Geschäftsbericht 2000 - HeidelbergCement
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Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />
Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
bis zum 2. Juni 2004 einmal oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen<br />
im Gesamtnennbetrag von bis zu 250 Mio. EUR oder dem entsprechendem Gegenwert in einer<br />
anderen gesetzlichen Währung zu begeben. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen soll längstens<br />
15 Jahre betragen. Den Inhabern der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen können Wandlungs-<br />
bzw. Optionsrechte auf bis zu Stück 5.000.000 Stamm- oder Vorzugsaktien der Heidelberger<br />
Zement Aktiengesellschaft eingeräumt werden. Diese Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen<br />
aus Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 2. Juni 2004 von einer ausländischen unmittelbaren<br />
oder mittelbaren 100%igen Beteiligungsgesellschaft der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft<br />
unter deren Garantie begeben werden, Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Stamm- oder<br />
Vorzugsaktien der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft zu gewähren.<br />
Den Aktionären der Heidelberger Zement Aktiengesellschaft ist ein grundsätzliches Bezugsrecht auf<br />
alle vorgenannten Emissionen eingeräumt. Dieses Bezugsrecht kann unter den in der Ermächtigung<br />
genannten Bedingungen ausgeschlossen werden.<br />
Bedingtes Kapital<br />
Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat beschlossen, zur Ausübung der vorgenannten Ermächtigung<br />
zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen das Grundkapital der<br />
Heidelberger Zement Aktiengesellschaft um bis zu 12,8 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu Stück<br />
5.000.000 Stamm- oder Vorzugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der<br />
Sicherung von Wandel- oder Optionsrechten, die in Ausnutzung der Ermächtigung zur Begebung<br />
von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
ist nur im Falle der Begebung von Anleihen mit Wandel- oder Optionsrechten und nur insoweit<br />
durchzuführen, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen oder die Inhaber von Optionsrechten<br />
von ihrem Wandel- oder Optionsrecht Gebrauch machen.<br />
Erwerb eigener Aktien<br />
Die Hauptversammlung vom 2. Juni 1999 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />
bis zum 2. Dezember <strong>2000</strong> Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei darf der Bestand<br />
der erworbenen eigenen Aktien am Ende keines Tages 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.<br />
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.<br />
Der Erwerb von eigenen Aktien muss über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots<br />
der Gesellschaft erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert<br />
der Schlusskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel<br />
während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen<br />
Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots (ohne Erwerbsnebenkosten)<br />
um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.<br />
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der<br />
eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre<br />
für den Fall vorzunehmen, in dem Aktien Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder<br />
Beteiligungen angeboten werden sollen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
Zwischen dem 3. April und dem 6. Juni <strong>2000</strong> wurden eigene Aktien in Höhe von 153.500 Stück<br />
(Stammaktien) über die Börse erworben.<br />
Anhang Heidelberger Zement <strong>2000</strong> 95