 - 4<br />

Glioblastom/großer Hirntumor 4<br />

Primärer Hirn-Tumor 2<br />

Hirn-Aneurysma 4 - 6<br />

Intrakranielle Hämatome 2<br />

Kraniotomie bei Kindern 3 – 10 Jahre 2<br />

Spondylodese, ventral 2<br />

Stabilisierung LWS 4<br />

Bandscheiben-OP 0 - 2<br />

Intraspinale Tumore (Metastasen) 4<br />

Sonstige intraspinale Tumore 2<br />

Spinalkanalstenose 2<br />

Eingriffe bei Kindern bis 10 Jahren 1<br />

In der Regel keine EK erforderlich: Akustikusneurinom,<br />

Stereotaxie, DBS, Entfernung Osteosynthesematerial


UNIVERSITÄTSKLINIKUM <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Institut für Transfusionsmedizin<br />

Direktor: PD Dr. med. Siegfried Görg<br />

www.uksh.de/transfusionsmedizin<br />

©<br />

UNIVERSITÄTSKLINIKUM<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Ratzeburger Allee 160<br />

23562 Lübeck<br />

Tel.: 0451 500 - 0<br />

Wissen schafft Gesundheit<br />

www.uksh.de<br />

Stabsstelle Integrierte Kommunikation, G. Weinberger, Stand März 2012

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