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192<br />

Kapitel 03 110<br />

Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (--)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 1999 1998 1999 1997<br />

Kennziffer DM DM DM TDM<br />

Titelgruppe 71<br />

Ausgaben der Kreispolizeibehörde Gütersloh<br />

1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titelgruppe<br />

71 geleistet werden.<br />

2. Siehe Verstärkungsvermerk bei Titel 129 71.<br />

3. Die Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 5 und 6 sind<br />

übertragbar.<br />

4. Die Ausgaben der Titel der Hauptgruppen 5 und 6 und der Obergruppe<br />

81 der Titelgruppe sind innerhalb der Hauptgruppe / Obergruppe<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

5. Die Ausgaben der Hauptgruppe 5 dürfen bis zur Höhe von 10 v.H.<br />

der veranschlagten Ausgaben der Obergruppe 81 überschritten<br />

werden, wenn dort in entsprechender Höhe Mittel eingespart<br />

werden. Die Ausgaben der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der<br />

Einsparungen der Ausgaben der Hauptgruppe 5 überschritten<br />

werden.<br />

6. Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln<br />

422 10, 425 10 und 426 10 aufgrund freier und besetzbarer, aber<br />

nicht besetzter Planstellen/Stellen nach näherer Bestimmung des Innenministeriums<br />

überschritten werden. Unberücksichtigt bleiben Einsparungen<br />

aus der Nichtbesetzung im Haushaltsjahr neu etatisierter<br />

Planstellen/Stellen bis zu deren erstmaligen Besetzung sowie Einsparungen<br />

bei den für die Ausbildungsstellen etatisierten Mitteln.<br />

7. Der Erlös aus der Veräußerung von entbehrlichen, veralteten oder<br />

dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechenden<br />

Ausstattungsgegenständen, Maschinen, Fahrzeugen etc. fließt den<br />

Mitteln des jeweiligen Titels zu.<br />

8. Als Modellprojekt sind bei den Gruppen 425 und 426 die Stellen der<br />

Angestellten und Arbeiter bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh von<br />

der Verbindlichkeit des § 7 Absatz 1 HG unter der Voraussetzung<br />

ausgenommen, dass mit einer höherwertigen Stelleneinrichtung<br />

gleichzeitig und kostenneutral ein Stellenabbau verbunden ist und<br />

mit einer niederwertigen Stelleneinrichtung keine Stellenvermehrung<br />

einhergeht.<br />

425 71 042 Bezüge der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 911 000 -- +1 911 000 --<br />

426 71 042 Bezüge der Arbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 000 -- +197 000 --<br />

429 71 042 Sonstige Personalausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . 10 900 10 900 -- --<br />

513 71 042 Rundfunk-, Post- und Fernmeldegebühren . . . . . . . . 279 100 325 000 -45 900 389<br />

514 71 042 Haltung von Dienstfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 627 800 500 000 +127 800 656

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