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Transfusionsordnung - UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

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Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des transfundierenden<br />

Arztes:<br />

▪ Stellung und Überprüfung der Transfusionsindikation und<br />

deren Dokumentation<br />

▪ Durchführung der Patientenaufklärung und Einholung der<br />

Einwilligung<br />

▪ Identitätssicherung bei Blutentnahme zur prätransfusionellen<br />

Diagnostik und Transfusion<br />

▪ Einleitung der Transfusion<br />

▪ Sicherstellung einer geeigneten Überwachung des Patienten<br />

während und nach der Transfusion<br />

▪ Dokumentation der Transfusion auf dem Konserven-<br />

Begleitschein sowie online in Orbis/Ixserv.<br />

▪ Information und Meldung über unerwünschte Ereignisse<br />

und Transfusionsreaktionen (siehe auch Punkt 3.: Transfusionsreaktionen)<br />

▪ Prüfung des Transfusionserfolges<br />

Im Zuge der Einarbeitung neuer Ärzte vergewissert sich der<br />

Transfusionsbeauftragte der Abteilung, dass die erforderlichen<br />

Kenntnisse für die Durchführung hämotherapeutischer<br />

Maßnahmen vorhanden sind. Dies ist zu dokumentieren, beispielsweise<br />

anhand der „Checkliste Einarbeitung Transfusion<br />

für ärztliches Personal“ (Anlage 1, steht in Kürze zum Download<br />

(www.uksh.de/transfusionsmedizin) zur Verfügung).<br />

2.2. Anlieferung von Blutkonserven<br />

Die Anlieferung von Blutkonserven erfolgt durch den<br />

Transportdienst.<br />

Nach Anlieferung der Konserven auf die Station informiert

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