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cd - DAfStB

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Verbundbeanspruchungen als bei der Spannkrafteinleitung aufnehmen. Dies führt bei einem<br />

Zuwachs der Spannstahlspannung zu kleineren Verschiebungen und insbesondere zu einem<br />

gutmütigeren Verhalten gegenüber Litzen. Durch die größere Verbundbeanspruchung kann jedoch<br />

ein Verankerungsbruch durch schlagartiges Absprengen der Betondeckung auftreten. Für den<br />

Nachweis der Zugkraftdeckung ist unabhängig von der Art der Spannbewehrung entsprechend<br />

Bild H8-13 aus Teil 1 stets zusätzliche Betonstahlbewehrung anzuordnen, wenn es innerhalb der<br />

Übertragungslänge zur Rissbildung kommt.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für ein Verankerungsversagen das Überschreiten der<br />

aufnehmbaren Verbundspannungen im Endverankerungsbereich der Vorspannung ausschlaggebend<br />

ist. Erst nach Überschreiten der aufnehmbaren Verbundkraft treten größere Verschiebungen<br />

der Spannstähle auf, die einen Verankerungsbruch oder sekundär eine Einschnürung der<br />

Druckzone infolge zu großer Rissbreiten auslösen können.<br />

4.2 Bemessungskonzept nach DIN 1045-1, 8.7.6<br />

Mit DIN 1045-1, Abschnitt 8.7.6 liegt ein einheitliches Bemessungskonzept der Verankerungsbereiche<br />

bei Spanngliedern mit sofortigem Verbund vor, das für alle Vorspanngrade und auch für<br />

Betonstahlbewehrungen gilt. Die Verankerungslänge lba wird vom Bauteilende bis zum Höchstwert<br />

der vorhandenen Spannstahlspannung im Grenzzustand der Tragfähigkeit definiert. Für den<br />

Verlauf der Spannstahlspannung im Verankerungsbereich gilt DIN 1045-1, Bild 17. Da die<br />

erhöhten Verbundspannungen aufgrund der Querdehnung der Spannstähle nur innerhalb der<br />

Übertragungslänge auftreten, wird außerhalb der Übertragungslänge eine geringere Verbundspannung<br />

angesetzt. Auch bei einer Zusatzstahlspannung durch Biegerisse muss mit einer<br />

geringeren Verbundspannung gerechnet werden (DIN 1045-1, 8.7.6 (10)), da die entsprechende<br />

Querkontraktion des Spannstahls die günstig wirkenden Querpressungen vermindert (negativer<br />

Hoyereffekt). Allgemein sind daher die drei folgenden möglichen Fälle zu unterscheiden:<br />

(a) Keine Rissbildung im Verankerungsbereich<br />

(b) Keine Rissbildung in der Übertragungslänge<br />

(c) Rissbildung innerhalb der Übertragungslänge<br />

Wenn die Zugkraft der Spannstähle aus der äußeren Beanspruchung im Grenzzustand der Tragfähigkeit<br />

kleiner als die eingeleitete Vorspannkraft bleibt, ist die Endverankerung auch bei sehr<br />

kurzer Auflagertiefe gegeben. Die Verankerung ist bei ungerissenem Verankerungsbereich (a)<br />

grundsätzlich sichergestellt (DIN 1045-1, 8.7.6 (9)).<br />

Bei gerissenem Verankerungsbereich ist weiter zwischen ungerissener (b) und gerissener (c)<br />

Übertragungslänge zu unterscheiden. Die unterschiedliche Nachweisführung für beide Fälle ist in<br />

Teil 1 dieses Heftes und in [11] beschrieben. Bei Biegetraggliedern ergibt sich die aufzunehmende<br />

Verbundbeanspruchung aus der Änderung der Zuggurtkraft. Für eine ungerissene Übertragungslänge<br />

ist daher nachzuweisen, dass die vorhandene Verbundbeanspruchung VEd / z kleiner als die<br />

aufnehmbare Verbundbeanspruchung Pmt / lbpd ist. Damit bestimmt sich die maximale Auflagerkraft<br />

VEd für eine ungerissene Übertragungslänge zu:<br />

z<br />

VEd ≤ ⋅ P<br />

l<br />

bpd<br />

mt<br />

mit z innerer Hebelarm<br />

Pmt Mittelwert der Vorspannkraft zum Zeitpunkt t<br />

lbpd Bemessungswert der Übertragungslänge<br />

Ein kommentiertes Anwendungsbeispiel der oben genannten Fälle (a) – (c) befindet sich in [11].<br />

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