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Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK

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• chronisch entzündliches Ödem sowie<br />

Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - Anlage 7 Kompressionstherapie, PG 17<br />

• ggf. bestehende Mischformen der zuvor genannten Krankheitsbilder.<br />

(5) Die Erstversorgung durch den Leistungserbringer beginnt mit einer ausführlichen Anamnese.<br />

Sofern aus der Befragung hervorgeht, dass eine manuelle Lymphdrainage bisher noch nicht<br />

durchgeführt bzw. verordnet wurde, muss der Leistungserbringer zunächst Kontakt mit dem<br />

behandelnden Arzt aufnehmen, um ggf. darauf hinzuwirken, dass eine manuelle Lymphdrainage<br />

durchgeführt wird, wenn <strong>die</strong>s zur Erreichung des Therapieziels sinnvoll ist.<br />

(6) Die Fertigung flachgestrickter Kompressionsware nach Maß erfolgt in der Regel innerhalb von vier<br />

Werktagen nach der Erstmaßnahme.<br />

(7) Versorgungen im Bereich der flachgestrickten Kompressionsware nach Maß werden wie folgt<br />

vergütet:<br />

Hilfsmittelpositionsnummer<br />

bzw. Abrechnungspositionsnummer<br />

Bezeichnung<br />

17.06.14.0 - 3 Kompressionswadenstrümpfe, KKL. I - IV<br />

17.06.15.0 - 3 Kompressions-Halbschenkelstrümpfe, KKL. I - IV<br />

17.06.16.0 - 3 Kompressionsschenkelstrümpfe, KKL. I - IV<br />

17.06.17.0 - 3 Kompressionsstrumpfhose, KKL. I - IV<br />

17.06.18.0 - 3 Kompressions-Caprihose, KKL. I - IV<br />

17.06.19.0 - 3 Kompressions-Bermudahose, KKL. I - IV<br />

17.99.99.2004 Komprimierendes Zehenteil / Zehenkappe<br />

17.99.99.2021 Komprimierendes Fußteil<br />

Betrag pro Stück<br />

(zzgl. Mwst.)<br />

1<br />

Erstversorgung :<br />

_____________<br />

(Kennzeichen<br />

Hilfsmittel: 00)<br />

Wechselversorgung:<br />

___________<br />

(Kennzeichen<br />

Hilfsmittel: 10)<br />

2<br />

Folgeversorgung :<br />

___________<br />

(Kennzeichen<br />

Hilfsmittel: 04)<br />

1 Um eine Erstversorgung handelt es sich, wenn ein Versicherter nach Überprüfung der Passform (Maßnehmen)<br />

erstmalig mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie versorgt wird.<br />

2 Um eine Folgeversorgung handelt es sich, wenn ein Versicherter nach Überprüfung der Passform (Maßnehmen),<br />

etwa wegen Volumenveränderungen oder bei Verschleiß der Kompressionsware, mit neuen Hilfsmitteln zur<br />

Kompressionstherapie versorgt wird. Im Gegensatz zur Wechselversorgung ist das Maßnehmen bei der<br />

Folgeversorgung zwingend erforderlich.<br />

Eine Folgeversorgung kann frühestens drei Monate nach der Erstversorgung vorgenommen werden. Wird eine<br />

Folgeversorgung zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich, so ist der Ersatzkasse ein Kostenvoranschlag unter<br />

Angabe einer ausführlichen Begründung zur Genehmigung einzureichen.

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