Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
UNIVERSITÄTSKLINIKUM<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Institut für Transfusionsmedizin<br />
<strong>Transfusionsordnung</strong><br />
Anweisungen für die Durchführung von<br />
Bluttransfusionen am <strong>UKSH</strong><br />
März 2012, 1. Auflage<br />
Herausgegeben von der Transfusionskommission<br />
Campus Kiel / Campus Lübeck
Inhaltsverzeichnis<br />
Wichtige Telefonnummern ........................................... 5<br />
Vorbemerkungen ......................................................... 6<br />
1. Blutgruppenbestimmung u. Blutkonservenanforderung .. 8<br />
1.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht) ................................. 8<br />
1.2. Indikation zur Bluttransfusion ...................................... 8<br />
1.3. Blutentnahme und Anforderung von Blutprodukten ..... 9<br />
1.3.1. Routineanforderungen ............................................... 10<br />
1.3.2. Notfall-Anforderungen .................................................11<br />
1.3.3. Notfalldepot ................................................................ 13<br />
1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft ............................................ 14<br />
1.4. Ausgabe von Blutpräparaten ..................................... 14<br />
1.5. Blutpräparate und Indikationen .................................. 15<br />
1.5.1. Autologe periphere Blutstammzellen ......................... 17<br />
2. Transfusion von Blutkomponenten ............................ 17<br />
2.1. Transfundierende Personen ...................................... 17<br />
2.2. Anlieferung von Blutkonserven .................................. 18<br />
2.3. Checkliste für die Einleitung der Transfusion ............. 19<br />
2.4. Bedside-Test .............................................................. 20<br />
2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung<br />
und Verwendung von Blutprodukten .......................... 22<br />
2.6. Durchführung der Transfusion / Transfusionsbesteck ... 23<br />
2.7. AB0-Verträglichkeitsregeln ........................................ 24<br />
2.8. Rhesusverträglichkeit ................................................ 26<br />
2.9. Prüfung des Transfusionserfolges ............................. 27<br />
2.10. Dokumentation ........................................................... 28<br />
2.11. Rücknahme/Rückgabe von Blutpräparaten ............... 29<br />
3. Transfusionsreaktionen – Unerwünschte<br />
Arzneimittelwirkung (UAW) ....................................... 30<br />
3.1. Vorgehen ................................................................... 30<br />
3.2. Unterrichtungspflichten bei Transfusionsreaktionen<br />
nach (§16 TFG) ......................................................... 31<br />
4 Indikationsplan ........................................................... 32<br />
Anlagen ...................................................................... 33<br />
3
Wichtige Telefonnummern<br />
Campus Kiel<br />
(0431)<br />
Campus Lübeck<br />
(0451)<br />
Blutbank 597 - 32 33 500 - 28 55 / 56<br />
Fax 597 -19 22 500 - 41 86<br />
Diensthabender 597 - 32 33 06 -19 99<br />
Arzt<br />
Dienstfunk<br />
In lebensbedrohlichen<br />
Notfällen<br />
597 - 32 33 500 - 33 99<br />
Die Blutbanken an beiden Standorten sind durchgehend besetzt.<br />
In der Zeit von 19 - 8 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen<br />
von 19 - 9 Uhr ist der Personalbestand deutlich reduziert. In diesen<br />
Zeiträumen werden nur dringende Anforderungen bearbeitet.<br />
Der diensthabende Arzt der Blutbank am Campus Lübeck<br />
ist werktags in der Zeit von 8 - 18 Uhr direkt über den Dienstfunk<br />
(Pieper) 06 -1999 erreichbar. In der übrigen Zeit besteht ein<br />
Rufbereitschaftsdienst, mit dem die Kontaktaufnahme jederzeit<br />
über die Rufnummer 0451 500 - 28 55 möglich ist.<br />
Der diensthabende Arzt am Campus Kiel ist werktags von<br />
7.30 -17 Uhr anwesend. Anschließend sowie an Sonn- und Feiertagen<br />
besteht ein Rufbereitschaftsdienst. Die Kontaktaufnahme<br />
ist 24 Std. über die Rufnummer 0431 597 - 32 33 möglich.<br />
5
6<br />
Vorbemerkungen<br />
Unter Bluttransfusionen versteht man die Übertragung von Blutprodukten<br />
(zelluläre Blutbestandteile, Plasma). Sie erfordert eine<br />
strenge Indikationsstellung, sorgfältige Vorbereitung und exakte<br />
Durchführung. Die hier vorliegenden „Anweisungen zur Durchführung<br />
von Bluttransfusionen (<strong>Transfusionsordnung</strong>)“ beschreiben<br />
die korrekte Durchführung einer Transfusion und die Verantwortlichkeiten<br />
der an der Durchführung der Transfusion beteiligten<br />
Personen.<br />
Rechtlich bindende Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung<br />
von Bluttransfusionen sind die jeweils gültigen Gesetze,<br />
Richt- und Leitlinien:<br />
Transfusionsgesetz (TFG) vom 7.7.1998 in der jeweils gültigen<br />
Fassung, zuletzt geändert 10.02.2005<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur<br />
Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) aufgestellt gemäß<br />
Transfusionsgesetz im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut,<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasmaderivaten der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
Für das <strong>UKSH</strong> sind die wichtigsten Grundsätze zusammenfassend<br />
in dieser <strong>Transfusionsordnung</strong> niedergelegt.<br />
Die vorliegende <strong>Transfusionsordnung</strong> erfüllt die Funktion eines<br />
Qualitätssicherungs-Handbuches für die Anwendung von<br />
Blutprodukten.
Zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten<br />
wurde gemäß § 15 des Transfusionsgesetzes ein Transfusionsverantwortlicher<br />
bestellt. Weiterhin ist für jede transfundierende<br />
Klinik ein Transfusionsbeauftragter ernannt worden. Im Rahmen<br />
des vorgeschriebenen Qualitätssicherungssystems finden regelmäßige<br />
Sitzungen der Transfusionskommission statt, die sich aus<br />
dem Transfusionsverantwortlichen und den Transfusionsbeauftragten<br />
zusammensetzt. Darüber hinaus ist zur Überwachung des<br />
Qualitätssicherungssystems in der Hämotherapie ein Qualitätsbeauftragter<br />
eingesetzt. Die Aufgaben und Qualifikationen der<br />
genannten Personen sind in den Richtlinien zur Gewinnung von<br />
Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten<br />
(Hämotherapie) dargelegt.<br />
Die jeweils gültigen Versionen der <strong>Transfusionsordnung</strong> sowie<br />
der Fach- und Gebrauchsinformationen sind auf der Internetseite<br />
des Institutes für Transfusionsmedizin abzurufen (www.uksh.de/<br />
transfusionsmedizin).<br />
7
8<br />
1. Blutgruppenbestimmung<br />
und Blutkonservenanforderung<br />
1.1. Allgemeines (Aufklärungspflicht)<br />
Blutgruppenbestimmungen, Antikörpersuchteste und die<br />
Bereitstellung von Blut bzw. Blutpräparaten erfolgen ausschließlich<br />
durch das Institut für Transfusionsmedizin.<br />
Gegenüber den Patienten besteht eine Aufklärungspflicht.<br />
Vor der Transfusion ist daher ein schriftliches Einverständnis<br />
einzuholen. Auch vor Eingriffen, bei denen die Transfusion<br />
nicht feststeht, sondern nur mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />
erforderlich sein wird (z.B. wenn Blutkonserven<br />
vor Operationen bereitgestellt werden), ist ein schriftliches<br />
Einverständnis des jeweiligen Patienten für die Transfusion<br />
einzuholen.<br />
Bei Patienten, die möglicherweise Blutprodukte (Transfusionswahrscheinlichkeit<br />
> 10 %) erhalten werden, sind die<br />
Blutgruppenbestimmungen und Antikörpersuchteste schon<br />
am Aufnahmetag oder bereits vorher zu veranlassen.<br />
Die Bluttransfusion ist eine ärztliche Leistung. Die Verantwortung<br />
liegt ausschließlich beim transfundierenden<br />
Arzt (siehe 2.1.). Dieser hat das von ihm hinzugezogene<br />
Personal anzuleiten und zu überwachen.<br />
Blutprodukte sind rezeptpflichtige Arzneimittel.<br />
1.2. Indikation zur Bluttransfusion<br />
Die Indikation zur Blutgruppenbestimmung und zur Bluttransfusion<br />
stellt der transfundierende Arzt (siehe 2.1.),<br />
ggf. nach Absprache mit seinem ärztlichen Vorgesetzten<br />
(Stationsarzt, Oberarzt). Die Indikation zur Bluttransfusion
ist eine individuelle Entscheidung, die in Anlehnung an die<br />
„Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der<br />
jeweils gültigen Fassung erfolgt und dokumentationspflichtig<br />
(§15 TFG) ist. Die Gebrauchs- und Fachinformationen<br />
sind zu beachten.<br />
Die präoperative Blutkonservenanforderung orientiert sich<br />
nach dem Indikationsplan (siehe 4.)<br />
1.3. Blutentnahme und Anforderung von Blutprodukten<br />
Die eindeutige Identitätssicherung ist unerlässlich!<br />
Zu diesem Zweck werden die Blutröhrchen vor der Entnahme<br />
des Patientenblutes eindeutig beschriftet: (Name,<br />
Vorname, Geburtsdatum, wenn möglich auf dem<br />
Barcodeetikett des Anforderungsscheins).<br />
Für Blutgruppenbestimmungen und Kreuzproben werden<br />
9 ml EDTA-Blut benötigt, bei Kindern genügen i.d.R. 4,5 ml<br />
EDTA-Blut, mindestens jedoch 300 µl. Im Zweifelsfall kann<br />
vor der Blutentnahme mit der Blutbank telefonisch Rücksprache<br />
gehalten werden.<br />
Folgende Grundregeln zur Identitätssicherung sind in<br />
dieser Reihenfolge zu beachten:<br />
▪ Beschriften der Barcodeetiketten<br />
▪ Bekleben der Blutröhrchen mit den Barcodeetiketten<br />
▪ Vergleichen der Daten auf Röhrchen mit Daten auf dem<br />
Anforderungsschein<br />
▪ Überprüfen der Identität (Befragen nach Name, Vorname,<br />
Geburtsdatum)<br />
9
10<br />
▪ Bei nicht ansprechbaren Patienten Vorgehensweise<br />
entsprechend 1.3.2. „Notfall-Anforderungen“<br />
▪ Entnehmen der Blutprobe<br />
▪ Datum/Uhrzeit der Probenentnahme<br />
Die Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenanforderung<br />
liegt in der Verantwortung eines<br />
anfordernden Arztes (siehe 2.1.). Dieser bescheinigt die<br />
Richtigkeit der Angaben auf dem Anforderungsschein und<br />
dem Entnahmeröhrchen durch Unterschrift und zusätzliche<br />
Angabe des Namens in Druckschrift an der dafür<br />
vorgesehenen Stelle des Anforderungsscheines. Dies gilt<br />
auch, wenn die Blutentnahme an eine nicht-ärztliche Person<br />
(z.B. Pflegepersonal, Student) delegiert wird. Anforderungen<br />
von Blutkomponenten oder Aufträge zur Blutgruppenbestimmung,<br />
bei denen der Anforderungsschein nicht<br />
von einem Arzt unterschrieben ist oder bei denen das<br />
Blutröhrchen nicht zweifelsfrei dem Anforderungsschein<br />
zugeordnet werden kann, dürfen durch die Blutbank nicht<br />
bearbeitet werden.<br />
1.3.1. Routineanforderungen<br />
Blutprodukte werden mit einem entsprechenden Anforderungsschein<br />
bestellt, der einem Rezept gleichwertig ist.<br />
Schriftlich in der Blutbank vorhandene Anforderungen können<br />
nicht (Ausnahme: Lebensgefahr) telefonisch erweitert<br />
werden, die schriftliche Erweiterung einer Blutanforderung<br />
(Anforderungsschein!) per Fax ist jedoch möglich.<br />
Damit Blutanforderungen sachgerecht bearbeitet werden<br />
können, müssen auf dem Anforderungsschein die Felder:<br />
Diagnose, Vortransfusionen, Benötigte Präparate, Anforderungsdringlichkeit<br />
(z.B. Kreuzblut in Bereitschaft – Konserven<br />
in Bereitschaft – definitive Transfusion am – Notfall
innerhalb einer Stunde – Notfall ungekreuzt) unbedingt<br />
ausgefüllt werden.<br />
Der Anforderer wird benachrichtigt, wenn die Blutkonserven<br />
nicht entsprechend der Anforderung bereitgestellt<br />
werden können. Für diesen Zweck ist die Angabe einer<br />
Telefon Nr. oder Dienst-Funk Nr. wichtig.<br />
Allgemein gilt, dass Blutprodukte so früh wie möglich angefordert<br />
werden sollten. Allerdings ist dabei zu beachten,<br />
dass die Kreuzprobe für Erythrozytenkonzentrate (EK) nur<br />
eine Gültigkeit von 72 Stunden hat. Wird die Bereitstellung<br />
der angeforderten Präparate noch am selben Tag gewünscht,<br />
sollte die Anforderung bei planbaren Transfusionen<br />
bis spätestens 11 Uhr in der Blutbank eingetroffen sein.<br />
Die angeforderten Präparate stehen bei nicht dringlichen<br />
Anforderungen in der Regel nach 4 Stunden bereit. Für<br />
geplante Transfusionen am Montagmorgen sollten die Anforderungen<br />
bis Sonntag 11 Uhr in der Blutbank vorliegen.<br />
1.3.2. Notfall-Anforderungen<br />
Bei Lebensgefahr können der Blutbank Anforderungen in<br />
Lübeck über die Telefonnummer 0451 500 - 33 99<br />
und in Kiel über die Telefonnummer 0431 597 - 32 33<br />
mitgeteilt werden.<br />
Wenn der Patient im Notfall nicht namentlich identifiziert<br />
werden kann, müssen die Personalien durch andere<br />
Angaben ersetzt werden, die eine möglichst eindeutige<br />
Identifikation erlauben, z.B. Verdachts-Diagnose, männlich/weiblich,<br />
geschätztes Alter, Notfall-Zugangs-Nr. o.ä.<br />
Dem Patienten ist auch in Notfällen vor der Transfusion<br />
Kreuzblut zu entnehmen und schnellstmöglich (Transportdienst)<br />
direkt in die Blutbank zu schicken. So kann<br />
eine Weiterversorgung des Patienten mit weitgehend<br />
11
12<br />
blutgruppenidentischen Konserven gewährleistet werden.<br />
Wird dieser Punkt missachtet, so kann außerdem die<br />
Versorgungssicherheit bzgl. 0 Rhesus (Rh)-negativer<br />
Erythrozyten-Konzentrate massiv gefährdet werden.<br />
Notfall-Anforderungen werden unterschieden in:<br />
a) Notfall innerhalb 1 Stunde (EK)<br />
Es wird die komplette serologische Untersuchung des<br />
Empfängers inkl. Kreuzprobe durchgeführt, das Transfusionsrisiko<br />
ist in der Regel nicht erhöht. Dauer: ca. 60<br />
Minuten, falls keine serologischen Auffälligkeiten beim<br />
Patienten vorliegen<br />
b) Anforderung – Ungekreuzt bei Lebensgefahr (EK)<br />
Die angeforderten Blutprodukte werden sofort ausgeliefert.<br />
Parallel zur Auslieferung erfolgt die Durchführung<br />
der Kreuzprobe, deren Ergebnis telefonisch übermittelt<br />
wird. Im Hinblick auf das Transfusionsrisiko müssen<br />
verschiedene Situationen unterschieden werden:<br />
Das Transfusionsrisiko bei der Transfusion ungekreuzter<br />
EK ergibt sich aus den Voruntersuchungen:<br />
Liegt eine Patientenblutgruppe und eine aktuell durchgeführte<br />
Suche auf irreguläre Antikörper vor, so ist das<br />
Transfusionsrisiko nicht nennenswert erhöht.<br />
Liegt eine Patientenblutgruppe aber keine aktuelle Antikörpersuche<br />
vor, wird blutgruppenkompatibel transfundiert und<br />
es kann zu Transfusionsreaktionen kommen, falls der Patient<br />
irreguläre Antikörper aufweist (Wahrscheinlichkeit < 1 %,<br />
je nach Transfusions- und Schwangerschaftsanamnese).
Gleiches gilt, wenn weder eine Blutgruppe noch eine Antikörpersuche<br />
vorliegt. In diesem Fall werden 0 Rh-negativ Erythrozytenkonzentrate<br />
von der Blutbank bereitgestellt.<br />
Bedside-Test (Durchführung unter 2.4.)<br />
Auch vor Notfalltransfusionen muss immer ein Bedside-Test<br />
durchgeführt werden. Die Unterlassung des Bedside-Testes<br />
ist ein ärztlicher Kunstfehler. Gerade bei Notfalltransfusionen<br />
kommt dem Bedside-Test eine besondere Bedeutung<br />
wegen der erhöhten Gefahr von Verwechslungen zu.<br />
1.3.3. Notfalldepot<br />
Am Campus Lübeck befinden sich in der chirurgischen<br />
Ambulanz (5 EK) sowie auf der Station 15 i (5 EK) Notfalldepots<br />
mit Erythrozytenkonzentraten der Blutgruppe<br />
0 Rh-negativ.<br />
Darüber hinaus befindet sich am Campus Lübeck auf der<br />
Station 12 N ein weiteres Notfalldepot mit 2 Erythrozytenkonzentraten<br />
Blutgruppe 0 Rh-negativ, Kell neg. Diese<br />
Erythrozytenkonzentrate sind zudem bestrahlt und wurden<br />
Spendern entnommen, die negativ auf Anti-CMV IgG<br />
getestet wurden.<br />
Bei Entnahme von Erythrozytenkonzentraten aus den<br />
Notfalldepots sind die dort angebrachten Anleitungen zu<br />
befolgen. Bei Transfusion dieser Konserven ist unmittelbar<br />
die Blutbank zu benachrichtigen. Die Transfusion<br />
entspricht einer ungekreuzten Transfusion und ist mit<br />
entsprechendem Risiko behaftet (s.o).<br />
13
14<br />
1.3.4. Kreuzblut in Bereitschaft<br />
Bei geplanten Operationen, bei denen keine Bereitstellung<br />
von Blutprodukten erforderlich ist (siehe auch Indikationsplan,<br />
Kapitel 4), können präoperativ 9 ml (Ausnahme:<br />
Kinder: s.u. 1.3.) EDTA-Blut (Anforderung: Kreuzblut<br />
in Bereitschaft) an die Blutbank geschickt werden. Bei<br />
Bedarf können dann schnell Blutkonserven bereitgestellt<br />
werden. Dieses EDTA-Blut darf bis zu 72 Stunden nach<br />
Eingang für die Kreuzproben verwendet werden. Nach<br />
Ablauf dieser Zeit muss erneut EDTA-Blut mit Anforderungsschein<br />
eingesandt werden.<br />
1.4. Ausgabe von Blutpräparaten<br />
Die Lagerung von Blutkonserven erfolgt ausschließlich<br />
im Institut für Transfusionsmedizin. Blutprodukte dürfen<br />
nur dann aus der Blutbank abgerufen werden, wenn eine<br />
Transfusion unmittelbar vorgesehen ist. Bezüglich der Lagerung<br />
von Blutkonserven auf Station siehe Abschnitt 2.5.<br />
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch den Transportdienst<br />
i.d.R. in den von der Blutbank bereitgestellten<br />
Kühltaschen. Der Inhalt der Kühltaschen ist den außen<br />
angebrachten Informationskärtchen<br />
zu entnehmen.<br />
Die Kühltaschen<br />
sind grundsätzlich nur<br />
für den Transport vorgesehen,<br />
nicht für eine<br />
weitere Lagerung auf<br />
den Stationen. Hier sei<br />
erneut auf Abschnitt 2.5<br />
verwiesen.
Die Kühltaschen und ggf. Kühlakkus werden nach Entnahme<br />
der Konserven an die Blutbank zurückgesendet.<br />
Die Lieferung enthält einen Konservenbegleitschein, der<br />
der Identitätssicherung und der Zuordnung der Konserve<br />
dient. Des Weiteren wird ein Meldebogen für unerwünschte<br />
Arzneimittelwirkungen („UAW-Meldebogen“) und am<br />
Campus Lübeck eine Bedside-Testkarte ausgeliefert.<br />
1.5. Blutpräparate und Indikationen<br />
Folgende Blutpräparate können über das Institut für Transfusionsmedizin<br />
bezogen werden:<br />
▪ Erythrozytenkonzentrat, leukozytendepletiert (EK): Volumen<br />
200 - 280 ml, Hämatokrit 0,55 - 0,6 l/l, Leukozytengehalt<br />
< 1 x 106 , Haltbarkeit 42 Tage.<br />
▪ Gefrorenes Frischplasma (FFP): Volumen ca. 250 ml,<br />
weitgehend zellfrei, Leukozytengehalt < 5 x 105 enthält<br />
etwa 50ml CPD (Antikoagulanz, Stabilisator), Haltbarkeit<br />
12 Monate.<br />
▪ Thrombozytenkonzentrat aus Apherese oder gepoolt<br />
aus 4 Buffy coats (TK): Volumen etwa 220 bzw. 330 ml,<br />
2 - 4 x 1011 Thrombozyten, < 1 x 106 Leukozyten, Haltbarkeit<br />
4 Tage.<br />
Bezüglich der Indikationen der einzelnen Blutpräparate<br />
und für Spezialrezepturen wird auf die Querschnitts-Leitlinien<br />
zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />
der Bundesärztekammer in der gültigen aktuellen<br />
Fassung verwiesen.<br />
Diese sind unter www.bundesaerztekammer.de und auf<br />
der Homepage des Instituts für Transfusionsmedizin<br />
(www.uksh.de/transfusionsmedizin) abrufbar.<br />
15
16<br />
Spezialpräparate/Individualrezepturen werden nur nach<br />
Voranmeldung und (Ausnahme: Baby-Erythrozytenkonzentrate)<br />
nach Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt<br />
der Blutbank hergestellt.<br />
Die Produkte EK, FFP sowie TK sind zugelassene Arzneimittel,<br />
Gebrauchs- und Fachinformationen finden sich<br />
auf der Internetseite des Instituts für Transfusionsmedizin<br />
(www.uksh.de/transfusionsmedizin).<br />
Bezüglich der Indikation für die Bestrahlung von Blutkomponenten<br />
(Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion)<br />
wird ebenfalls auf die Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer<br />
verwiesen. Nachfolgend ein Überblick über<br />
die wichtigsten Indikationen zur Bestrahlung zellulärer<br />
Blutbestandkomponenten:<br />
▪ Alle HLA-ausgewählten Blutkomponenten<br />
▪ Alle Granulozytenpräparate<br />
▪ Alle Blutkomponenten aus gerichteten Blutspenden von<br />
Verwandten<br />
▪ Blutkomponenten für die intrauterine Transfusion<br />
▪ Transfusion von Neugeborenen bei Verdacht auf<br />
Immundefizienz<br />
▪ Transfusion von Patienten mit allogener Blutstammzellbzw.<br />
Knochenmarktransplantation<br />
▪ Transfusion 14 Tage vor autologer<br />
Stammzelltransplantation<br />
▪ Transfusion bis 3 Monate nach autologer<br />
Stammzelltransplantation<br />
▪ Transfusion bei schweren Immundefektsyndrom
▪ Transfusion bei M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen<br />
▪ Transfusion bei Therapie mit Purinanaloga (Fludarabin,<br />
Cladribin, Deoxycoformycin)<br />
▪ Transfusion bei Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern<br />
(Alemtuzumab, ATG, ALG)<br />
1.5.1. Autologe periphere Blutstammzellen<br />
Die Entnahme, Weiterverarbeitung und Lagerung von<br />
autologen Blutstammzellpräparaten erfolgt am Campus<br />
Kiel ausschließlich in der Sektion für Stammzell- und<br />
Immuntherapie (Dr. Mildred-Scheel-Haus 43). Am Campus<br />
Lübeck ist die Entnahme von autologen Blutstammzellpräparaten<br />
möglich, die Weiterverarbeitung und Lagerung<br />
erfolgt dann ebenfalls am Campus Kiel im Dr. Mildred-<br />
Scheel-Haus. Lübecker Patienten werden – vor Beginn<br />
der Mobilisierung – zunächst dort zur Stammzellapherese<br />
angemeldet. Anschließend kann für die Lübecker<br />
Patienten ein Termin zur individuellen Aufklärung mit dem<br />
diensthabenden Arzt der Blutbank am Campus Lübeck<br />
(Kontakt: s.o.) vereinbart werden.<br />
2. Transfusion von Blutkomponenten<br />
2.1. Transfundierende Personen<br />
In jedem Behandlungsbereich (Klinik, Station, OP, niedergelassene<br />
Praxis) sind die Personen („transfundierende<br />
Ärzte“) festzulegen, die die Indikationen zur Bluttransfusion<br />
stellen und Transfusionen durchführen.<br />
Es sind dies approbierte Ärzte, die über erforderliche<br />
Kenntnisse und ausreichende Erfahrung in der Durchführung<br />
hämotherapeutischer Maßnahmen verfügen.<br />
17
18<br />
Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des transfundierenden<br />
Arztes:<br />
▪ Stellung und Überprüfung der Transfusionsindikation und<br />
deren Dokumentation<br />
▪ Durchführung der Patientenaufklärung und Einholung der<br />
Einwilligung<br />
▪ Identitätssicherung bei Blutentnahme zur prätransfusionellen<br />
Diagnostik und Transfusion<br />
▪ Einleitung der Transfusion<br />
▪ Sicherstellung einer geeigneten Überwachung des Patienten<br />
während und nach der Transfusion<br />
▪ Dokumentation der Transfusion auf dem Konserven-<br />
Begleitschein sowie online in Orbis/Ixserv.<br />
▪ Information und Meldung über unerwünschte Ereignisse<br />
und Transfusionsreaktionen (siehe auch Punkt 3.: Transfusionsreaktionen)<br />
▪ Prüfung des Transfusionserfolges<br />
Im Zuge der Einarbeitung neuer Ärzte vergewissert sich der<br />
Transfusionsbeauftragte der Abteilung, dass die erforderlichen<br />
Kenntnisse für die Durchführung hämotherapeutischer<br />
Maßnahmen vorhanden sind. Dies ist zu dokumentieren, beispielsweise<br />
anhand der „Checkliste Einarbeitung Transfusion<br />
für ärztliches Personal“ (Anlage 1, steht in Kürze zum Download<br />
(www.uksh.de/transfusionsmedizin) zur Verfügung).<br />
2.2. Anlieferung von Blutkonserven<br />
Die Anlieferung von Blutkonserven erfolgt durch den<br />
Transportdienst.<br />
Nach Anlieferung der Konserven auf die Station informiert
die zuständige Pflegekraft unverzüglich den transfundierenden<br />
Arzt. Stehen Eigenblutkonserven bereit, hat<br />
der Arzt dafür zu sorgen, dass diese zuerst transfundiert<br />
werden.<br />
2.3. Checkliste für die Einleitung der Transfusion<br />
Vor der Transfusion sind unbedingt folgende Prüfungen<br />
durch den transfundierenden Arzt durchzuführen:<br />
Nochmalige Überprüfung der Transfusionsindikation<br />
▪ Liegt ein schriftlicher Blutgruppenbefund vor?<br />
▪ Liegt ein schriftlicher Befund der Verträglichkeitstestung<br />
(= Kreuzprobe) vor?<br />
▪ Ist die Kreuzprobe noch gültig?<br />
(s. Konservenbegleitschein)<br />
▪ Stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben<br />
auf dem Konservenbegleitschein überein?<br />
▪ Stimmt die Nummer des Blutprodukts mit der Nummer<br />
auf dem (auf den) Konservenbegleitschein(en) überein?<br />
▪ Ist die Blutkonserve unversehrt?<br />
▪ Sind Hämolysezeichen im Überstand des EK zu sehen?<br />
FFP vollständig aufgetaut? Aggregate sichtbar?<br />
▪ Ist das Verfallsdatum der Blutkonserve nicht überschritten?<br />
▪ Ist das passende Transfusionsbesteck ausgesucht worden<br />
(s. 2.6.)?<br />
▪ Das Haltbarkeitsdatum der Bedside-Testseren/-karten ist<br />
nicht überschritten?<br />
▪ Ist der Bedside-Test mit Blut des Patienten am Patientenbett<br />
durchgeführt worden?<br />
19
20<br />
▪ Entspricht das Ergebnis des Bedside-Tests dem Blutgruppenbefund?<br />
▪ Ist das Ergebnis des Bedside-Tests im Krankenblatt<br />
dokumentiert?<br />
2.4. Bedside-Test<br />
Unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten<br />
(EK, auch Austauschkonserven) und FFP ist vom<br />
transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht<br />
(auch im Notfall!) der Bedside-Test am Empfänger vorzunehmen.<br />
Das für den Test verwendete Patientenblut wird<br />
unmittelbar vor jeder Transfusion direkt am Ort der Transfusion<br />
abgenommen. Keinesfalls darf auf eine gelagerte<br />
Blutprobe zurückgegriffen werden!<br />
Die Durchführung des Bedside-Testes erfolgt bei Raumtemperatur<br />
auf Testkarten:<br />
▪ Patientendaten eintragen, überprüfen<br />
▪ Haltbarkeit der Testseren / -karten überprüfen<br />
▪ Falls nicht vorkonfektionierte Bedside – Testkarten verwendet<br />
werden: 1 Tropfen Anti-A (hellblau) bzw. Anti-B<br />
(gelb) in das entsprechende Testfeld geben (die Zugabe<br />
von NaCl ist hier nicht erforderlich)<br />
▪ Jeweils 1 Tropfen Blut des Patienten berührungsfrei auf<br />
die Testfelder geben<br />
▪ Durchmischen (z.B. Glas-, Plastikstäbchen [Karte möglichst<br />
nicht berühren], vorsichtiges Bewegen/Schwenken<br />
der Karte)<br />
Bei Verwendung von vorkonfektionierter (z.B. Serafol-)<br />
Karten ist ergänzend zu beachten:
▪ Die Karten enthalten bereits Anti-A und Anti-B und zusätzlich<br />
Anti-D<br />
▪ Der Hersteller empfiehlt die Zugabe eines Tropfen NaCl<br />
in jedem Reaktionsfeld<br />
▪ Der Reaktionsausfall mit D-positivem Patientenblut ist mit<br />
Anti-D in der Regel schwächer als mit Anti-A und Anti-B<br />
▪ Verschleppung zwischen den zwei Testfeldern unbedingt<br />
vermeiden<br />
▪ Nach ca. 30 Sekunden: Ergebnis interpretieren und<br />
dokumentieren<br />
▪ Ergebnis der Bedside-Testkarte mit Blutbank-Blutgruppenbefund<br />
vergleichen<br />
▪ Nur wenn beide Ergebnisse identisch sind, darf die<br />
Transfusion eingeleitet werden<br />
▪ Ergebnis des Bedside-Tests in den Patientenunterlagen<br />
dokumentieren (Die Reaktionsfelder können abgetrennt<br />
und verworfen werden)<br />
Anti-A Anti-B Erg.<br />
A<br />
B<br />
AB<br />
0<br />
Interpretation des Bedsidetests<br />
21
22<br />
2.5. Besonderheiten in der Behandlung, Lagerung und<br />
Verwendung von Blutprodukten<br />
Erythrozytenkonzentrate (EK) sind innerhalb von 4 Stunden<br />
nach Eingang auf der Station zu transfundieren. Eine<br />
Zwischenlagerung mit anschließender Transfusion darf<br />
lediglich in dafür geeigneten Kühlschränken (DIN 58371)<br />
bei +4°C (± 2°C) bis maximal 72 Stunden nach Blutentnahme<br />
des Kreuzprobenmaterials erfolgen.<br />
Eine Lagerung der Erythrozytenkonzentrate bei Temperaturen<br />
um 0° C und darunter führt zur Hämolyse und kann<br />
tödliche Folgen haben.<br />
Sollen nur wenige Einheiten EK transfundiert werden, ist<br />
eine Erwärmung in der Regel nicht erforderlich. Die Indikationen<br />
zur Erwärmung sind in den Querschnitts-Leitlinien<br />
zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten<br />
der Bundesärztekammer festgelegt.<br />
Das Lagern von Blutprodukten im Bett, auf Heizkörpern<br />
oder in der Nähe von starken Lichtquellen ist unzulässig.<br />
Eine Erwärmung im Wasserbad sowie Lagerung erwärmter<br />
Konserven über einen längeren Zeitraum ist mit<br />
Kontaminationsrisiken verbunden und daher unzulässig.<br />
Mittels entsprechenden zugelassenen Geräten erwärmte<br />
Konserven müssen unmittelbar tranfundiert werden. Die<br />
weitere Lagerung ist unzulässig.<br />
Thrombozytenkonzentrate (TK) dürfen nie im Kühlschrank<br />
gelagert werden. Sofern die Transfusion nicht unverzüglich<br />
möglich ist, müssen die TK bei Raumtemperatur<br />
belassen werden. TK sollten nicht länger als 2 Stunden<br />
ohne Agitation und Temperaturüberwachung lagern.
Maximale Lagerzeiten auf Station bis zum Beginn der Transfusion,<br />
die in der Regel nicht überschritten werden sollten:<br />
ErthrozytenkonzentratThrombozytenkonzentrat<br />
FFP<br />
(nach Auftauen)<br />
Spezialkühlschrank<br />
+4°C±2°C (DIN 58371)<br />
Bis 72 h nach EK-<br />
Anforderung<br />
Raumtemperatur<br />
4 Std.<br />
unzulässig 2 Std.*<br />
2 Std. 2 Std.<br />
* In Ausnahmefällen kann die Lagerzeit verlängert werden, wenn das nicht<br />
eröffnete Thrombozytenkonzentrat auf einem Thrombozytenagitator bei 22° C<br />
(+/- 2°C) gelagert wird. Die Lagerzeit verlängert sich dann bis zu dem auf<br />
dem Etikett angegebenen Haltbarkeitsdatum<br />
Nach Überschreiten der erlaubten Zeiten bzw. bei allen<br />
aufgetauten FFP sind die Blutprodukte als unbrauchbar zu<br />
kennzeichnen und an die Blutbank zurückzugeben (siehe<br />
auch 2.11.). Der Verwurf nicht transfundierter Blutprodukte<br />
auf der Station ist nicht zulässig.<br />
2.6. Durchführung der Transfusion/Transfusionsbesteck<br />
Die Transfusion erfolgt immer unter Verwendung eines<br />
speziellen Transfusionsbesteckes (kein Infusionsbesteck!) -<br />
ISO 1135 - 4:2010, Porengröße 170 - 230 µm, über einen eigenen<br />
venösen, vorzugsweise peripheren Zugang. Über diesen<br />
Zugang dürfen keine weiteren Medikamente oder Infusionslösungen<br />
zeitgleich infundiert werden (Gefahr der Gerinnungsaktivierung/Hämolyse).<br />
Über ein Transfusionsbesteck, das<br />
maximal 4 Stunden gebraucht werden darf, können mehrere<br />
Blutkonserven verabreicht werden. Geöffnete („angestochene“)<br />
Blutkonserven sind innerhalb von 2 Stunden zu transfundieren.<br />
23
24<br />
Bei wachen Patienten empfiehlt sich die Einleitung der<br />
Erythrozytentransfusion, indem zunächst etwa 20 - 50 ml<br />
Erythrozytensuspension zügig transfundiert wird. Danach<br />
sollte die Transfusion langsam gestellt und der Patient<br />
anschließend 5 - 10 Minuten intensiv überwacht werden.<br />
Während und nach der Transfusion ist für eine ausreichende<br />
Überwachung zu sorgen. Dabei sollten auch Temperatur<br />
und Puls kontrolliert werden.<br />
Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen<br />
Zustand des Patienten angepasst werden. Dem kreislaufstabilen<br />
Patienten können 1000 ml, also 4 EK in 3 - 4<br />
Stunden transfundiert werden. Bei bekannter Herz- und/<br />
oder Niereninsuffizienz ist die Transfusionsgeschwindigkeit<br />
entsprechend zu reduzieren.<br />
Nach der Transfusion sollte der Patient mindestens 30 Minuten<br />
unter Kontrolle bleiben. Bevor ein ambulanter Patient<br />
entlassen wird, ist er über die Symptome einer Transfusionsreaktion<br />
aufzuklären.<br />
Zur Abklärung etwaiger Transfusionsreaktionen muss die<br />
leere Blutkonserve mindestens 24 Stunden mit abgeklemmtem<br />
Transfusionsbesteck im Kühlschrank bis 10° C<br />
aufbewahrt werden.<br />
Auf die Möglichkeit einer verzögerten Hämolyse mit<br />
Hb-Abfall ist im Entlassungsbericht hinzuweisen.<br />
2.7. AB0-Verträglichkeitsregeln<br />
Erythrozytenkonzentrate/FFP<br />
Es wird von der Blutbank angestrebt, Patienten AB0identisch<br />
zu versorgen. Bei Engpässen oder um einen<br />
übermäßigen Verfall zu vermeiden, ist jedoch auch eine
AB0-kompatible Transfusion möglich. Entsprechend folgender<br />
Tabelle müssen EK „majorkompatibel“ (Isoagglutinine<br />
des Empfängers sind verträglich mit der Konserve)<br />
und FFP „minorkompatibel“ (Isoagglutinine der Konserve<br />
sind verträglich mit dem Empfänger) sein:<br />
Erythrozytenkonzentrat<br />
(„majorkompatibel“)<br />
Plasma<br />
(„minorkompatibel“)<br />
BG Empfänger BG EK BG Empfänger BG FFP<br />
0 0 0 0, A, B, AB<br />
A A, 0 A A, AB<br />
B B, 0 B B, AB<br />
AB AB, A, B, 0 AB AB<br />
Thrombozytenkonzentrate (TK)<br />
Es wird von der Blutbank angestrebt, Thrombozytenkonzentrate<br />
AB0-identisch bereitzustellen. Allerdings sind<br />
aufgrund der kurzen Haltbarkeit (4 Tage) und begrenzten<br />
Verfügbarkeit von Thrombozytenkonzentraten AB0-ungleiche<br />
Transfusionen häufig nicht zu vermeiden. Hierbei<br />
sollten bei der Transfusion von wenigen therapeutischen<br />
Einheiten (1 -2 TK), sofern möglich, die Verträglichkeitsregeln<br />
analog der Erythrozytentransfusion angewendet<br />
werden. Dadurch könnte eine längere Überlebenszeit der<br />
transfundierten Thrombozyten erreicht werden.<br />
25
26<br />
Bei Transfusionen mit mehr als zwei therapeutischen<br />
Einheiten (TK) sollten die Verträglichkeitsregeln analog<br />
der Plasmatransfusion angewendet werden, da bei AB0minorinkompatiblen<br />
Thrombozytentransfusionen vereinzelt<br />
hämolytische Transfusionsreaktionen beschrieben<br />
wurden.<br />
Bei Kindern unter 25 kg Körpergewicht sollte eine<br />
Plasma(minor)-inkompatible Transfusion von TK vermieden<br />
werden.<br />
Grundsätzlich gilt: Der therapeutische Effekt von Apherese-TK<br />
und Pool-TK ist gleich sofern der Patient nicht HLA-<br />
und/oder HPA-immunisiert ist.<br />
2.8. Rhesusverträglichkeit<br />
Die Übertragung von Rhesus D-positiven (Rh-positiven)<br />
Erythrozytenkonzentraten an Rh-negative nicht immunisierte<br />
Patienten ist nicht immer zu vermeiden. Rh-D<br />
inkompatible Transfusionen sollten jedoch nur bei männlichen<br />
Empfängern oder Frauen jenseits des gebärfähigen<br />
Alters in Betracht gezogen werden, wenn die Transfusion<br />
lebenswichtig ist (z.B. bei Massivtransfusionen), bzw.<br />
wenn sich intraoperativ (auch bei elektiven Eingriffen) ein<br />
unerwartet hoher EK-Bedarf abzeichnet und Rh-negative<br />
Erythrozytenkonzentrate nicht zeitgerecht beschafft<br />
werden können. Irreguläre Antikörper der Spezifität Anti-D<br />
sollten vorher ausgeschlossen sein.<br />
Die Dringlichkeit der Indikation, für die der transfundierende<br />
Arzt die Verantwortung trägt, ist genau zu dokumentieren.<br />
Bei Rh-D inkompatiblen Transfusionen muss im<br />
Entlassungsbericht auf die nötige Nachuntersuchung auf<br />
Antikörperbildung (2 -4 Monate nach Transfusion), sowie<br />
auf die Gefahr einer verzögerten Hämolyse mit Hb-Abfall
hingewiesen werden. Bei Nachweis entsprechender Antikörper<br />
hat eine Aufklärung und Beratung der Betroffenen<br />
zu erfolgen. Es muss ein Notfallausweis ausgehändigt<br />
werden.<br />
Bei Rh-negativen Kindern sowie Rh-negativen Frauen im<br />
gebärfähigen Alter ist die Transfusion von Rh-positiven<br />
Erythrozytenkonzentraten (mit Ausnahme von lebensbedrohlichen<br />
Situationen) unbedingt zu vermeiden.<br />
Mädchen sowie Frauen im gebärfähigen Alter sollten keine<br />
Erythrozytenkonzentrate erhalten, die zu einer Immunisierung<br />
gegen weitere Merkmale des Rh-Systems (insbesondere<br />
c) oder das Merkmal K führen können.<br />
In einzelnen Fällen kann, aufgrund der eingeschränkten<br />
Verfügbarkeit von TK, die Gabe von Rh-positiven TK an<br />
Rh-negative Empfänger erfolgen. Erhalten Rh-negative<br />
Mädchen oder Frauen im gebährfähigen Alter Rh-positive<br />
TK, so wird eine Immunisierungsprophylaxe mit einem<br />
intravenös applizierbaren Anti-D-Immunglobulin innerhalb<br />
72 Std. nach Transfusion empfohlen (cave: keine i.m.<br />
Injektion!). Ein geeigntes Präparat ist in der Blutbank am<br />
Standort Lübeck vorhanden und kann von dort auch über<br />
die Blutbank am Standort Kiel angefordert werden.<br />
2.9. Prüfung des Transfusionserfolges<br />
Die Überprüfung des Transfusionserfolges erfolgt durch<br />
Bestimmung geeigneter Laborparameter (Hb, Thrombozyten,<br />
Gerinnung, etc.) und/oder durch die Besserung<br />
der klinischen Symptomatik (z.B. reduzierte Dyspnoe,<br />
Besserung einer Herz-Kreislauf-Symptomatik, Sistieren<br />
einer Blutung, etc.). Der Tranfusionserfolg bzw. dessen<br />
Ausbleiben sind zu dokumentieren.<br />
27
28<br />
2.10. Dokumentation<br />
Die folgende patienten- und produktbezogene Dokumentation<br />
erfolgt auf dem Konservenbegleitschein und ist für<br />
30 Jahre aufzubewahren (§ 14 TFG):<br />
▪ Arzneimittelbezeichnung (EK, TK, FFP) und Chargennummer<br />
▪ Datum und Uhrzeit der Transfusion sowie Name des<br />
transfundierenden Arztes<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen außerdem<br />
mittels des UAW-Meldebogens an die Blutbank gemeldet<br />
werden (s.a. Pkt. 3).<br />
Die patientenbezogene Dokumentation erfolgt in den Patientenunterlagen<br />
und ist für 15 Jahre aufzubewahren (§ 14<br />
TFG). Diese beinhaltet insbesondere:<br />
▪ Indikation zur Transfusion<br />
▪ Aufklärung und Einwilligungserklärung<br />
▪ Ergebnis (NICHT das Originalkärtchen) des Bedsidetests<br />
▪ Transfusionserfolg bzw. dessen Ausbleiben anhand von<br />
klinischen oder laborchemischen Parametern<br />
▪ ggf. unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
(Transfusionsreaktionen)
2.11. Rücknahme / Rückgabe von Blutpräparaten<br />
Alle nicht transfundierten Blutprodukte müssen so schnell<br />
wie möglich an die Blutbank zurückgesendet werden, damit<br />
der Verbleib der Produkte zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit<br />
(gemäß §§ 17, 19 TFG) dokumentiert werden kann.<br />
Es ist grundsätzlich keinesfalls zulässig, Blutprodukte die<br />
für einen Patienten bereitgestellt wurden, aber nicht mehr<br />
für diesen benötigt werden, an einen anderen Patienten zu<br />
verabreichen!<br />
Plasmen, Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate<br />
sind vom Trägerdienst grundsätzlich getrennt verpackt<br />
zu transportieren. Konserven dürfen am Standort Lübeck<br />
nicht über die Kleinkastenförderanlage zurückgeschickt<br />
werden.<br />
Blutprodukte, die unzulässig lange oder bei falschen<br />
Bedingungen gelagert wurden (siehe 2.5.) sind deutlich<br />
sichtbar als unbrauchbar zu kennzeichnen (z.B. mit Faserstift)<br />
und an die Blutbank zurückzusenden.<br />
EK‘s, die dokumentiert in DIN 58371-Kühlschränken bis<br />
maximal 72 Stunden nach Ausgabe zwischengelagert<br />
werden, können nach Hämolysekontrolle im Institut für<br />
Transfusionsmedizin ggf. reinventarisiert werden.<br />
Die sachgerechte Lagerung muss auf dem Konservenbegleitschein<br />
mit ärztlicher Unterschrift dokumentiert werden<br />
(§ 7b Betriebsverordnung Arzneimittelgroß-handelsbetriebe).<br />
Alle anderen Blutprodukte verfallen auf Kosten des<br />
Abnehmers.<br />
29
30<br />
3. Transfusionsreaktionen ‒ Unerwünschte<br />
Arzneimittelwirkung (UAW)<br />
3.1. Vorgehen<br />
Alle Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />
(„Transfusionsreaktionen“) werden mittels des UAW-Meldebogens<br />
an die Blutbank gemeldet. Verdachtsfälle einer<br />
Infektionsübertragung und Fehltransfusionen können auch<br />
formlos an die Blutbank gemeldet werden. Der UAW-Meldebogen<br />
wird gemeinsam mit den Konservenrestbeuteln,<br />
einem neuen Anforderungsschein (Bestätigung der Identitätssicherung!)<br />
und einer neu entnommenen Patientenprobe<br />
(9ml EDTA-Blut) an die Blutbank gesendet.<br />
Bei jedem Verdachtsfall einer Transfusionsreaktion muss<br />
die Transfusion sofort unterbrochen werden. Vor weiteren<br />
Transfusionen sollte eine Abklärung angestrebt werden.<br />
Nach Eingang der Meldung in der Blutbank wird in der<br />
Verantwortung des diensthabenden Arztes eine entsprechende<br />
Diagnostik und Bewertung der Transfusionsreaktion<br />
durchgeführt.<br />
Die Einschätzung des Schweregrades erfolgt durch den<br />
einsendenden/transfundierenden Arzt: gemäß Arzneimittelgesetz<br />
gilt eine Transfusionsreaktion dann als<br />
schwerwiegend, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend<br />
ist (z.B. anaphylaktische Reaktion), zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />
oder einer Behinderung führt, oder eine stationäre<br />
Behandlung bzw. eine Verlängerung einer stationären<br />
Behandlung zur Folge hat.<br />
Die zur Abklärung schwerwiegender Transfusionsrektionen<br />
erforderlichen immunhämatologischen Untersuchungen<br />
werden – sofern möglich – unverzüglich durchgeführt. Die
Abklärung nicht schwerwiegender Transfusionsreaktionen<br />
erfolgt i.d.R. zwischen 8 - 19 Uhr des Folgetages. Sofern<br />
jedoch eine zeitnahe Abklärung erforderlich ist – z.B. wegen<br />
weiter bestehenden dringlichen Transfusionsbedarfs<br />
– kann auf telefonische oder schriftliche Anforderung auch<br />
die Abklärung nicht-schwerwiegender Transfusionsreaktionen<br />
unverzüglich erfolgen.<br />
3.2. Unterrichtungspflichten bei Transfusionsreaktionen<br />
nach § 16 TFG<br />
Nicht schwerwiegende Transfusionsreaktionen werden<br />
dem pharmazeutischen Unternehmer gemeldet und auch<br />
von diesem dokumentiert. Dieser Unterrichtungspflicht<br />
kommt der behandelnde Arzt mit Meldung an die Blutbank<br />
nach. Sind Blutkonserven externer Blutspendedienste<br />
in eine Transfusionsreaktion involviert, so erfolgt deren<br />
Unterrichtung durch das Institut für Transfusionsmedizin.<br />
Im Falle schwerwiegender Transfusionsreaktionen wird<br />
die Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) informiert.<br />
Diese Meldung erfolgt ebenfalls durch das Institut für<br />
Transfusionsmedizin.<br />
Die berufsrechtlichen Mitteilungspflichten (z.B. Arzneimittelkommission<br />
der deutschen Ärzteschaft) liegen jedoch weiterhin<br />
in der Verantwortung des transfundierenden Arztes.<br />
31
32<br />
4. Indikationsplan<br />
Die Indikation zur Transfusion von Blutkomponenten stellt<br />
der transfundierende Arzt, ggf. in Rücksprache mit dem<br />
zuständigen Oberarzt in Anlehnung an die Querschnitts-<br />
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit<br />
Blutkomponenten und Plasmaderivaten.<br />
Auch die präoperative Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten<br />
liegt im Ermessen des transfundierenden Arztes<br />
in Abhängigkeit von dem Eingriff. Diese kann in Anlehnung<br />
an den Indikationsplan (Anlage 2) erfolgen, von dem im<br />
Einzelfall jedoch abgewichen werden kann und der keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Anlage 1<br />
Checkliste Einarbeitung für Ärztliches Personal<br />
Name:<br />
Funktion:<br />
Kenntnisse vorhanden /Maßnahmen<br />
durchgeführt<br />
Blutentnahme und Identitätssicherung<br />
- Technik<br />
- Beschriftung<br />
- Anforderungsschein<br />
- Vermeidung von Verwechslungen<br />
Indikationsstellung zur<br />
Bluttransfusion von Erythrozytenkonzentraten<br />
Indikation für andere Blutprodukte<br />
(FFP, TK, Gerinnungspräparate)<br />
Kenntnis der<br />
Abteilungseigenen Bedarfsliste<br />
Kenntnis der Aufklärungspflicht,<br />
Dokumentation<br />
Durchführung einer Bluttransfusion<br />
lt. Checkliste der BÄK/<br />
<strong>Transfusionsordnung</strong><br />
Durchführung Bedside-Test<br />
Überwachung und Dokumentation<br />
der Transfusion<br />
Verhalten bei<br />
Transfusionzwischenfällen<br />
Kenntnis unterschiedlicher<br />
Transfusionsreaktionen und<br />
ihrer Therapie<br />
Dokumentation von<br />
Transfusionsreaktionen<br />
Kenntnis der relevanten<br />
Richtlinien und<br />
<strong>Transfusionsordnung</strong><br />
Datum/Unterschrift der / des<br />
Transfusionsbeauftragten<br />
Datum / Unterschrift transfundierende<br />
/ r Ärztin/Arzt<br />
33
34<br />
Anlage 2<br />
Empfohlene Anzahl an Erythrozytenkonzentraten, die<br />
präoperativ vorgekreuzt werden (Indikationsliste)<br />
Chirurgie Anzahl der EK<br />
akutes Abdomen,<br />
Explorativlaparotomie<br />
0 - 2<br />
Ablatio femoris (Amputation<br />
OA,UA,OS,US)<br />
2<br />
Hemipelvektomie 6 - 10<br />
Oesophagusresektion 4<br />
BI/BII-Resektion 2<br />
Gastrektomie 4<br />
Biliodigestive Anastomose 2<br />
Sigmatumor-Op 2 - 4<br />
Sigmadivertikulitis-Op 0 - 2<br />
Rektum-Exstirpation, -resektion 2 - 4<br />
Große Darmteilresektion 4<br />
Ileus 2<br />
Leberteilresektion 4 - 6<br />
Lebertransplantation 6 - 20<br />
Lymphadenektomie, retroperitoneal 2 - 6<br />
Whipple-OP, Pankreasteilresektion 4 - 6<br />
Pankreaszyste 2<br />
Aortenaneurysma abdominal (BAA) 3 - 10<br />
Aortenaneurysma thorakoabdominal 10
Y-Prothese 2 - 10<br />
Thrombendarteriektomie, Embolektomie<br />
(Extremitäten)<br />
2 - 3<br />
Carotis-Thrombendarteriektomie (TEA) 0 - 2<br />
Goretexshunt 0 - 2<br />
Thorakotomie 3<br />
Lobektomie, Lungenteilresektion 2<br />
Pneumonektomie/Pleurektomie 4<br />
Nierentransplantation (NTX) 2<br />
Splenektomie 2<br />
Nebennierenresektion 2<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Analfistel, Anus-Praeter-<br />
Anlage und Rückverlagerung, Appendektomie, Cholezystektomie,<br />
Dünndarmteilresektion, Hämorrhoiden, Hemicolektomie,<br />
Leistenhernien-OP, Parathyreoidektomie, Shunt-Op<br />
(außer Goretex-Shunt?), Strumektomie, Tracheotomie<br />
Plastische Chirurgie Anzahl der EK<br />
4<br />
Latissimus dorsi-Flap, TRAM-FLAP<br />
35
36<br />
Unfallchirurgie/Orthopädie Anzahl der EK<br />
Claviculafraktur 0 - 2<br />
Schulterfraktur 2<br />
Oberarmfraktur 2<br />
Beckenfraktur (interne Osteosynthese) 6 - 10<br />
Schenkelhalsfraktur 2<br />
Oberschenkelfraktur (TEP, Platte) 2 - 4<br />
Oberschenkelfraktur (DHS, Nagel) 2<br />
Kniefraktur 2<br />
Unterschenkel 2<br />
USG- und OSG-Arthrodese 2<br />
Calcaneus-Op 0 - 2<br />
Harrington-OP (Skoliose) 4<br />
Bandscheiben-OP 2<br />
Knie-Totalendoprothese (TEP) 2<br />
Osteotomie, intertrochantere 2<br />
TEP-Wechsel (Hüfte) 4 - 6<br />
Totalendoprothesenplastik (TEP)-Hüfte 2<br />
Große Biopsie Oberschenkel 2<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Fixateur externe, Fuß-<br />
OPs ausser USG- und OSG-Arthrodese, Humerusfraktur,<br />
Tibiakopffraktur, Arthroskopien, Meniscus- /Kreuzband-Op,<br />
Schulter-Op
Kinderchirurgie Anzahl der EK<br />
Polytrauma 6<br />
Beckenosteotomie bis 5 Jahre<br />
/ > 5 Jahre<br />
Oberschenkelfraktur 0 - 2<br />
Herzchirurgie Anzahl der EK<br />
Aortenaneurysma thorakoabdominal s.u. Chirurgie<br />
Aortenaneurysma thorakal s.u. Chirurgie<br />
Aorten- oder Mitralklappenersatz 6<br />
Aorto-coronar-venöser Bypass 6<br />
Alle Herzoperationen außer<br />
Re-Operationen<br />
Re-Operationen 6<br />
Kinderherz-Op (ECC-Kinderset) 3 + 2 Baby-EK<br />
2<br />
3<br />
37
38<br />
Gynäkologie Anzahl der EK<br />
Adenexexstirpation,<br />
Adnexzystenexstirpation<br />
2<br />
Collum-TU, Korpuskarzinom 2<br />
Endometriumkarzinom 4<br />
Expander 2<br />
Extrauteringravidität 2<br />
Hysterektomie, abdominal + vaginal 0 - 2<br />
Manuelle Plazentarlösung 2<br />
Ovarialtumor (außer Wertheim-Op) 0 - 4<br />
Wertheim-OP 4<br />
Myomenukleation 2<br />
Sectio caesarea 0 - 2<br />
Vulvektomie 2<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Ablatio mammae,<br />
(Abort)abrasio/Konisation, Abszessspaltung, Augmentation<br />
/Prothesenwechsel, Mammareduktionsplastik, Mamma<br />
Segment, Pelviskopie diagnostisch
Urologie Anzahl der EK<br />
Nebennierenresektion 2<br />
Tumornephrektomie,<br />
Nephroureterektomie<br />
2 - 6<br />
Nierenteilresektion 2 - 8<br />
Pyeloplastik 0 - 4<br />
Uretero/Pyelolithotomie 0 - 4<br />
Radikale Cystektomie,<br />
Cysto-Prostatovesiculektomie<br />
2 - 6<br />
TUR-Blase 0 - 3<br />
TUR-Prostata 0 - 3<br />
Prostataadenektomie (transvesikal) 2 - 3<br />
Prostatektomie (radikal) 2 - 6<br />
Penisamputation 0 - 2<br />
Penisprothesenimplantation (Nesbitt-<br />
Op)<br />
0 - 2<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Circumcision, Harnleiterstein,<br />
Hodenfreilegung (Torsion), Harnleiter-TU,<br />
Hydrozelen-OP, Nephrektomie (ohne Tumornephrektomie),<br />
Orchiektomie, Ureterotomie, Ureterolapaxie<br />
39
40<br />
HNO Anzahl der EK<br />
Akustikusneurinom 2<br />
Ausgedehnte Tumor-Operationen<br />
(Oberkieferteilresektionen, mediane<br />
Mandibulotomie, gefäßgestielte<br />
Lappen)<br />
2 - 4<br />
Larynx-TU(Laryngektomie) 4<br />
Bilaterale Neck dissection (ND) 2<br />
Totale Laryngektomie mit/ohne ND 2<br />
ND mit Lappenplastik 2<br />
Trachealplastik 2<br />
Zungen-Mundboden-TU 2<br />
Glomustumore, Angiome 2<br />
NNH-Operationen, unilaterale ND Blutgruppenbestimmung<br />
präoperativ<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Nasenblutung, Bellocq-<br />
Tamponade, Parotidektomie , Tonsillektomie: Nachblutung,<br />
laserchirurgische Teilresektionen, Parotidektomien,<br />
Ohroperationen
Kieferchirurgie Anzahl der EK<br />
Kleine Tu-OP m. suprahyoid. Ausräu- 2<br />
mung<br />
Mittl. Tu-OP mit Deckung (1-2 Lapp) 3<br />
Große Tu-OP m. Osteokut.lapp. +<br />
4<br />
Jejunum<br />
Sekund. Rekonstr. o. Neck.diss 2<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Dysgnatie, Implantate<br />
/ Beckenspan<br />
Neurochirurgie Anzahl der EK<br />
Meningeom 2 - 4<br />
Glioblastom/großer Hirntumor 4<br />
Primärer Hirn-Tumor 2<br />
Hirn-Aneurysma 4 - 6<br />
Intrakranielle Hämatome 2<br />
Kraniotomie bei Kindern 3 – 10 Jahre 2<br />
Spondylodese, ventral 2<br />
Stabilisierung LWS 4<br />
Bandscheiben-OP 0 - 2<br />
Intraspinale Tumore (Metastasen) 4<br />
Sonstige intraspinale Tumore 2<br />
Spinalkanalstenose 2<br />
Eingriffe bei Kindern bis 10 Jahren 1<br />
In der Regel keine EK erforderlich: Akustikusneurinom,<br />
Stereotaxie, DBS, Entfernung Osteosynthesematerial
UNIVERSITÄTSKLINIKUM <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Institut für Transfusionsmedizin<br />
Direktor: PD Dr. med. Siegfried Görg<br />
www.uksh.de/transfusionsmedizin<br />
©<br />
UNIVERSITÄTSKLINIKUM<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Ratzeburger Allee 160<br />
23562 Lübeck<br />
Tel.: 0451 500 - 0<br />
Wissen schafft Gesundheit<br />
www.uksh.de<br />
Stabsstelle Integrierte Kommunikation, G. Weinberger, Stand März 2012