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Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen - Akzente

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6. Sexuelle gewalt<br />

<strong>und</strong> Belästigung<br />

Sexuelle Belästigung<br />

<strong>und</strong> öffentliche geschlechtliche Handlungen<br />

Im Jahr 2006 wurde § 218 des Strafgesetzes erweitert<br />

<strong>und</strong> damit erstmals eine ausdrückliche Bestimmung gegen<br />

sexuelle Belästigung geschaffen. Geschützt ist jede<br />

Person, die durch eine geschlechtliche Handlung einer<br />

anderen Person belästigt wird. Voraussetzung zur<br />

strafrechtlichen Verfolgung des Täters ist ein Antrag<br />

der belästigten Person.<br />

Strafbar sind außerdem<br />

öffentliche geschlechtliche<br />

Handlungen, die geeignet<br />

sind berechtigtes Ärgernis zu<br />

erregen.<br />

Als Übergriff oder sexuelle<br />

Belästigung im strafrechtlichen<br />

Sinn gilt folgendes:<br />

Ungewolltes Betatschen <strong>und</strong><br />

Berühren wie zum Beispiel<br />

den Arm um die Schulter<br />

legen, am Knie berühren oder<br />

ähnliches.<br />

Als Belästigung gelten auch Herandrängen, taxierende<br />

Blicke, sexualisierte Bezeichnungen, gesprochene<br />

Anzüglichkeiten sowie Pfiffe. Auch das ungewollte<br />

Festhalten, Anstarren oder das Zwingen, die Schlafzimmer­<br />

oder Badezimmertür offen zu lassen <strong>und</strong> sexualisierte<br />

Bilder oder Filme sind sexuelle Belästigungen.<br />

Setzen Sie eindeutige Grenzen, wenn Sie belästigt<br />

werden. Stellen Sie mit Worten oder Gesten klar: „Bis<br />

hierher <strong>und</strong> nicht weiter!“ Damit signalisieren Sie Stärke<br />

<strong>und</strong> weisen den Mann in die Schranken. Sagen Sie<br />

unmissverständlich, was Sie wollen bzw. nicht wollen;<br />

zum Beispiel: „Lassen Sie mich sofort in Ruhe!“ oder<br />

„Greifen Sie mich nicht an!“ Wenn nötig, wiederholen<br />

Sie Ihre Forderungen öfters.<br />

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