Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - <strong>Rahmenvertrag</strong><br />
Gültigkeit mehr entfaltet. In <strong>die</strong>sem Fall wird der Vertrag bis zum Ablauf der Frist ruhend gestellt,<br />
d.h. bereits begonnene Versorgungen werden fortgeführt; Neu- oder Folgeversorgungen werden<br />
hingegen nicht durchgeführt. Sofern der Leistungserbringer den Ersatzkassen innerhalb der o.g.<br />
Frist seine Eignung nach § 126 Abs. S. 2 SGB V nicht nachweist, tritt der Vertrag endgültig außer<br />
Kraft.<br />
§ 3 Voraussetzungen der Leistungserbringung<br />
(1) Voraussetzung für <strong>die</strong> Abgabe der vertraglich vereinbarten Hilfsmittel ist <strong>die</strong> vollständig<br />
ausgestellte vertragsärztliche Verordnung (Muster 16) oder eine Krankenhausverordnung.<br />
(2) Zur Durchführung einer Versorgung ist der Ersatzkasse vor Beginn der Versorgung ein<br />
Kostenvoranschlag einzureichen. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, <strong>die</strong>sen der<br />
Ersatzkasse in elektronischer Form (eKV) zu <strong>über</strong>mitteln. Sofern der Leistungserbringer noch<br />
nicht an der elektronischen Übermittlung teilnimmt, besteht eine Übergangsfrist von sechs<br />
Monaten. Ist der Leistungserbringer nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten <strong>die</strong>ses<br />
Vertrages nicht in der Lage, eine elektronische Daten<strong>über</strong>mittlung vorzunehmen, so greift § 11<br />
des Vertrages und kann <strong>die</strong> fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben.<br />
(3) Während der Übergangsfrist ist <strong>die</strong> Übersendung des Kostenvoranschlages in schriftlicher Form<br />
möglich. Dem Kostenvoranschlag ist <strong>die</strong> ärztliche Verordnung im Original beizufügen. Eine<br />
Übersendung des Kostenvoranschlages einschließlich der ärztlichen Verordnung per Fax ist nach<br />
Rücksprache mit der Ersatzkasse möglich. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens <strong>die</strong><br />
folgenden Angaben:<br />
• Name und Anschrift des Leistungserbringers,<br />
• Institutionskennzeichen des Leistungserbringers,<br />
• Versichertendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertennummer),<br />
• ggf. ergänzende Angaben zur Diagnose des Arztes nach Feststellungen des<br />
Leistungserbringers,<br />
• Bezeichnung des Hilfsmittels/der Leistung<br />
• Zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer oder zehnstellige Abrechnungspositionsnummer<br />
• ggf. Herstellerangabe,<br />
• Modellbezeichnung bzw. Beschreibung der Versorgung und<br />
• Preis zzgl. der bei der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer sowie der Mehrwertsteuersatz<br />
(4) Für den Fall, dass der Vertrag bei bestimmten <strong>Hilfsmittelversorgung</strong>en <strong>die</strong> Möglichkeit einer<br />
Direktabrechnung (Genehmigungsfreigrenze) vorsieht, können <strong>die</strong> Leistungen direkt abgerechnet<br />
werden, ohne dass es der Einreichung eines Kostenvoranschlages bedarf.<br />
(5) Der Leistungserbringer stellt sicher, dass <strong>die</strong> Versicherten der Ersatzkasse nur mit<br />
funktionsgerechten und technisch einwandfreien Hilfsmitteln versorgt werden. Die<br />
Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V hat der<br />
Seite 3 von 11