Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des transfundierenden<br />
Arztes:<br />
▪ Stellung und Überprüfung der Transfusionsindikation und<br />
deren Dokumentation<br />
▪ Durchführung der Patientenaufklärung und Einholung der<br />
Einwilligung<br />
▪ Identitätssicherung bei Blutentnahme zur prätransfusionellen<br />
Diagnostik und Transfusion<br />
▪ Einleitung der Transfusion<br />
▪ Sicherstellung einer geeigneten Überwachung des Patienten<br />
während und nach der Transfusion<br />
▪ Dokumentation der Transfusion auf dem Konserven-<br />
Begleitschein sowie online in Orbis/Ixserv.<br />
▪ Information und Meldung über unerwünschte Ereignisse<br />
und Transfusionsreaktionen (siehe auch Punkt 3.: Transfusionsreaktionen)<br />
▪ Prüfung des Transfusionserfolges<br />
Im Zuge der Einarbeitung neuer Ärzte vergewissert sich der<br />
Transfusionsbeauftragte der Abteilung, dass die erforderlichen<br />
Kenntnisse für die Durchführung hämotherapeutischer<br />
Maßnahmen vorhanden sind. Dies ist zu dokumentieren, beispielsweise<br />
anhand der „Checkliste Einarbeitung Transfusion<br />
für ärztliches Personal“ (Anlage 1, steht in Kürze zum Download<br />
(www.uksh.de/transfusionsmedizin) zur Verfügung).<br />
2.2. Anlieferung von Blutkonserven<br />
Die Anlieferung von Blutkonserven erfolgt durch den<br />
Transportdienst.<br />
Nach Anlieferung der Konserven auf die Station informiert