Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen - Akzente
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6. Sexuelle gewalt<br />
<strong>und</strong> Belästigung<br />
Sexuelle Belästigung<br />
<strong>und</strong> öffentliche geschlechtliche Handlungen<br />
Im Jahr 2006 wurde § 218 des Strafgesetzes erweitert<br />
<strong>und</strong> damit erstmals eine ausdrückliche Bestimmung gegen<br />
sexuelle Belästigung geschaffen. Geschützt ist jede<br />
Person, die durch eine geschlechtliche Handlung einer<br />
anderen Person belästigt wird. Voraussetzung zur<br />
strafrechtlichen Verfolgung des Täters ist ein Antrag<br />
der belästigten Person.<br />
Strafbar sind außerdem<br />
öffentliche geschlechtliche<br />
Handlungen, die geeignet<br />
sind berechtigtes Ärgernis zu<br />
erregen.<br />
Als Übergriff oder sexuelle<br />
Belästigung im strafrechtlichen<br />
Sinn gilt folgendes:<br />
Ungewolltes Betatschen <strong>und</strong><br />
Berühren wie zum Beispiel<br />
den Arm um die Schulter<br />
legen, am Knie berühren oder<br />
ähnliches.<br />
Als Belästigung gelten auch Herandrängen, taxierende<br />
Blicke, sexualisierte Bezeichnungen, gesprochene<br />
Anzüglichkeiten sowie Pfiffe. Auch das ungewollte<br />
Festhalten, Anstarren oder das Zwingen, die Schlafzimmer<br />
oder Badezimmertür offen zu lassen <strong>und</strong> sexualisierte<br />
Bilder oder Filme sind sexuelle Belästigungen.<br />
Setzen Sie eindeutige Grenzen, wenn Sie belästigt<br />
werden. Stellen Sie mit Worten oder Gesten klar: „Bis<br />
hierher <strong>und</strong> nicht weiter!“ Damit signalisieren Sie Stärke<br />
<strong>und</strong> weisen den Mann in die Schranken. Sagen Sie<br />
unmissverständlich, was Sie wollen bzw. nicht wollen;<br />
zum Beispiel: „Lassen Sie mich sofort in Ruhe!“ oder<br />
„Greifen Sie mich nicht an!“ Wenn nötig, wiederholen<br />
Sie Ihre Forderungen öfters.<br />
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