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216<br />
Kapitel 03 110<br />
Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />
Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />
Titel weniger (--)<br />
Zweckbestimmung<br />
Funkt.- 1999 1998 1999 1997<br />
Kennziffer DM DM DM TDM<br />
Titelgruppe 74<br />
Ausgaben der Kreispolizeibehörde Euskirchen<br />
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titelgruppe<br />
74 geleistet werden.<br />
2. Siehe Verstärkungsvermerk bei Titel 129 74.<br />
3. Die Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 5 und 6 sind<br />
übertragbar.<br />
4. Die Ausgaben der Titel der Hauptgruppen 5 und 6 und der Obergruppe<br />
81 der Titelgruppe sind innerhalb der Hauptgruppe / Obergruppe<br />
gegenseitig deckungsfähig.<br />
5. Die Ausgaben der Hauptgruppe 5 dürfen bis zur Höhe von 10 v.H.<br />
der veranschlagten Ausgaben der Obergruppe 81 überschritten<br />
werden, wenn dort in entsprechender Höhe Mittel eingespart<br />
werden. Die Ausgaben der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der<br />
Einsparung der Ausgaben der Hauptgruppe 5 überschritten werden.<br />
6. Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln<br />
422 10, 425 10 und 426 10 aufgrund freier und besetzbarer, aber<br />
nicht besetzter Planstellen/Stellen nach näherer Bestimmung des Innenministeriums<br />
überschritten werden. Unberücksichtigt bleiben Einsparungen<br />
aus der Nichtbesetzung im Haushaltsjahr neu etatisierter<br />
Planstellen/Stellen bis zu deren erstmaligen Besetzung sowie Einsparungen<br />
bei den für die Ausbildungsstellen etatisierten Mitteln.<br />
7. Der Erlös aus der Veräußerung von entbehrlichen, veralteten oder<br />
dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechenden<br />
Ausstattungsgegenständen, Maschinen, Fahrzeugen etc. fließt den<br />
Mitteln des jeweiligen Titels zu.<br />
8. Als Modellprojekt sind bei den Gruppen 425 und 426 die Stellen der<br />
Angestellten und Arbeiter bei der Kreispolizeibehörde Euskirchen<br />
von der Verbindlichkeit des § 7 Absatz 1 HG unter der Voraussetzung<br />
ausgenommen, dass mit einer höherwertigen<br />
Stelleneinrichtung gleichzeitig und kostenneutral ein Stellenabbau<br />
verbunden ist und mit einer niederwertigen Stelleneinrichtung keine<br />
Stellenvermehrung einhergeht.<br />
425 74 042 Bezüge der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 438 500 -- +1 438 500 --<br />
426 74 042 Bezüge der Arbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 000 -- +316 000 --<br />
429 74 042 Sonstige Personalausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . 6 200 7 000 -800 4<br />
513 74 042 Rundfunk-, Post- und Fernmeldegebühren . . . . . . . . 169 700 201 500 -31 800 236<br />
514 74 042 Haltung von Dienstfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 422 000 269 000 +153 000 334