WTS Journal 03/012 - WTS Aktiengesellschaft ...
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DRSC E-AH 1 (IFRS)<br />
Im Fokus “Unabhängigkeit<br />
von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
auf der<br />
Anteilseignerseite“<br />
34<br />
Tax LegaL CoNSuLTINg<br />
2 Fiancial advisory<br />
The Committee noted that, in the fact<br />
pattern described above, consistently with<br />
paragraph 162(a) of IAS 19 (2011), the fact<br />
that the bonus payments are wholly conditional<br />
upon completion of an employee<br />
service over a period indicates that the<br />
benefits are in exchange for that service.<br />
They therefore do not meet the definition<br />
of termination benefits.(…)“<br />
Im Entwurf DRSC E-AH 1 (IFRS, „Bilanzierung<br />
von Aufstockungsverpflichtungen im<br />
Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach<br />
IFRS“) wird die Bilanzierung von Aufstockungsleistungen<br />
und Erfüllungsrückständen<br />
im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen<br />
im Sinne des AltTZG diskutiert. Dabei wird<br />
die Bilanzierung des sog. Blockmodells<br />
erörtert und darauf hingewiesen, dass die<br />
Die Regierungskommission Deutscher Corporate<br />
Governance Kodex (DCGK) hat am<br />
15.05.2<strong>012</strong> im Kodex einige wenige materielle<br />
Anpassungen vorgenommen sowie<br />
Gesetzesänderungen nachvollzogen. Die<br />
neue Fassung wurde am 15.06.2<strong>012</strong> im<br />
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Basis<br />
für die Anpassungen bildete das in 2011<br />
beschlossene schriftliche Konsultationsverfahren.<br />
Der Fokus lag dabei insbesondere<br />
auf dem Themenkomplex „Unabhängigkeit<br />
von Aufsichtsratsmitgliedern auf der<br />
Anteilseignerseite“. Ziel war die Erhöhung<br />
der Transparenz sowie die Konkretisierung<br />
der Empfehlungen zur Verbesserung der<br />
Klarheit.<br />
Anpassungen des DCGK im Überblick<br />
(nicht abschließend):<br />
→ Umwidmung von Anregungen zu<br />
Empfehlungen:<br />
› Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne<br />
Vorstand tagen (Ziffer 3.6 Abs. 2)<br />
› Aufsichtsratsvorsitzende(r) soll nicht<br />
den Vorsitz im Prüfungsausschuss<br />
innehaben (Ziffer 5.2 Abs. 2)<br />
› Vorsitzende(r) des Prüfungsaus-<br />
wts journal | # 3 | Oktober 2<strong>012</strong><br />
Regelungen analog auch für das Gleichverteilungsmodell<br />
gelten. In dem Entwurf<br />
wird in der „Fragestellung 2“ klargestellt,<br />
dass eine Zuordnung zu den Kategorien<br />
[des IAS 19.5 (2011)] „Leistungen nach Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses“ bzw.<br />
„Leistungen aus Anlass der Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses“ nicht möglich ist.<br />
Hierzu wird insbesondere angeführt, dass<br />
die Aufstockungsleistungen regelmäßig<br />
nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
an die Arbeitnehmer zu zahlen sind.<br />
Weiterhin wird im Entwurf festgestellt,<br />
dass die Aufstockungsleistungen im Rahmen<br />
von ATZ-Vereinbarungen in der Regel<br />
als „andere langfristig fällige Leistungen<br />
an Arbeitnehmer“ im Sinne von IAS 19.8<br />
(2011) bzw. IAS 19.153 ff. (2011) zu klassifizieren<br />
sein dürften.<br />
2d | Bekanntmachung des überarbeiteten „Deutschen Corporate Governance Kodex“<br />
in der Fassung vom 15.05.2<strong>012</strong> | Autor: StB Nikolaus Färber, München<br />
schusses soll unabhängig sein<br />
(Ziffer 5.3.2)<br />
→ Kodexempfehlung zur Unabhängigkeit<br />
von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer<br />
5.4.1 Abs. 2 und 4 ff. und Ziffer 5.4.2<br />
Abs. 1)<br />
→ Empfehlung zur Vergütungsstruktur<br />
der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6<br />
Abs. 2)<br />
→ Besonderer Hinweis auf Abweichungskultur<br />
und sprachliche Vereinfachung<br />
(Präambel)<br />
Hervorzuheben ist die Klarstellung in<br />
der Präambel, dass Abweichungen von<br />
Kodexempfehlungen in gut begründeten<br />
Fällen durchaus im Interesse einer guten<br />
Unternehmensführung liegen können.<br />
Weiter ist für das Verständnis des DCGK<br />
von Bedeutung, dass auch die Sprachregelungen<br />
teilweise modifiziert wurde. So<br />
werden Anregungen im Kodex nun unter<br />
Verwendung des Wortes „sollte“ formuliert.<br />
Bislang wurde hierfür auch das Wort<br />
„kann“ herangezogen. Empfehlungen<br />
werden wie bisher mit dem Wort „soll“<br />
gekennzeichnet.<br />
Kontakt:<br />
Michael Ruth,<br />
München<br />
michael.ruth@wts.de<br />
Berücksichtigung des<br />
Interesses an einer guten<br />
Unternehmensführung<br />
Kontakt:<br />
Thomas Krug,<br />
München<br />
thomas.krug@wts.de