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WTS Journal 03/012 - WTS Aktiengesellschaft ...

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DRSC E-AH 1 (IFRS)<br />

Im Fokus “Unabhängigkeit<br />

von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

auf der<br />

Anteilseignerseite“<br />

34<br />

Tax LegaL CoNSuLTINg<br />

2 Fiancial advisory<br />

The Committee noted that, in the fact<br />

pattern described above, consistently with<br />

paragraph 162(a) of IAS 19 (2011), the fact<br />

that the bonus payments are wholly conditional<br />

upon completion of an employee<br />

service over a period indicates that the<br />

benefits are in exchange for that service.<br />

They therefore do not meet the definition<br />

of termination benefits.(…)“<br />

Im Entwurf DRSC E-AH 1 (IFRS, „Bilanzierung<br />

von Aufstockungsverpflichtungen im<br />

Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach<br />

IFRS“) wird die Bilanzierung von Aufstockungsleistungen<br />

und Erfüllungsrückständen<br />

im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen<br />

im Sinne des AltTZG diskutiert. Dabei wird<br />

die Bilanzierung des sog. Blockmodells<br />

erörtert und darauf hingewiesen, dass die<br />

Die Regierungskommission Deutscher Corporate<br />

Governance Kodex (DCGK) hat am<br />

15.05.2<strong>012</strong> im Kodex einige wenige materielle<br />

Anpassungen vorgenommen sowie<br />

Gesetzesänderungen nachvollzogen. Die<br />

neue Fassung wurde am 15.06.2<strong>012</strong> im<br />

Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Basis<br />

für die Anpassungen bildete das in 2011<br />

beschlossene schriftliche Konsultationsverfahren.<br />

Der Fokus lag dabei insbesondere<br />

auf dem Themenkomplex „Unabhängigkeit<br />

von Aufsichtsratsmitgliedern auf der<br />

Anteilseignerseite“. Ziel war die Erhöhung<br />

der Transparenz sowie die Konkretisierung<br />

der Empfehlungen zur Verbesserung der<br />

Klarheit.<br />

Anpassungen des DCGK im Überblick<br />

(nicht abschließend):<br />

→ Umwidmung von Anregungen zu<br />

Empfehlungen:<br />

› Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne<br />

Vorstand tagen (Ziffer 3.6 Abs. 2)<br />

› Aufsichtsratsvorsitzende(r) soll nicht<br />

den Vorsitz im Prüfungsausschuss<br />

innehaben (Ziffer 5.2 Abs. 2)<br />

› Vorsitzende(r) des Prüfungsaus-<br />

wts journal | # 3 | Oktober 2<strong>012</strong><br />

Regelungen analog auch für das Gleichverteilungsmodell<br />

gelten. In dem Entwurf<br />

wird in der „Fragestellung 2“ klargestellt,<br />

dass eine Zuordnung zu den Kategorien<br />

[des IAS 19.5 (2011)] „Leistungen nach Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses“ bzw.<br />

„Leistungen aus Anlass der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses“ nicht möglich ist.<br />

Hierzu wird insbesondere angeführt, dass<br />

die Aufstockungsleistungen regelmäßig<br />

nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

an die Arbeitnehmer zu zahlen sind.<br />

Weiterhin wird im Entwurf festgestellt,<br />

dass die Aufstockungsleistungen im Rahmen<br />

von ATZ-Vereinbarungen in der Regel<br />

als „andere langfristig fällige Leistungen<br />

an Arbeitnehmer“ im Sinne von IAS 19.8<br />

(2011) bzw. IAS 19.153 ff. (2011) zu klassifizieren<br />

sein dürften.<br />

2d | Bekanntmachung des überarbeiteten „Deutschen Corporate Governance Kodex“<br />

in der Fassung vom 15.05.2<strong>012</strong> | Autor: StB Nikolaus Färber, München<br />

schusses soll unabhängig sein<br />

(Ziffer 5.3.2)<br />

→ Kodexempfehlung zur Unabhängigkeit<br />

von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer<br />

5.4.1 Abs. 2 und 4 ff. und Ziffer 5.4.2<br />

Abs. 1)<br />

→ Empfehlung zur Vergütungsstruktur<br />

der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6<br />

Abs. 2)<br />

→ Besonderer Hinweis auf Abweichungskultur<br />

und sprachliche Vereinfachung<br />

(Präambel)<br />

Hervorzuheben ist die Klarstellung in<br />

der Präambel, dass Abweichungen von<br />

Kodexempfehlungen in gut begründeten<br />

Fällen durchaus im Interesse einer guten<br />

Unternehmensführung liegen können.<br />

Weiter ist für das Verständnis des DCGK<br />

von Bedeutung, dass auch die Sprachregelungen<br />

teilweise modifiziert wurde. So<br />

werden Anregungen im Kodex nun unter<br />

Verwendung des Wortes „sollte“ formuliert.<br />

Bislang wurde hierfür auch das Wort<br />

„kann“ herangezogen. Empfehlungen<br />

werden wie bisher mit dem Wort „soll“<br />

gekennzeichnet.<br />

Kontakt:<br />

Michael Ruth,<br />

München<br />

michael.ruth@wts.de<br />

Berücksichtigung des<br />

Interesses an einer guten<br />

Unternehmensführung<br />

Kontakt:<br />

Thomas Krug,<br />

München<br />

thomas.krug@wts.de

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