Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
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Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - Anlage 1 Teilnehmende Betriebe<br />
Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> am Vertrag teilnehmenden Betriebe<br />
§ 1 Übermittlung einer Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> teilnehmenden Betriebe<br />
(1) Der Leistungserbringer stellt der Ersatzkasse vor Beginn des Vertrages ein Verzeichnis sämtlicher<br />
Niederlassungen bzw. der Partner-/ Mitgliedsbetriebe (teilnehmende Betriebe) im Excel-Format<br />
zur Verfügung.<br />
(2) Änderungen sind der Ersatzkasse unverzüglich in Form einer aktualisierten Teilnehmerliste<br />
mitzuteilen, wobei <strong>die</strong> Änderungen durch eine besondere Kennzeichnung (bspw. farbliche<br />
Hervorhebung, Fettdruck) hervorzuheben sind.<br />
(3) Es nehmen nur Betriebe an dem Vertrag teil, <strong>die</strong> der Ersatzkasse vorab gemeldet wurden.<br />
Betriebe, <strong>die</strong> der Ersatzkasse bisher nicht gemeldet wurden, nehmen mit dem Zugang einer<br />
entsprechend aktualisierten Übersicht des Leistungserbringers bei der Ersatzkasse am Vertrag<br />
teil.<br />
§ 2 Inhalt der Übersicht<br />
Diese Übersicht muss <strong>die</strong> nachfolgend aufgelisteten Angaben enthalten:<br />
• Firmenname unter Angabe der Rechtsform,<br />
• Kontaktdaten (Straße, Postleitzahl, Wohnort),<br />
• sämtliche Institutionskennzeichen unter denen der Betrieb <strong>die</strong> <strong>Hilfsmittelversorgung</strong> nach<br />
<strong>die</strong>sem Vertrag abrechnet,<br />
• Telefonnummer,<br />
• Faxnummer,<br />
• E-Mail-Adresse,<br />
• Datum des Beginns der Vertragsteilnahme,<br />
• Zeitpunkt der Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a SGB V,<br />
• Angabe der Produktgruppen, für <strong>die</strong> der Leistungserbringer versorgungsberechtigt ist,<br />
• ggf. Datum der Beendigung der Teilnahme am Vertrag