Bundesweite Fortbildung 2011 - Hiba
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Informationen zur Anmeldung<br />
2.4 Rücktrittsmöglichkeit und Umbuchung<br />
Sollte die Kundenorganisation an der Durchführung<br />
des Inhouseseminars zum vereinbarten<br />
Termin gehindert sein, steht es Ihr frei, mit hiba<br />
einen neuen Durchführungstermin zu vereinbaren.<br />
Zusätzliche Kosten entstehen der Kundenorganisation<br />
hierdurch nicht.<br />
Bei einem Rücktritt der Kundenorganisation von<br />
der Vereinbarung zur Durchführung des Inhouseseminars<br />
im Zeitraum von sechs Wochen vor dem<br />
vereinbarten Durchführungstermin ist von der<br />
Kundenorganisation eine Verwaltungspauschale<br />
von 500,00 € zuzügl. MwSt. an hiha zu entrichten.<br />
2.5 Absage von Veranstaltungen<br />
Wenn hiba eine Veranstaltung aus organisatorischen<br />
oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren<br />
Gründen (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung des/<br />
der Trainers/Trainerin) absagen muss, bietet hiba<br />
einen Ersatztermin zur Durchführung des vereinbarten<br />
Inhouseseminars an.<br />
Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche<br />
gegen die hiba GmbH & Co. KG sind<br />
ausgeschlossen.<br />
2.6 Änderungsvorbehalt<br />
Sollten inhaltliche, methodische und organisatorische<br />
Änderungen oder Abweichungen vor<br />
oder während der Veranstaltung notwendig sein,<br />
behalten wir uns das Recht vor, diese Änderungen<br />
vorzunehmen, sofern hierdurch der Nutzen der<br />
Veranstaltung für die Kundenorganisation nicht<br />
wesentlich geändert wird. Wir sind berechtigt,<br />
vorgesehene Trainer/innen aus wichtigem Grund<br />
(z. B. Erkrankung) durch gleich qualifi zierte Personen<br />
zu ersetzen oder Ersatztermine anzubieten.<br />
2.7 Durchführung unter Inanspruchnahme von<br />
Bildungsschecks des Landes NRW<br />
Bei der Durchführung von Inhouseseminaren<br />
unter Inanspruchnahme von Bildungsschecks<br />
des Landes NRW muss für jede/n Teilnehmer/in<br />
der gültige und vollständig ausgefüllte und unterzeichnete<br />
Bildungsscheck seitens der Kundenorganisation<br />
zusammen mit der Anmeldung<br />
vor Beginn des Seminars vorgelegt werden. Der<br />
Seminarpreis verringert sich in diesem Fall um<br />
den Wert der für die Teilnehmer/innen vorgelegten<br />
gültigen Bildungsschecks nach Maßgabe des<br />
Landes NRW. Der Seminarpreis muss bei der Inanspruchnahme<br />
des/der Bildungsschecks bereits<br />
vor dem Durchführungstermin gezahlt werden.<br />
2.8 Durchführung unter Inanspruchnahme von<br />
Qualifi zierungsschecks des Landes Hessen<br />
Bei der Durchführung von Inhouseseminaren<br />
unter Inanspruchnahme von Qualifi zierungsschecks<br />
des Landes Hessen muss für jede/n Teil-<br />
nehmer/in der gültige und vollständig ausgefüllte<br />
und unterzeichnete Qualifi zierungsscheck seitens<br />
der Kundenorganisation zusammen mit der Anmeldung<br />
vor Beginn des Seminars vorgelegt werden.<br />
Der Seminarpreis verringert sich in diesem<br />
Fall um den Wert der für die Teilnehmer/innen<br />
vorgelegten gültigen Qualifi zierungsschecks nach<br />
Maßgabe des Landes Hessen. Der Seminarpreis<br />
muss bei der Inanspruchnahme des/der Qualifi -<br />
zierungsschecks bereits vor dem Durchführungstermin<br />
gezahlt werden.<br />
2.9 Durchführung unter Inanspruchnahme<br />
von Prämiengutscheinen (Bildungsprämie)<br />
des Bundesministeriums für Bildung und<br />
Forschung (BMBF)<br />
Bei der Durchführung von Inhouseseminaren unter<br />
Inanspruchnahme von Prämiengutscheinen des<br />
BMBF muss für jede/n Teilnehmer/in der gültige<br />
und vollständig ausgefüllte und unterzeichnete<br />
Prämiengutschein seitens der Kundenorganisation<br />
zusammen mit der Anmeldung vor Beginn des<br />
Seminars vorgelegt werden. Der Seminarpreis<br />
verringert sich in diesem Fall um den Wert der<br />
für die Teilnehmer/innen vorgelegten gültigen<br />
Prämiengutscheine nach Maßgabe des BMBF. Der<br />
Seminarpreis muss bei der Inanspruchnahme der<br />
Bildungsprämie bereits vor dem Durchführungstermin<br />
gezahlt werden.<br />
3 Seminare und Beratungsdienstleistungen im<br />
Auftrag Dritter<br />
Die Bedingungen für die Erbringung von Seminar-<br />
und Beratungsdienstleistungen im Auftrag<br />
Dritter, in denen die <strong>Fortbildung</strong>steilnehmenden<br />
bzw. Nutzer/innen der hiba-Bildungs- und<br />
Beratungsdienstleistungen nicht Teil der auftraggebenden<br />
Kundenorganisation/en sind, werden<br />
einzelvertraglich auf der Grundlage der hiba-Angebotserstellung<br />
und der Auftragserteilung durch<br />
die Kundenorganisation geregelt.<br />
4 Datenschutz<br />
Ihre Kundendaten werden unter Beachtung der<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Abrechnungs-,<br />
Abwicklungs- und Werbezwecken<br />
gespeichert. Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken<br />
(Informationen über unsere Dienstleistungen<br />
und Seminarangebote) können Sie<br />
schriftlich (hiba GmbH & Co. KG, Postfach 1263,<br />
64834 Münster, unter Nennung „Kundendaten“)<br />
widersprechen.<br />
Gerichtsstand ist Dieburg.