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MS „Antares J” „Auriga J” „Corona J” „Crux J” - WMD Brokerchannel

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Tilgung der Schiffshypothekendarlehen<br />

Die Schiffshypothekendarlehen haben eine<br />

zugesagte Laufzeit von 14 Jahren ab<br />

Ablieferung. Es ist vorgesehen, die Darlehen<br />

bis maximal 25 Prozent in Japanischen<br />

Yen (JPY) aufzunehmen, um vom niedrigen<br />

Zinsniveau des Japanischen Yen zu profitieren.<br />

Auf Grund der unterschiedlichen Darlehenshöhen<br />

wurden für die <strong>MS</strong> <strong>„Auriga</strong> J“<br />

und <strong>„Antares</strong> J“ in der Kalkulation 56 vierteljährliche<br />

Tilgungsraten in Höhe von jeweils<br />

ca. USD 268.000 unterstellt. Für die<br />

<strong>MS</strong> <strong>„Corona</strong> J“ und <strong>„Crux</strong> J“ wurden 56<br />

vierteljährliche Tilgungsraten in Höhe von<br />

jeweils USD 250.000 kalkuliert.<br />

Die Rückführung beginnt jeweils 3 Monate<br />

nach Infahrtsetzung des jeweiligen Schiffes.<br />

Aus der geplanten teilweisen Fremdfinanzierung<br />

in JPY würde grundsätzlich ein<br />

kursbedingtes Risiko resultieren, da die<br />

Schifffahrtsgesellschaften ihre Einnahmen<br />

in der Regel in USD erzielen.<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />

der Reedereien<br />

Es handelt sich hierbei um die prospektierten<br />

Ausschüttungen, über deren Höhe<br />

jährlich die Gesellschafterversammlungen<br />

der Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />

in Übereinstimmung mit den Gesellschaftsverträgen<br />

zu beschließen haben.<br />

44<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsvorschau<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Anteil der Beteiligungsgesellschaft<br />

an den Ausschüttungen<br />

Bei den in der Spalte 9 ausgewiesenen<br />

Ausschüttungsbeträgen handelt es sich<br />

um die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Verwaltungskosten<br />

Diese Position auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

beinhaltet allgemeine<br />

Verwaltungskosten, Treuhandgebühr, Rechtsund<br />

sonstige Beratungskosten sowie Kosten<br />

für die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

und die Steuererklärung. Ab dem Jahr<br />

2002 wurde eine Kostensteigerung von 2<br />

Prozent p. a. eingerechnet.<br />

Ausschüttung in Prozent der<br />

Kommanditeinlage<br />

Es handelt sich hierbei um die prospektierten<br />

Ausschüttungen, über deren Höhe<br />

jährlich die Gesellschafterversammlung<br />

auf Vorschlag der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu beschließen hat.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass gemäß<br />

§ 172 Abs. 4 HGB Einlagen bei Entnahmen,<br />

sofern das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />

Verlusten den Stand der Einlage<br />

nicht wieder erreicht hat, gegenüber<br />

den Gläubigern als nicht geleistet ange-<br />

sehen werden. Solange der Stand der Einlage<br />

nicht erreicht ist, führen Entnahmen zu<br />

einem Wiederaufleben der beschränkten<br />

Haftung der Kommanditisten in Höhe der<br />

Entnahmen.<br />

Erläuterungen zur kumulierten Ertragsvorschau<br />

der vier Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />

Anlaufkosten<br />

Hierunter fallen die Kosten der Zwischenfinanzierung<br />

sowie die Gründungs- und Beratungskosten<br />

der vier Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften.<br />

Die Anlaufkosten<br />

wurden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

behandelt.<br />

Kursdifferenzen<br />

Die Schiffshypothekendarlehen werden in<br />

US-Dollar und voraussichtlich in Japanischen<br />

Yen ausgezahlt. Bei den Schifffahrtsgesellschaften<br />

handelt es sich um Gesellschaften,<br />

die in Euro bilanzieren. Die Kursdifferenzen<br />

resultieren aus der Annahme,<br />

dass die Schiffshypothekendarlehen zu einem<br />

Kurs von 0,92 USD pro ¤ aufgenommen<br />

werden und der Kurs in den Folgejahren<br />

bei Tilgung für die ersten drei<br />

Betriebsjahre 0,94 USD pro ¤ und daran<br />

anschließend 1 USD pro ¤ beträgt.<br />

Es wurde in der Kalkulation davon ausgegangen,<br />

dass die Kurse vom Japanischen<br />

Yen zum US-Dollar bei Darlehensaufnahme<br />

und Tilgung identisch sind.<br />

45<br />

Abschreibungen<br />

Zur Berechnung der Abschreibungen wurde<br />

von einer planmäßigen Nutzungsdauer<br />

von 15 Jahren ausgegangen. Hieraus ergibt<br />

sich ein degressiver Abschreibungssatz<br />

von 13,33 Prozent. Bemessungsgrundlage<br />

für die degressive Abschreibung ist<br />

jeweils der Buchwert am Jahresanfang abzüglich<br />

des Schrottwertes. Es wurde ein<br />

Schrottwert von ¤ 89,48 (DM 175) pro Tonne<br />

berücksichtigt. Bei allen vier Schiffen wurde<br />

ab dem Jahr 2003 ein Übergang zur linearen<br />

Abschreibung unterstellt.<br />

Da die <strong>„Antares</strong> J“ im ersten Halbjahr 2002<br />

an die Schifffahrtsgesellschaft abgeliefert<br />

werden soll, wurde für das Jahr der Infahrtsetzung<br />

entsprechend der Vereinfachungsregel<br />

R 44, Abs. 2 EStR der für das<br />

ganze Wirtschaftsjahr in Betracht kommende<br />

Abschreibungsbetrag angesetzt. Dementsprechend<br />

wurden für die anderen<br />

drei Schiffe die vollen halbjährigen Anschreibungsbeträge<br />

berücksichtigt.<br />

Ergebnisse auf der Ebene der Ein-<br />

Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />

Die Spalte 19 zeigt das Ergebnis für den<br />

Fall, dass durchgehend das Ergebnis nach<br />

Steuerbilanz ermittelt wird. Die Spalte 20<br />

unterstellt dagegen, dass bei allen vier<br />

Schifffahrtsgesellschaften mit Beginn des<br />

Jahres 2003 zur Gewinnermittlung nach<br />

§ 5a EStG (Tonnagesteuer) gewechselt<br />

wird. Zu den Voraussetzungen und Folgen<br />

wird auf die Erläuterungen im Kapitel<br />

„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.

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