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Geschäftsbericht 2000 - HeidelbergCement

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Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />

Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

bis zum 2. Juni 2004 einmal oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />

im Gesamtnennbetrag von bis zu 250 Mio. EUR oder dem entsprechendem Gegenwert in einer<br />

anderen gesetzlichen Währung zu begeben. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen soll längstens<br />

15 Jahre betragen. Den Inhabern der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen können Wandlungs-<br />

bzw. Optionsrechte auf bis zu Stück 5.000.000 Stamm- oder Vorzugsaktien der Heidelberger<br />

Zement Aktiengesellschaft eingeräumt werden. Diese Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen<br />

aus Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 2. Juni 2004 von einer ausländischen unmittelbaren<br />

oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaft der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft<br />

unter deren Garantie begeben werden, Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Stamm- oder<br />

Vorzugsaktien der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft zu gewähren.<br />

Den Aktionären der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft ist ein grundsätzliches Bezugsrecht auf<br />

alle vorgenannten Emissionen eingeräumt. Dieses Bezugsrecht kann unter den in der Ermächtigung<br />

genannten Bedingungen ausgeschlossen werden.<br />

Bedingtes Kapital<br />

Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat beschlossen, zur Ausübung der vorgenannten Ermächtigung<br />

zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen das Grundkapital der<br />

Heidelberger Zement Aktiengesellschaft um bis zu 12,8 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu Stück<br />

5.000.000 Stamm- oder Vorzugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der<br />

Sicherung von Wandel- oder Optionsrechten, die in Ausnutzung der Ermächtigung zur Begebung<br />

von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

ist nur im Falle der Begebung von Anleihen mit Wandel- oder Optionsrechten und nur insoweit<br />

durchzuführen, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen oder die Inhaber von Optionsrechten<br />

von ihrem Wandel- oder Optionsrecht Gebrauch machen.<br />

Erwerb eigener Aktien<br />

Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

bis zum 2. Dezember <strong>2000</strong> Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei darf der Bestand<br />

der erworbenen eigenen Aktien am Ende keines Tages 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.<br />

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.<br />

Der Erwerb von eigenen Aktien muss über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots<br />

der Gesellschaft erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert<br />

der Schlusskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel<br />

während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen<br />

Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots (ohne Erwerbsnebenkosten)<br />

um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.<br />

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der<br />

eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre<br />

für den Fall vorzunehmen, in dem Aktien Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder<br />

Beteiligungen angeboten werden sollen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

Zwischen dem 3. April und dem 6. Juni <strong>2000</strong> wurden eigene Aktien in Höhe von 153.500 Stück<br />

(Stammaktien) über die Börse erworben.<br />

Anhang Heidelberger Zement <strong>2000</strong> 95

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