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Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen - Akzente

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asche Anzeige ratsam.<br />

Ist der Täter eine Ihnen<br />

unbekannte Person, empfiehlt<br />

die Polizei, in jedem<br />

Fall Anzeige zu erstatten:<br />

zu Ihrem Schutz <strong>und</strong> dem<br />

anderer <strong>Frauen</strong>.<br />

6. Sexuelle Gewalt <strong>und</strong> Belästigung<br />

Sie können bei einer<br />

Frau aussagen<br />

Bei der Anzeige haben Sie<br />

das Recht, eine Person<br />

Ihres Vertrauens, zum Beispiel Fre<strong>und</strong>in oder Mitarbeiterin<br />

einer Beratungsstelle, mitzunehmen <strong>und</strong> werden<br />

nach Möglichkeit von einer Frau einvernommen. Vergewaltigung<br />

ist ein so genanntes Offizialdelikt, das heißt<br />

sobald die Polizei davon erfährt, muss sie ermitteln.<br />

Vergewaltigung ist auch innerhalb einer Ehe oder<br />

Lebensgemeinschaft eine strafbare Handlung. Nach<br />

der Anzeige bei der Polizei kann die Staatsanwaltschaft<br />

Anklage erheben. Als Betroffene treten Sie bei Gericht<br />

nicht als Klägerin, sondern als Zeugin auf. Sie können<br />

sich dem Prozess jedoch als Privatbeteiligte anschließen.<br />

Das ist sehr wichtig, weil Sie dadurch auch Akten<br />

lesen <strong>und</strong> sich durch einen Rechtsanwalt vertreten<br />

lassen können in manchen Fällen kostenlos über die<br />

Opferschutzorganisation „Weißer Ring“.<br />

Außerdem haben Sie als Opfer verschiedene Rechte<br />

in einem Strafprozess. Sie müssen zum Beispiel bei<br />

Anwendung einer „schonenden Einvernahme“ nicht in<br />

Anwesenheit des Täters aussagen. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich<br />

genau über Ihre Rechte <strong>und</strong> holen Sie sich psychologische<br />

Unterstützung bei den Beraterinnen der<br />

Notrufstellen (siehe nächste Seite):<br />

<strong>Frauen</strong>notruf, Tel. 0662 / 88 11 00<br />

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