Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung - HEK
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Orthopä<strong>die</strong>schuhtechnik - <strong>Rahmenvertrag</strong><br />
den Leistungserbringer unterstellt. Der Krankenhausbesuch ist schriftlich durch den<br />
Leistungserbringer zu dokumentieren und den Abrechnungsunterlagen beizufügen.<br />
Diese Dokumentation enthält mindestens folgende Angaben:<br />
• Einsatzort (Name und Anschrift des Krankenhauses),<br />
• Zeitpunkt und Dauer des Besuchs und<br />
• Länge der Fahrstrecke von der Betriebsstätte des Leistungserbringers bis zum Krankenhaus.<br />
(8) Der Leisten ist Eigentum des Leistungserbringers. Im Einzelfall ist bei Bedarf der Leisten dem<br />
Versicherten, der Ersatzkasse oder einem anderen Leistungserbringer auszuhändigen bzw.<br />
zuzusenden.<br />
§ 5 Versorgungsumfang<br />
(1) Die Ersatzkasse erstattet im Rahmen der Erstversorgung des Versicherten <strong>die</strong> Kosten für zwei<br />
Paar orthopädische Straßenschuhe, wobei das zweite Paar (Wechselpaar) erst dann bewilligt<br />
werden kann, wenn das erste Paar (Hauptpaar) mindestens vier Wochen erfolgreich durch den<br />
Versicherten erprobt wurde.<br />
(2) Die Kosten einer Folgeversorgung für orthopädische Straßenschuhe <strong>über</strong>nimmt <strong>die</strong> Ersatzkasse,<br />
wenn seit der Abgabe des betreffenden Paars Schuhe im Rahmen der Vorversorgung zwei Jahre<br />
vergangen und <strong>die</strong> Schuhe nicht mehr gebrauchsfähig sind.<br />
(3) Sofern der Leistungserbringer im Einzelfall eine vorzeitige Versorgung für zwingend<br />
erforderlich hält, hat <strong>die</strong>ser der Ersatzkasse eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung unter<br />
Beifügung eines Kostenvoranschlages vorzulegen.<br />
(4) Der Versicherte kann zusätzlich mit orthopädischen Hausschuhen versorgt werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der verordnende Arzt <strong>die</strong> Erforderlichkeit schriftlich bestätigt.<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus kann der Versicherte anstelle eines Paars orthopädischer Maßschuhe mit<br />
orthopädischen Hausschuhen versorgt werden. Eine Folgeversorgung mit orthopädischen<br />
Hausschuhen kann erst nach Ablauf von vier Jahren vorgenommen werden.<br />
(5) Für den Fall, dass der Versicherte regelmäßig Sport treibt, <strong>über</strong>nimmt <strong>die</strong> Ersatzkasse <strong>die</strong> Kosten<br />
für ein Paar orthopädische Sportschuhe, soweit sie zur Ausübung <strong>die</strong>ser Sportart erforderlich<br />
sind. Hierzu ist eine medizinische Begründung der Notwendigkeit des Arztes erforderlich. Eine<br />
Folgeversorgung mit orthopädischen Sportschuhen kann erst nach Ablauf von vier Jahren<br />
vorgenommen werden.<br />
(6) Sofern der Versicherte im Zusammenhang mit Übungsbehandlungen im Wasser<br />
(Krankengymnastik im Bewegungsbad) oder mangels anderer Alternativen im Zusammenhang<br />
mit der Körperhygiene orthopädische Badeschuhe benötigt, <strong>über</strong>nimmt <strong>die</strong> Ersatzkasse auch<br />
<strong>die</strong> Kosten hierfür, wenn der unbeschuhte Fuß nicht belastet werden darf und selbst kurze<br />
Wegstrecken nicht anders zurückgelegt werden können. Kinder haben einen Anspruch auf<br />
orthopädische Badeschuhe, wenn <strong>die</strong>se zur Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. In <strong>die</strong>sen<br />
Fällen ist eine medizinische Begründung der Notwendigkeit des Arztes erforderlich. Eine<br />
Seite 5 von 11