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Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK

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diabetischneuropathische<br />

Osteoarthropathie<br />

(LEVIN III)<br />

Diabetes mellitus<br />

mit<br />

Sensibilitätsverlust<br />

durch periphere<br />

Polyneuropathie<br />

(PNP)/ periphere<br />

arterielle<br />

Verschlusskrankheit<br />

(pAVK) und<br />

Fußteilamputatione<br />

n<br />

Akute Läsion/<br />

floride DNOAP<br />

Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - Anlage 3 Risikogruppen beim diabetischen Fuß<br />

Orthesen i. d. R. bei<br />

DNOAP-Typen IV-V<br />

(Sanders) oder bei<br />

starker<br />

Lotabweichung<br />

mindestens<br />

transmetatarsale<br />

Amputation, auch als<br />

innere Amputation<br />

stets als temporäre<br />

Versorgung<br />

Kriterien für eine höhergradige Versorgung:<br />

• Kontralaterale Major-Amputation<br />

Knöchel<strong>über</strong>greifende orthopädische Maßschuhe<br />

mit Diabetes-adaptierter Fußbettung,<br />

Innenschuhe, Orthesen<br />

orthopädische Maßschuhe mit Diabetesadaptierter<br />

Fußbettung und Prothesen<br />

Entlastungsschuhe, Verbandsschuhe,<br />

Interimsschuhe, Orthesen, TCC ggf. mit Diabetesadaptierter<br />

Fußbettung und orthopädischen<br />

Schuhzurichtungen<br />

• Arthropathie der Hüfte, des Knies, OSG oder Gelenkimplantat mit Funktionsbeeinträchtigung/<br />

Kontraktur<br />

• Amputation der Großzehe/ Resektion MFK I<br />

• Motorische Funktionsbeeinträchtigung/ Parese eines oder beider Beine<br />

• Höhergradige Gang- und Standunsicherheit<br />

• Extreme Adipositas (BMI ≥ 35 kg/m²)<br />

• Dialysepflichtige Niereninsuffizienz<br />

• Berufliche Tätigkeit mit <strong>über</strong>wiegender Steh- und Gehbelastung<br />

• Erhebliche Visuseinschränkung<br />

Die Kriterien für eine höhergradige Versorgung müssen <strong>über</strong>prüfbar dokumentiert und <strong>die</strong> Diagnosen<br />

müssen auf der ärztlichen Verordnung genannt sein.<br />

Im Einzelfall ist eine zu begründende Abweichung vom Schema der Einteilung der Risikogruppen oder<br />

eine einfachere Versorgung nach medizinischer Indikation möglich.<br />

Eine ärztliche Abnahme des verordneten Hilfsmittels zusammen mit dem Patienten ist immer<br />

erforderlich. Die Einweisung in das Hilfsmittel erfolgt durch den Hilfsmittellieferanten.

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