WTS Journal 03/012 - WTS Aktiengesellschaft ...
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Keine zwingende<br />
Symmetrie<br />
Urteilsfall<br />
BFH vom 26.04.2<strong>012</strong><br />
(AZ: IV R 44/09)<br />
FG Düsseldorf<br />
vom 14.02.2<strong>012</strong><br />
(AZ: 13 K 5851/<strong>03</strong> E, F)<br />
10<br />
Tax LegaL CoNSuLTINg<br />
1 ertragsteuern<br />
auch der BFH nicht anders gesehen. Im<br />
Ergebnis gehe aber § 12 Nr. 3 EStG mit der<br />
Zuordnung der ESt-Erstattungszinsen zum<br />
nicht steuerbaren Bereich dieser Vorschrift<br />
vor. Auch von einer zwingenden Symmetrie<br />
in der steuerlichen Behandlung der<br />
Nachzahlungszinsen, die in den Streitjahren<br />
noch als Sonderausgaben abzugsfähig<br />
waren, und der Erstattungszinsen könne<br />
nicht ausgegangen werden. Ein fehlender<br />
Gleichlauf in der Vergangenheit sei verfassungsrechtlich<br />
unbedenklich gewesen.<br />
Eine gewerbliche KG (Klägerin) war als<br />
Kommanditistin zu 99 % an einer vermögensverwaltend<br />
tätigen KG – einer Zebragesellschaft<br />
– beteiligt, welche selbst nicht<br />
über Betriebsvermögen verfügte. Im Streitjahr<br />
(1997) veräußerte die Klägerin ein Betriebsgrundstück<br />
zu einem fremdüblichen,<br />
den Buchwert erheblich übersteigenden<br />
Kaufpreis an diese Zebragesellschaft. Darin<br />
sah das Finanzamt einen vollständigen<br />
Realisationstatbestand in Bezug auf die in<br />
dem Grundstück enthaltenen stillen Reserven<br />
und unterwarf den Gewinn im Streitjahr<br />
bei der Klägerin in vollem Umfang der<br />
Besteuerung. Ihre hiergegen gerichtete<br />
Klage blieb zunächst ohne Erfolg.<br />
Der BFH gab nun der Klägerin Recht und<br />
bestätigte ihre Auffassung, wonach die<br />
Veräußerung steuerlich im Umfang ihrer<br />
Beteiligung (d.h. zu 99 %) nicht als Veräußerungs-<br />
bzw. Anschaffungsvorgang zu<br />
betrachten sei. Da die Zebragesellschaft<br />
selbst kein Betriebsvermögen habe, seien<br />
die Folgen andere als im Falle der Betei-<br />
wts journal | # 3 | Oktober 2<strong>012</strong><br />
Gegen beide Urteile wurde zwischenzeitlich<br />
Revision eingelegt. Die Argumentationslinie<br />
des FG Münster stellt<br />
die mit dem Jahressteuergesetz 2010<br />
beabsichtigte Klarstellung im Hinblick auf<br />
die Steuerpflicht von Erstattungszinsen<br />
zur Einkommensteuer nicht nur für die<br />
Vergangenheit, sondern ganz generell in<br />
Frage. Aufgrund der unklaren Rechtslage<br />
empfehlen wir, entsprechende Fälle<br />
zumindest bis zur Entscheidung des BFH<br />
offen zu halten.<br />
1j | Entsprechend der Beteiligung keine Realisation bei Verkauf von Betriebsvermögen<br />
des Gesellschafters an Zebragesellschaft |<br />
Autor: RA/StB Dr. Martin Bartelt, München<br />
ligung an einer gewerblichen Personengesellschaft.<br />
Die Wirtschaftsgüter einer<br />
vermögensverwaltenden Gesellschaft<br />
seien den Gesellschaftern nach § 39<br />
Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen.<br />
Gerade darin liege der entscheidende<br />
Unterschied zur Beteiligung an einer<br />
gewerblichen Personengesellschaft, weil<br />
§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bei letzterer durch<br />
§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 1 EStG verdrängt<br />
werde. Insofern sei das Grundstück<br />
auch nach der Veräußerung unverändert<br />
anteilig zu 99 % Betriebsvermögen der<br />
Klägerin geblieben. Steuerrechtlich sei<br />
also insoweit – entgegen der zivilrechtlichen<br />
Betrachtung – nicht von einer<br />
Veräußerung bzw. Anschaffung auszugehen.<br />
Diese Bruchteilsbetrachtung führe im<br />
Ergebnis dazu, dass die dem gewerblich<br />
tätigen Gesellschafter weiterhin zuzurechnenden<br />
stillen Reserven erst bei einer<br />
späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts<br />
durch die vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />
aufzudecken und dem<br />
Gesellschafter zuzurechnen seien.<br />
1k | Einjährige Verlustrücktragsbegrenzung verfassungsgemäß? |<br />
Autorin: StBin Sabine Eisenträger, München<br />
Das FG Düsseldorf äußerte sich in einem<br />
Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der einjährigen<br />
Verlustrücktragsbegrenzung des<br />
§ 10d EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes<br />
1999/2000/2001 vom<br />
24.<strong>03</strong>.1999 (StEntlG). Zuvor war noch ein<br />
zweijähriger Verlustrücktrag zulässig.<br />
Der Kläger hatte in den Jahren 1998 und<br />
1999 zwei Objekte erworben, die jeweils<br />
mit einer Sanierungsverpflichtung verbunden<br />
waren. Der Finanzierungs- und<br />
Liquiditätsplan berücksichtigte als Eigenkapital<br />
Einkommensteuererstattungen,<br />
welche sich aus der Inanspruchnahme von<br />
Anhängige Revision<br />
(AZ: VIII R 28/12,<br />
VIII R 29/<strong>012</strong>)<br />
Kontakt:<br />
StB Marco Dern,<br />
München<br />
marco.dern@wts.de<br />
Unterschied zu Beteiligung<br />
an gewerblicher<br />
Personengesellschaft<br />
Unterschied zur zivilrechtlichen<br />
Sichtweise<br />
Kontakt:<br />
RA/StB Dr. Martin<br />
Bartelt, München<br />
martin.bartelt@<br />
wts.de<br />
Urteilsfall