MS „Antares J” „Auriga J” „Corona J” „Crux J” - WMD Brokerchannel
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Tilgung der Schiffshypothekendarlehen<br />
Die Schiffshypothekendarlehen haben eine<br />
zugesagte Laufzeit von 14 Jahren ab<br />
Ablieferung. Es ist vorgesehen, die Darlehen<br />
bis maximal 25 Prozent in Japanischen<br />
Yen (JPY) aufzunehmen, um vom niedrigen<br />
Zinsniveau des Japanischen Yen zu profitieren.<br />
Auf Grund der unterschiedlichen Darlehenshöhen<br />
wurden für die <strong>MS</strong> <strong>„Auriga</strong> J“<br />
und <strong>„Antares</strong> J“ in der Kalkulation 56 vierteljährliche<br />
Tilgungsraten in Höhe von jeweils<br />
ca. USD 268.000 unterstellt. Für die<br />
<strong>MS</strong> <strong>„Corona</strong> J“ und <strong>„Crux</strong> J“ wurden 56<br />
vierteljährliche Tilgungsraten in Höhe von<br />
jeweils USD 250.000 kalkuliert.<br />
Die Rückführung beginnt jeweils 3 Monate<br />
nach Infahrtsetzung des jeweiligen Schiffes.<br />
Aus der geplanten teilweisen Fremdfinanzierung<br />
in JPY würde grundsätzlich ein<br />
kursbedingtes Risiko resultieren, da die<br />
Schifffahrtsgesellschaften ihre Einnahmen<br />
in der Regel in USD erzielen.<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />
der Reedereien<br />
Es handelt sich hierbei um die prospektierten<br />
Ausschüttungen, über deren Höhe<br />
jährlich die Gesellschafterversammlungen<br />
der Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />
in Übereinstimmung mit den Gesellschaftsverträgen<br />
zu beschließen haben.<br />
44<br />
Erläuterungen zur Liquiditätsvorschau<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
Anteil der Beteiligungsgesellschaft<br />
an den Ausschüttungen<br />
Bei den in der Spalte 9 ausgewiesenen<br />
Ausschüttungsbeträgen handelt es sich<br />
um die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Verwaltungskosten<br />
Diese Position auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
beinhaltet allgemeine<br />
Verwaltungskosten, Treuhandgebühr, Rechtsund<br />
sonstige Beratungskosten sowie Kosten<br />
für die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
und die Steuererklärung. Ab dem Jahr<br />
2002 wurde eine Kostensteigerung von 2<br />
Prozent p. a. eingerechnet.<br />
Ausschüttung in Prozent der<br />
Kommanditeinlage<br />
Es handelt sich hierbei um die prospektierten<br />
Ausschüttungen, über deren Höhe<br />
jährlich die Gesellschafterversammlung<br />
auf Vorschlag der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und in Übereinstimmung<br />
mit dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu beschließen hat.<br />
Es wird darauf verwiesen, dass gemäß<br />
§ 172 Abs. 4 HGB Einlagen bei Entnahmen,<br />
sofern das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />
Verlusten den Stand der Einlage<br />
nicht wieder erreicht hat, gegenüber<br />
den Gläubigern als nicht geleistet ange-<br />
sehen werden. Solange der Stand der Einlage<br />
nicht erreicht ist, führen Entnahmen zu<br />
einem Wiederaufleben der beschränkten<br />
Haftung der Kommanditisten in Höhe der<br />
Entnahmen.<br />
Erläuterungen zur kumulierten Ertragsvorschau<br />
der vier Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />
Anlaufkosten<br />
Hierunter fallen die Kosten der Zwischenfinanzierung<br />
sowie die Gründungs- und Beratungskosten<br />
der vier Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften.<br />
Die Anlaufkosten<br />
wurden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
behandelt.<br />
Kursdifferenzen<br />
Die Schiffshypothekendarlehen werden in<br />
US-Dollar und voraussichtlich in Japanischen<br />
Yen ausgezahlt. Bei den Schifffahrtsgesellschaften<br />
handelt es sich um Gesellschaften,<br />
die in Euro bilanzieren. Die Kursdifferenzen<br />
resultieren aus der Annahme,<br />
dass die Schiffshypothekendarlehen zu einem<br />
Kurs von 0,92 USD pro ¤ aufgenommen<br />
werden und der Kurs in den Folgejahren<br />
bei Tilgung für die ersten drei<br />
Betriebsjahre 0,94 USD pro ¤ und daran<br />
anschließend 1 USD pro ¤ beträgt.<br />
Es wurde in der Kalkulation davon ausgegangen,<br />
dass die Kurse vom Japanischen<br />
Yen zum US-Dollar bei Darlehensaufnahme<br />
und Tilgung identisch sind.<br />
45<br />
Abschreibungen<br />
Zur Berechnung der Abschreibungen wurde<br />
von einer planmäßigen Nutzungsdauer<br />
von 15 Jahren ausgegangen. Hieraus ergibt<br />
sich ein degressiver Abschreibungssatz<br />
von 13,33 Prozent. Bemessungsgrundlage<br />
für die degressive Abschreibung ist<br />
jeweils der Buchwert am Jahresanfang abzüglich<br />
des Schrottwertes. Es wurde ein<br />
Schrottwert von ¤ 89,48 (DM 175) pro Tonne<br />
berücksichtigt. Bei allen vier Schiffen wurde<br />
ab dem Jahr 2003 ein Übergang zur linearen<br />
Abschreibung unterstellt.<br />
Da die <strong>„Antares</strong> J“ im ersten Halbjahr 2002<br />
an die Schifffahrtsgesellschaft abgeliefert<br />
werden soll, wurde für das Jahr der Infahrtsetzung<br />
entsprechend der Vereinfachungsregel<br />
R 44, Abs. 2 EStR der für das<br />
ganze Wirtschaftsjahr in Betracht kommende<br />
Abschreibungsbetrag angesetzt. Dementsprechend<br />
wurden für die anderen<br />
drei Schiffe die vollen halbjährigen Anschreibungsbeträge<br />
berücksichtigt.<br />
Ergebnisse auf der Ebene der Ein-<br />
Schiffs-Kommanditgesellschaften<br />
Die Spalte 19 zeigt das Ergebnis für den<br />
Fall, dass durchgehend das Ergebnis nach<br />
Steuerbilanz ermittelt wird. Die Spalte 20<br />
unterstellt dagegen, dass bei allen vier<br />
Schifffahrtsgesellschaften mit Beginn des<br />
Jahres 2003 zur Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagesteuer) gewechselt<br />
wird. Zu den Voraussetzungen und Folgen<br />
wird auf die Erläuterungen im Kapitel<br />
„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.