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Netzwerk Südbaden - Dezember 2015

Netzwerk Südbaden - Dezemberausgabe 2015

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Blickpunkt Mittelstand<br />

Fragebogen<br />

wenn der Grenzgänger an mehr als 45 Tagen beruflich bedingt<br />

- nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt und/oder<br />

- ganztägig außerhalb der Grenzzone arbeitet.<br />

Im Einzelnen bedeutet dies:<br />

1. Eintägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone sind schädlich.<br />

Das gilt allerdings nur, wenn der Grenzgänger am gleichen Tag<br />

nicht noch im Grenzgebiet arbeitet. Bloße Transferreisen innerhalb<br />

der Grenzzone sind insoweit aber unbeachtlich.<br />

2. Mehrtägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone<br />

zählen grundsätzlich als schädliche Nichtrückkehrtage.<br />

Ausnahme Hinreisetage: Pendelt der Grenzgänger vor der Abreise<br />

zwischen seinem Wohnsitz und dem Arbeitsort in der Grenzzone,<br />

liegt kein schädlicher Reisetag vor.<br />

Ausnahme Rückreisetage: Arbeitet der Grenzgänger am Rückreisetag<br />

noch im Grenzgebiet, so liegt kein schädlicher Tag vor.<br />

3. Entfällt eine mehrtägige Dienstreise außerhalb der Grenzzone auf<br />

Wochenenden oder Feiertage, so liegen keine Nichtrückkehrtage<br />

vor, wenn die Arbeit an diesen Tagen weder vertraglich vereinbart<br />

Einfach mal nachgefragt ...<br />

Was ist Ihr Lieblingsreiseziel?<br />

Südafrika<br />

Und wohin möchten Sie unbedingt noch(mal) reisen?<br />

Südafrika<br />

Welche Musik hören Sie gerne?<br />

Italienische Musik; Laura Pausini<br />

Bei was bekommen Sie Heimatgefühle?<br />

Wenn ich von zu Hause weg bin und ich weiß,<br />

dass zu Hause Menschen auf mich warten<br />

Was ist Ihr Lieblingsplatz in der Region?<br />

Innenstadt Freiburg<br />

D<br />

er Mittelstand in Baden ist ständig auf der Suche nach qualifizierten<br />

Fachkräften. Er rekrutiert deshalb nicht nur in<br />

Deutschland, sondern auch im benachbarten Elsass: Mehr als<br />

30.000 Personen pendeln mittlerweile für die Arbeit täglich nach<br />

Deutschland. Die mitunter sehr langen Anfahrtswege nehmen die<br />

Grenzgänger gerne in Kauf, da dieser Nachteil in den meisten Fällen<br />

durch das höhere Lohnniveau auf der deutschen Rheinseite kompensiert<br />

wird.<br />

Diese Win-win-Situation für beide Seiten wird auch steuerlich flankiert:<br />

Wohnt der Arbeitnehmer in den französischen Departemens<br />

57, 67 oder 68 und arbeitet er grundsätzlich im deutschen Grenzgebiet,<br />

d.h. nicht weiter als 30 km Luftlinie von der Grenze entfernt,<br />

so unterliegt er weiterhin der französischen Einkommensteuer und<br />

muss sich diesbezüglich nicht mit den mitunter deutlich komplizierteren<br />

deutschen Steuergesetzen auseinandersetzen. Ein weiterer<br />

Vorteil: Auch wenn die Einkommensteuerlast in Frankreich in den<br />

letzten Jahren durch die Regierung Hollande erhöht wurde, liegt sie<br />

immer noch unter dem Niveau der durchschnittlichen deutschen<br />

Steuerbelastung.<br />

Die Besteuerung findet grundsätzlich aber nur dann in Frankreich<br />

statt, wenn der Grenzgänger täglich an seinen Arbeitsort im deutschen<br />

Grenzgebiet pendelt und abends wieder an seinen Wohnort<br />

in Frankreich zurückkehrt. Sollte dies bei einem das ganze Jahr beschäftigten<br />

Grenzgänger an mehr als 45 Tagen nicht der Fall sein, so<br />

fällt das Besteuerungsrecht zurück nach Deutschland und das deutsche<br />

Finanzamt wird den Lohn des gesamten Jahres in Deutschland<br />

versteuern.<br />

Finanziell kann dies erhebliche Nachteile für den Grenzgänger mit<br />

sich bringen. Er unterliegt dann nämlich nicht nur dem höheren<br />

deutschen Steuerniveau. Als beschränkt Steuerpflichtiger wird er<br />

grundsätzlich auch nach der Lohnsteuerklasse I versteuert, unabhängig<br />

davon, ob er verheiratet oder für Kinder unterhaltsverpflichtet<br />

ist. Im internationalen Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass familienbezogene<br />

Vergünstigungen nur im Ansässigkeitsstaat – hier in<br />

Frankreich – gewährt werden können. Unter gewissen Voraussetzungen<br />

können diese äußerst negativen Folgen durch einen Antrag<br />

auf unbeschränkte Steuerpflicht abgemildert werden.<br />

Aber auch für den Arbeitgeber kann dies eine unangenehme Situation<br />

darstellen, da das Finanzamt ihn in den meisten Fällen für<br />

die nicht einbehaltene Lohnsteuer in Haftung nimmt und er dann<br />

beim Grenzgänger die Einkommensteuer nachfordern muss. Dies<br />

wird nicht unbedingt zu einem positiven Betriebsklima führen.<br />

Deshalb sollten alle Beteiligten von Anfang an darauf achten, diese<br />

Situationen zu vermeiden.<br />

Dafür sollten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber<br />

genau und regelmäßig aufzeichnen, ob der Grenzgänger möglicherweise<br />

die 45-Tage-Grenze überschreitet.<br />

Hierfür ist es notwendig zu wissen, in welchen Fällen die schädliche<br />

45-Tage-Grenze überschritten wird. Grundsätzlich ist dies der Fall,<br />

Der badische Mittelstand und<br />

seine elsässischen Grenzgänger<br />

ist noch vom Arbeitnehmer tatsächlich ausgeübt wird. Die Reisetätigkeit<br />

ist insoweit nicht als Arbeitstätigkeit anzusehen.<br />

4. Krankheitstage während einer mehrtägigen Dienstreise führen<br />

nicht zu Nichtrückkehrtagen.<br />

5. Ganztägige Arbeiten in Frankreich außerhalb der Grenzzone gelten<br />

als schädliche Tage.<br />

Die genaue Kenntnis dieser Definitionen erlaubt es bereits im laufenden<br />

Jahr zu erkennen, ob die 45-Tage-Grenze überschritten werden<br />

könnte. Unter Umständen können negative Folgen dann durch<br />

entsprechende Maßnahmen – zum Beispiel den Verzicht auf eine<br />

nicht unbedingt notwendige Reisetätigkeit – verhindert werden.<br />

Deshalb: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Damit die Win-Win-<br />

Situation zwischen dem badischen Mittelstand und seinen Grenzgängern<br />

auch in Zukunft bestehen bleibt.<br />

Frank Wolf<br />

Rechtsanwalt/Steuerberater<br />

PwC Freiburg<br />

Wie heißen Sie mit vollem Namen?<br />

Christian Rönicke<br />

Wann und wo sind Sie geboren?<br />

22.02.1973, Freiburg i. Brsg.<br />

Wo arbeiten Sie und was ist Ihre Aufgabe?<br />

Selbstständig seit 2002 als freier Finanzierungsberater,<br />

Hypothekenmakler<br />

Was war Ihr Traumberuf als Kind?<br />

Fußballprofi<br />

Mit welchem Essen kann man Sie begeistern?<br />

Essen was mit Liebe und Leidenschaft zubereite<br />

worden ist<br />

Lieber selbst kochen oder kochen lassen?<br />

Selber Kochen für/mit Freunden<br />

Was schauen Sie sich gerne an (TV)?<br />

„Geschichten“ / Filme, die aus dem Leben gegriffen<br />

sind<br />

Was lesen Sie am liebsten?<br />

Fachlektüren aller Art<br />

Wie sind Sie mobil?<br />

Auto und früher noch Motorrad<br />

Was verbinden Sie mit <strong>Südbaden</strong>?<br />

Die Menschenfreundlichkeit und das gute Essen<br />

Was war bisher ihr größter „Fehler“ im Berufsleben?<br />

Auf Menschen gehört zu haben, die es nicht ehrlich<br />

mit mir gemeint haben<br />

Welchen Lebenstraum haben Sie sich schon erfüllt?<br />

Mich selbstständig gemacht zu haben und ein<br />

tolles Team um mich herum zu haben.<br />

Und welchen noch nicht?<br />

Wenn ich aus dem Berufsleben aussteige; ein<br />

schönes Landhaus in der Toscana.<br />

Was mögen/schätzen Sie an anderen?<br />

Verbindlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit<br />

Was mögen/schätzen andere an Ihnen?<br />

Verbindlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit<br />

„Das Wort zum Sonntag“ (Lebensmotto)?<br />

Die Person die Du jeden Morgen im Spiegel<br />

siehst ist einzig und allein für DEIN Leben verantwortlich<br />

!<br />

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