Netzwerk Südbaden - Dezember 2015
Netzwerk Südbaden - Dezemberausgabe 2015
Netzwerk Südbaden - Dezemberausgabe 2015
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Blickpunkt Mittelstand<br />
Fragebogen<br />
wenn der Grenzgänger an mehr als 45 Tagen beruflich bedingt<br />
- nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt und/oder<br />
- ganztägig außerhalb der Grenzzone arbeitet.<br />
Im Einzelnen bedeutet dies:<br />
1. Eintägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone sind schädlich.<br />
Das gilt allerdings nur, wenn der Grenzgänger am gleichen Tag<br />
nicht noch im Grenzgebiet arbeitet. Bloße Transferreisen innerhalb<br />
der Grenzzone sind insoweit aber unbeachtlich.<br />
2. Mehrtägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone<br />
zählen grundsätzlich als schädliche Nichtrückkehrtage.<br />
Ausnahme Hinreisetage: Pendelt der Grenzgänger vor der Abreise<br />
zwischen seinem Wohnsitz und dem Arbeitsort in der Grenzzone,<br />
liegt kein schädlicher Reisetag vor.<br />
Ausnahme Rückreisetage: Arbeitet der Grenzgänger am Rückreisetag<br />
noch im Grenzgebiet, so liegt kein schädlicher Tag vor.<br />
3. Entfällt eine mehrtägige Dienstreise außerhalb der Grenzzone auf<br />
Wochenenden oder Feiertage, so liegen keine Nichtrückkehrtage<br />
vor, wenn die Arbeit an diesen Tagen weder vertraglich vereinbart<br />
Einfach mal nachgefragt ...<br />
Was ist Ihr Lieblingsreiseziel?<br />
Südafrika<br />
Und wohin möchten Sie unbedingt noch(mal) reisen?<br />
Südafrika<br />
Welche Musik hören Sie gerne?<br />
Italienische Musik; Laura Pausini<br />
Bei was bekommen Sie Heimatgefühle?<br />
Wenn ich von zu Hause weg bin und ich weiß,<br />
dass zu Hause Menschen auf mich warten<br />
Was ist Ihr Lieblingsplatz in der Region?<br />
Innenstadt Freiburg<br />
D<br />
er Mittelstand in Baden ist ständig auf der Suche nach qualifizierten<br />
Fachkräften. Er rekrutiert deshalb nicht nur in<br />
Deutschland, sondern auch im benachbarten Elsass: Mehr als<br />
30.000 Personen pendeln mittlerweile für die Arbeit täglich nach<br />
Deutschland. Die mitunter sehr langen Anfahrtswege nehmen die<br />
Grenzgänger gerne in Kauf, da dieser Nachteil in den meisten Fällen<br />
durch das höhere Lohnniveau auf der deutschen Rheinseite kompensiert<br />
wird.<br />
Diese Win-win-Situation für beide Seiten wird auch steuerlich flankiert:<br />
Wohnt der Arbeitnehmer in den französischen Departemens<br />
57, 67 oder 68 und arbeitet er grundsätzlich im deutschen Grenzgebiet,<br />
d.h. nicht weiter als 30 km Luftlinie von der Grenze entfernt,<br />
so unterliegt er weiterhin der französischen Einkommensteuer und<br />
muss sich diesbezüglich nicht mit den mitunter deutlich komplizierteren<br />
deutschen Steuergesetzen auseinandersetzen. Ein weiterer<br />
Vorteil: Auch wenn die Einkommensteuerlast in Frankreich in den<br />
letzten Jahren durch die Regierung Hollande erhöht wurde, liegt sie<br />
immer noch unter dem Niveau der durchschnittlichen deutschen<br />
Steuerbelastung.<br />
Die Besteuerung findet grundsätzlich aber nur dann in Frankreich<br />
statt, wenn der Grenzgänger täglich an seinen Arbeitsort im deutschen<br />
Grenzgebiet pendelt und abends wieder an seinen Wohnort<br />
in Frankreich zurückkehrt. Sollte dies bei einem das ganze Jahr beschäftigten<br />
Grenzgänger an mehr als 45 Tagen nicht der Fall sein, so<br />
fällt das Besteuerungsrecht zurück nach Deutschland und das deutsche<br />
Finanzamt wird den Lohn des gesamten Jahres in Deutschland<br />
versteuern.<br />
Finanziell kann dies erhebliche Nachteile für den Grenzgänger mit<br />
sich bringen. Er unterliegt dann nämlich nicht nur dem höheren<br />
deutschen Steuerniveau. Als beschränkt Steuerpflichtiger wird er<br />
grundsätzlich auch nach der Lohnsteuerklasse I versteuert, unabhängig<br />
davon, ob er verheiratet oder für Kinder unterhaltsverpflichtet<br />
ist. Im internationalen Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass familienbezogene<br />
Vergünstigungen nur im Ansässigkeitsstaat – hier in<br />
Frankreich – gewährt werden können. Unter gewissen Voraussetzungen<br />
können diese äußerst negativen Folgen durch einen Antrag<br />
auf unbeschränkte Steuerpflicht abgemildert werden.<br />
Aber auch für den Arbeitgeber kann dies eine unangenehme Situation<br />
darstellen, da das Finanzamt ihn in den meisten Fällen für<br />
die nicht einbehaltene Lohnsteuer in Haftung nimmt und er dann<br />
beim Grenzgänger die Einkommensteuer nachfordern muss. Dies<br />
wird nicht unbedingt zu einem positiven Betriebsklima führen.<br />
Deshalb sollten alle Beteiligten von Anfang an darauf achten, diese<br />
Situationen zu vermeiden.<br />
Dafür sollten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber<br />
genau und regelmäßig aufzeichnen, ob der Grenzgänger möglicherweise<br />
die 45-Tage-Grenze überschreitet.<br />
Hierfür ist es notwendig zu wissen, in welchen Fällen die schädliche<br />
45-Tage-Grenze überschritten wird. Grundsätzlich ist dies der Fall,<br />
Der badische Mittelstand und<br />
seine elsässischen Grenzgänger<br />
ist noch vom Arbeitnehmer tatsächlich ausgeübt wird. Die Reisetätigkeit<br />
ist insoweit nicht als Arbeitstätigkeit anzusehen.<br />
4. Krankheitstage während einer mehrtägigen Dienstreise führen<br />
nicht zu Nichtrückkehrtagen.<br />
5. Ganztägige Arbeiten in Frankreich außerhalb der Grenzzone gelten<br />
als schädliche Tage.<br />
Die genaue Kenntnis dieser Definitionen erlaubt es bereits im laufenden<br />
Jahr zu erkennen, ob die 45-Tage-Grenze überschritten werden<br />
könnte. Unter Umständen können negative Folgen dann durch<br />
entsprechende Maßnahmen – zum Beispiel den Verzicht auf eine<br />
nicht unbedingt notwendige Reisetätigkeit – verhindert werden.<br />
Deshalb: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Damit die Win-Win-<br />
Situation zwischen dem badischen Mittelstand und seinen Grenzgängern<br />
auch in Zukunft bestehen bleibt.<br />
Frank Wolf<br />
Rechtsanwalt/Steuerberater<br />
PwC Freiburg<br />
Wie heißen Sie mit vollem Namen?<br />
Christian Rönicke<br />
Wann und wo sind Sie geboren?<br />
22.02.1973, Freiburg i. Brsg.<br />
Wo arbeiten Sie und was ist Ihre Aufgabe?<br />
Selbstständig seit 2002 als freier Finanzierungsberater,<br />
Hypothekenmakler<br />
Was war Ihr Traumberuf als Kind?<br />
Fußballprofi<br />
Mit welchem Essen kann man Sie begeistern?<br />
Essen was mit Liebe und Leidenschaft zubereite<br />
worden ist<br />
Lieber selbst kochen oder kochen lassen?<br />
Selber Kochen für/mit Freunden<br />
Was schauen Sie sich gerne an (TV)?<br />
„Geschichten“ / Filme, die aus dem Leben gegriffen<br />
sind<br />
Was lesen Sie am liebsten?<br />
Fachlektüren aller Art<br />
Wie sind Sie mobil?<br />
Auto und früher noch Motorrad<br />
Was verbinden Sie mit <strong>Südbaden</strong>?<br />
Die Menschenfreundlichkeit und das gute Essen<br />
Was war bisher ihr größter „Fehler“ im Berufsleben?<br />
Auf Menschen gehört zu haben, die es nicht ehrlich<br />
mit mir gemeint haben<br />
Welchen Lebenstraum haben Sie sich schon erfüllt?<br />
Mich selbstständig gemacht zu haben und ein<br />
tolles Team um mich herum zu haben.<br />
Und welchen noch nicht?<br />
Wenn ich aus dem Berufsleben aussteige; ein<br />
schönes Landhaus in der Toscana.<br />
Was mögen/schätzen Sie an anderen?<br />
Verbindlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit<br />
Was mögen/schätzen andere an Ihnen?<br />
Verbindlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit<br />
„Das Wort zum Sonntag“ (Lebensmotto)?<br />
Die Person die Du jeden Morgen im Spiegel<br />
siehst ist einzig und allein für DEIN Leben verantwortlich<br />
!<br />
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