Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen - Akzente
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asche Anzeige ratsam.<br />
Ist der Täter eine Ihnen<br />
unbekannte Person, empfiehlt<br />
die Polizei, in jedem<br />
Fall Anzeige zu erstatten:<br />
zu Ihrem Schutz <strong>und</strong> dem<br />
anderer <strong>Frauen</strong>.<br />
6. Sexuelle Gewalt <strong>und</strong> Belästigung<br />
Sie können bei einer<br />
Frau aussagen<br />
Bei der Anzeige haben Sie<br />
das Recht, eine Person<br />
Ihres Vertrauens, zum Beispiel Fre<strong>und</strong>in oder Mitarbeiterin<br />
einer Beratungsstelle, mitzunehmen <strong>und</strong> werden<br />
nach Möglichkeit von einer Frau einvernommen. Vergewaltigung<br />
ist ein so genanntes Offizialdelikt, das heißt<br />
sobald die Polizei davon erfährt, muss sie ermitteln.<br />
Vergewaltigung ist auch innerhalb einer Ehe oder<br />
Lebensgemeinschaft eine strafbare Handlung. Nach<br />
der Anzeige bei der Polizei kann die Staatsanwaltschaft<br />
Anklage erheben. Als Betroffene treten Sie bei Gericht<br />
nicht als Klägerin, sondern als Zeugin auf. Sie können<br />
sich dem Prozess jedoch als Privatbeteiligte anschließen.<br />
Das ist sehr wichtig, weil Sie dadurch auch Akten<br />
lesen <strong>und</strong> sich durch einen Rechtsanwalt vertreten<br />
lassen können in manchen Fällen kostenlos über die<br />
Opferschutzorganisation „Weißer Ring“.<br />
Außerdem haben Sie als Opfer verschiedene Rechte<br />
in einem Strafprozess. Sie müssen zum Beispiel bei<br />
Anwendung einer „schonenden Einvernahme“ nicht in<br />
Anwesenheit des Täters aussagen. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich<br />
genau über Ihre Rechte <strong>und</strong> holen Sie sich psychologische<br />
Unterstützung bei den Beraterinnen der<br />
Notrufstellen (siehe nächste Seite):<br />
<strong>Frauen</strong>notruf, Tel. 0662 / 88 11 00<br />
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