07.12.2012 Aufrufe

Arrow Document

Arrow Document

Arrow Document

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

91<br />

Kapitel 03 110<br />

Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Erläuterungen<br />

Zu Titel 125 20:<br />

Titel zur Buchung der bei den Beköstigungsfonds aufgrund der Jahresrechnung anfallenden Einnahmen.<br />

Weniger infolge Anpassung an das Rechnungsergebnis.<br />

Zu Titel 132 10:<br />

Die Erlöse fließen den Mitteln des jeweiligen Ausgabetitels zu.<br />

Zu Titel 231 10:<br />

Titel zur Buchung der Erstattung des Bundes bei Unterstützungen des Bundes durch Polizeikräfte des Landes Nordrhein-Westfalen.<br />

Zu Titel 231 20:<br />

Veranschlagt ist die Erstattung des Bundes für die Ausgaben aus Anlaß der Abrechnung des Aufwands für bis zu 7 Polizeivollzugsbeamten des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen an die Zentrale Polizeiliche Ermittlungsstelle für die Bekämpfung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität<br />

(ZERV) in Berlin.<br />

Die Ausgaben sind bei Kapitel 03 110 Titelgruppe 80 veranschlagt.<br />

Nordrhein-Westfalen hat bis zu 45 Polizeivollzugsbeamte zur ZERV abzuordnen. Da der Bund die auf ihn entfallende Quote nicht erfüllen kann,<br />

werden aus Nordrhein-Westfalen bis zu 7 weitere Polizeibeamte gegen Erstattung der Verwaltungskosten durch den Bund abgeordnet.<br />

Zu Titel 232 10:<br />

Veranschlagt sind die Erstattungen anderer Bundesländer aufgrund von Unterstützungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem<br />

sind die anteiligen Kosten für den Fahndungsnachweis der Wasserschutzpolizei durch die beteiligten Länder veranschlagt, denen Ausgaben bei<br />

Titel 511 10 gegenüberstehen.<br />

Weniger infolge Anpassung an die Istentwicklung.<br />

Zu Titel 232 20:<br />

Nach § 3 des Abkommens über die Einrichtung einer Zentralen Polizeilichen Ermittlungsstelle (SGV. NW 205) erstattet das Land Berlin die<br />

Dienstbezüge, Trennungsentschädigungen, abordnungsbedingten Reisekosten und alle sonstigen personalbezogenen Aufwendungen der vom<br />

Land Nordrhein-Westfalen dorthin abgeordneten Beamtinnen und Beamten.<br />

Zu Titel 251 10:<br />

Leertitel zur Rechnungsnachweisung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!