Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
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• chronisch entzündliches Ödem sowie<br />
Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - Anlage 7 Kompressionstherapie, PG 17<br />
• ggf. bestehende Mischformen der zuvor genannten Krankheitsbilder.<br />
(5) Die Erstversorgung durch den Leistungserbringer beginnt mit einer ausführlichen Anamnese.<br />
Sofern aus der Befragung hervorgeht, dass eine manuelle Lymphdrainage bisher noch nicht<br />
durchgeführt bzw. verordnet wurde, muss der Leistungserbringer zunächst Kontakt mit dem<br />
behandelnden Arzt aufnehmen, um ggf. darauf hinzuwirken, dass eine manuelle Lymphdrainage<br />
durchgeführt wird, wenn <strong>die</strong>s zur Erreichung des Therapieziels sinnvoll ist.<br />
(6) Die Fertigung flachgestrickter Kompressionsware nach Maß erfolgt in der Regel innerhalb von vier<br />
Werktagen nach der Erstmaßnahme.<br />
(7) Versorgungen im Bereich der flachgestrickten Kompressionsware nach Maß werden wie folgt<br />
vergütet:<br />
Hilfsmittelpositionsnummer<br />
bzw. Abrechnungspositionsnummer<br />
Bezeichnung<br />
17.06.14.0 - 3 Kompressionswadenstrümpfe, KKL. I - IV<br />
17.06.15.0 - 3 Kompressions-Halbschenkelstrümpfe, KKL. I - IV<br />
17.06.16.0 - 3 Kompressionsschenkelstrümpfe, KKL. I - IV<br />
17.06.17.0 - 3 Kompressionsstrumpfhose, KKL. I - IV<br />
17.06.18.0 - 3 Kompressions-Caprihose, KKL. I - IV<br />
17.06.19.0 - 3 Kompressions-Bermudahose, KKL. I - IV<br />
17.99.99.2004 Komprimierendes Zehenteil / Zehenkappe<br />
17.99.99.2021 Komprimierendes Fußteil<br />
Betrag pro Stück<br />
(zzgl. Mwst.)<br />
1<br />
Erstversorgung :<br />
_____________<br />
(Kennzeichen<br />
Hilfsmittel: 00)<br />
Wechselversorgung:<br />
___________<br />
(Kennzeichen<br />
Hilfsmittel: 10)<br />
2<br />
Folgeversorgung :<br />
___________<br />
(Kennzeichen<br />
Hilfsmittel: 04)<br />
1 Um eine Erstversorgung handelt es sich, wenn ein Versicherter nach Überprüfung der Passform (Maßnehmen)<br />
erstmalig mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie versorgt wird.<br />
2 Um eine Folgeversorgung handelt es sich, wenn ein Versicherter nach Überprüfung der Passform (Maßnehmen),<br />
etwa wegen Volumenveränderungen oder bei Verschleiß der Kompressionsware, mit neuen Hilfsmitteln zur<br />
Kompressionstherapie versorgt wird. Im Gegensatz zur Wechselversorgung ist das Maßnehmen bei der<br />
Folgeversorgung zwingend erforderlich.<br />
Eine Folgeversorgung kann frühestens drei Monate nach der Erstversorgung vorgenommen werden. Wird eine<br />
Folgeversorgung zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich, so ist der Ersatzkasse ein Kostenvoranschlag unter<br />
Angabe einer ausführlichen Begründung zur Genehmigung einzureichen.