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Kapitel 03 110<br />

Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (--)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 1999 1998 1999 1997<br />

Kennziffer DM DM DM TDM<br />

88<br />

119 10 042 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 200 000 6 270 000 -70 000 6 022<br />

119 20 042 Einnahmen aus Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . -- -- -- --<br />

1. Abweichend von §§ 61 (1) und 63 (3) LHO dürfen Veröffentlichungen<br />

an Abgeordnete des Bundes und der Länder, an<br />

Innenministerien/-senatoren des Bundes und der Länder, an Polizeibehörden<br />

des Bundes und der Länder, im Rahmen des<br />

internationalen Erfahrungsaustausches, für Zwecke der Werbung<br />

sowie der Aus-und Fortbildung auch unentgeltlich abgegeben<br />

werden.<br />

2. In Höhe der Einnahmen bei Titel 119 20 dürfen bei Titel 511 10<br />

Mehrausgaben geleistet werden.<br />

119 30 042 Einnahmen aus Nebentätigkeiten . . . . . . . . . . . . . 10 000 10 000 -- 4<br />

119 40 042 Einnahmen aus der entgeltlichen Tätigkeit der Polizei-<br />

Musikkorps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -- 175 000 -175 000 113<br />

1. Siehe Deckungsvermerk bei Titel 515 13.<br />

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 LHO wird zugelassen, daß bei<br />

Veranstaltungen, die wohltätigen oder ähnlichen Zwecken dienen,<br />

von der Erhebung einer Vergütung sowie der Erstattung der Reise-und<br />

Transportkosten ganz oder teilweise abgesehen wird.<br />

119 50 042 Einnahmen aus Preisgeldern und aus der entgeltlichen<br />

Tätigkeit der Landesturnriege und der Karategruppe . . . -- 65 000 -65 000 9<br />

1. Siehe Verstärkungsvermerk bei Titel 531 00.<br />

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 LHO wird zugelassen, daß bei<br />

Veranstaltungen, die wohltätigen oder ähnlichen Zwecken dienen,<br />

von der Erhebung einer Vergütung sowie der Erstattung der Reise-und<br />

Transportkosten ganz oder teilweise abgesehen wird.<br />

124 10 042 Mieten und Pachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 300 000 2 410 000 -110 000 2 329<br />

1. Mehreinnahmen bei Titel 124 10 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben<br />

bei den Titeln 513 10, 515 10, 517 10, 519 10, 536 20, 515<br />

60, 525 60 und 547 60 herangezogen werden.<br />

2. Nach § 63 Abs. 4 LHO darf in dem Ledigenwohnheim Köln und in den<br />

Unterkünften der Polizeiausbildungsinstitute Wohnraum Polizeivollzugsbeamten<br />

unter dem vollen Nutzungswert überlassen werden.<br />

3. Nach § 63 Abs.4 LHO kann zugelassen werden, daß zur Förderung<br />

des Vereinssports, soweit dieses im polizeilichen Landesinteresse<br />

liegt, auf die Erhebung von Nutzungsentschädigungen für die Inanspruchnahme<br />

von Sportplätzen, Sporthallen, Schwimmhallen und<br />

Schießanlagen ganz oder teilweise verzichtet wird.<br />

125 10 042 Verpflegungsentgelte von Polizeivollzugsbeamten . . . . 1 000 1 000 -- 25<br />

125 11 042 Erstattung der Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen<br />

beim Polizeifortbildungsinstitut Neuss von Teilnehmern<br />

außerhalb der Polizei NRW . . . . . . . . . . . . . . . . -- 2 000 -2 000 67<br />

Einnahmen bei Titel 125 11 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei<br />

den Titeln 513 10, 514 10, 515 10, 517 10, 518 10, 518 20, 519 10,<br />

522 20, 524 10, 525 12, 515 60, 525 60 und 547 60 herangezogen<br />

werden.<br />

125 12 042 Erstattung der Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen<br />

beim Polizeifortbildungsinstitut "Carl Severing" von<br />

Teilnehmern außerhalb der Polizei NRW . . . . . . . . . -- 2 000 -2 000 176<br />

Einnahmen bei Titel 125 12 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei<br />

den Titeln 513 10, 514 10, 515 10, 517 10, 518 10, 518 20, 519 10,<br />

522 20, 524 10, 525 12, 515 60, 525 60 und 547 60 herangezogen<br />

werden.<br />

125 13 042 Erstattung der Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen<br />

bei den Polizeiausbildungsinstituten von Teilnehmern<br />

außerhalb der Polizei NRW . . . . . . . . . . . . . . . . -- 2 000 -2 000 4<br />

Einnahmen bei Titel 125 13 dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei<br />

den Titeln 513 10, 514 10, 515 10, 517 10, 518 10, 518 20, 519 10,<br />

522 20, 524 10, 525 12, 515 60, 525 60 und 547 60 herangezogen<br />

werden.

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