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150<br />

Kapitel 03 110<br />

Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (--)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 1999 1998 1999 1997<br />

Kennziffer DM DM DM TDM<br />

531 00 042 Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 600 215 000 -2 400 158<br />

1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Titel 119 50<br />

geleistet werden.<br />

2. Abweichend von §§ 61 (1) und 63 (3) LHO dürfen Veröffentlichungen<br />

im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch unentgeltlich abgegeben<br />

werden.<br />

536 10 042 Gewahrsamskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 848 000 639 700 +208 300 826<br />

536 20 042 Waffenwesen, sonstiges technisches Einsatzgerät . . . . 4 369 900 4 705 900 -336 000 3 836<br />

Siehe Verstärkungsvermerke bei den Titeln 124 10 und 125 14.<br />

536 30 042 Sonstige Ausgaben für die Polizei, öffentliche Sicherheit<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 253 900 7 200 000 -946 100 6 014<br />

Gem. § 15 Abs. 1 LHO dürfen die Erstattungen von Dritten und die Einnahmen<br />

aus der Veräußerung sichergestellter oder beschlagnahmter<br />

Fahrzeuge von der Ausgabe abgesetzt werden.<br />

536 40 042 Verkehrserziehung, kriminalpolizeiliche Beratung und<br />

Prävention antischwuler Gewalt . . . . . . . . . . . . . . 1 625 800 1 600 000 +25 800 1 014<br />

536 50 042 Bekämpfung der Organisierten Kriminalität . . . . . . . . 1 500 000 1 500 000 -- 215<br />

1. Die Erlöse u.ä. aus dem Verkauf von landeseigenen Kraftfahrzeugen,<br />

Geräten usw., die aus Mitteln dieses Titels beschafft bzw. erwirtschaftet<br />

worden sind, fließen den Mitteln dieses Titels wieder zu.<br />

2. Die Verwendung der Mittel unterliegt der Prüfung gemäß § 12 LRHG.<br />

546 10 042 Vermischte Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599 700 170 000 +429 700 134<br />

546 20 042 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte . . . . . 4 027 300 4 200 000 -172 700 3 654<br />

Aus den Mitteln können auch Entschädigungen aus Billigkeitsgründen gewährt<br />

werden.

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