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216<br />

Kapitel 03 110<br />

Polizeibehörden und Polizeieinrichtungendes Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST<br />

Titel weniger (--)<br />

Zweckbestimmung<br />

Funkt.- 1999 1998 1999 1997<br />

Kennziffer DM DM DM TDM<br />

Titelgruppe 74<br />

Ausgaben der Kreispolizeibehörde Euskirchen<br />

1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titelgruppe<br />

74 geleistet werden.<br />

2. Siehe Verstärkungsvermerk bei Titel 129 74.<br />

3. Die Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 5 und 6 sind<br />

übertragbar.<br />

4. Die Ausgaben der Titel der Hauptgruppen 5 und 6 und der Obergruppe<br />

81 der Titelgruppe sind innerhalb der Hauptgruppe / Obergruppe<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

5. Die Ausgaben der Hauptgruppe 5 dürfen bis zur Höhe von 10 v.H.<br />

der veranschlagten Ausgaben der Obergruppe 81 überschritten<br />

werden, wenn dort in entsprechender Höhe Mittel eingespart<br />

werden. Die Ausgaben der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der<br />

Einsparung der Ausgaben der Hauptgruppe 5 überschritten werden.<br />

6. Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln<br />

422 10, 425 10 und 426 10 aufgrund freier und besetzbarer, aber<br />

nicht besetzter Planstellen/Stellen nach näherer Bestimmung des Innenministeriums<br />

überschritten werden. Unberücksichtigt bleiben Einsparungen<br />

aus der Nichtbesetzung im Haushaltsjahr neu etatisierter<br />

Planstellen/Stellen bis zu deren erstmaligen Besetzung sowie Einsparungen<br />

bei den für die Ausbildungsstellen etatisierten Mitteln.<br />

7. Der Erlös aus der Veräußerung von entbehrlichen, veralteten oder<br />

dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechenden<br />

Ausstattungsgegenständen, Maschinen, Fahrzeugen etc. fließt den<br />

Mitteln des jeweiligen Titels zu.<br />

8. Als Modellprojekt sind bei den Gruppen 425 und 426 die Stellen der<br />

Angestellten und Arbeiter bei der Kreispolizeibehörde Euskirchen<br />

von der Verbindlichkeit des § 7 Absatz 1 HG unter der Voraussetzung<br />

ausgenommen, dass mit einer höherwertigen<br />

Stelleneinrichtung gleichzeitig und kostenneutral ein Stellenabbau<br />

verbunden ist und mit einer niederwertigen Stelleneinrichtung keine<br />

Stellenvermehrung einhergeht.<br />

425 74 042 Bezüge der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 438 500 -- +1 438 500 --<br />

426 74 042 Bezüge der Arbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 000 -- +316 000 --<br />

429 74 042 Sonstige Personalausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . 6 200 7 000 -800 4<br />

513 74 042 Rundfunk-, Post- und Fernmeldegebühren . . . . . . . . 169 700 201 500 -31 800 236<br />

514 74 042 Haltung von Dienstfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 422 000 269 000 +153 000 334

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