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19.03.2016 Lindauer Bürgerzeitung

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2 19. März 2016 · BZ Nr. 11/16<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir zum 01.09.2016 eine/n<br />

Assistent/in des Kulturamtsleiter<br />

Als Assistent/in unterstützen Sie den Kulturamtsleiter und sein Team in<br />

den Bereichen Projektmanagement, PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Mediengestaltung<br />

sowie allgemeine Sekretariatsaufgaben<br />

Ihr Profil:<br />

Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Verwaltungsbereich und in<br />

Veranstaltungsorganisation. Erfahrungen im Bereich Marketing/Mediengestaltung<br />

wären von Vorteil. Die Stelle ist entsprechend der Entgeltgruppe<br />

8 TVÖD bewertet.<br />

Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage<br />

www.lindau.de<br />

Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Kulturamtes, Herr Alexander<br />

Warmbrunn, Tel.: 0 83 82/27 75 65 10 bzw. der Leiter der Personalabteilung,<br />

Herr Wolfgang Boso, Tel.: 0 83 82/91 81 11 gerne zur Verfügung.<br />

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung<br />

an die Personal- und Organisationsabteilung oder per E-Mail an personal@<br />

lindau.de bis zum 15.04.2016.<br />

Stadt Lindau (B), ), Personal- und Organisationsabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82/9 18-108<br />

Weltladen Wasserburg<br />

Verkostung fair gehandelter Mango-Produkte<br />

Verschiedene Mango-Produkte<br />

probieren und gleichzeitig die<br />

philippinische Bevölkerung<br />

und Natur unterstützen. Diese<br />

Möglichkeit bietet der Weltladen<br />

in Wasserburg am 8. April<br />

zwischen 15-18 Uhr.<br />

An diesem Tag lädt der Weltladen<br />

auf der Halbinsel zur<br />

Verkostung fair gehandelter<br />

Mango-Produkte, wie beispielsweise<br />

Mango-Aufstrich, Mango-Sirup,<br />

Mango-Schnitze,<br />

aber auch Fruchtgummis und<br />

Schokolade mit Mango-Stückchen,<br />

sowie klassischen getrockneten<br />

Mangos, ein.<br />

Der Weltladen bezieht seine<br />

Mango-Produkte aus fairem<br />

Handel von dwp eG Fair Handelsgenossenschaft<br />

in Ravensburg.<br />

Die in diesen Produkten<br />

verarbeiteten Mangos werden<br />

von Kleinbauernfamilien auf<br />

den Philippinen bezogen.<br />

Durch faire Preise für garantiert<br />

ungespritzte Mangos wird<br />

die traditionelle intensive<br />

Anbauform für die philippinischen<br />

Bauern wieder rentabel.<br />

Durch den Kauf dieser leckeren<br />

Produkte tragen Sie zum Erhalt<br />

unserer Landschaft bei und<br />

Weltladen in Wasserburg<br />

fördern eine globale sinnvolle<br />

Kooperation im Sinne der<br />

Nachhaltigkeit. Diese Partnerschaft<br />

zu fairen Erzeugerpreisen<br />

ist für mehrere tausende<br />

Kleinbauernfamilien auf den<br />

Philippinen ein wirksames<br />

Mittel gegen Landflucht und<br />

Armut.<br />

Die „dwp eG fair Handelsgenossenschaft“<br />

wurde im Jahr<br />

1988 in Ravensburg von Weltläden<br />

der Region Oberschwaben<br />

gegründet und beliefert<br />

Welt- und Naturkostläden in<br />

ganz Deutschland und Österreich.<br />

Sie hat enge Beziehungen<br />

zu rund 60 Produzentengruppen,<br />

die wiederum zehntausende<br />

Kleinbauernfamilien<br />

vertreten.<br />

Wenn man also einen kleinen<br />

Teil zur langfristigen Entwicklung<br />

der Philippinen beitragen<br />

möchte, dann lohnt sich der<br />

Besuch der Verkostung auf der<br />

Wasserburger Halbinsel am<br />

8. April.<br />

Auch der Arbeitskreis „Eine<br />

Welt“ der Lokalen Agenda 21<br />

der Stadt Lindau bietet faire<br />

Waren zum Verkauf an.<br />

Danielle Unger<br />

Der Weltladen im Pfarrheim St. Georg auf der Halbinsel Wasserburg<br />

wird von der Eine-Welt-Gruppe Wasserburg-St. Georg e.V.<br />

betrieben.<br />

Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag 15 – 18 Uhr<br />

Im Weltladen gibt es ein großes Sortiment an fairen Lebensmitteln<br />

sowie Kunsthandwerk aus aller Welt.<br />

Hintergrund-Info Fairer Handel:<br />

Das Fair-Trade-Siegel steht für folgende Kriterien: faire Löhne für<br />

die Arbeiter, keine Kinderarbeit, internationale Arbeits und Sozialstandards,<br />

umweltschonende Anbau und Verarbeitungs methoden,<br />

weitgehender Verzicht auf Pestizide und Düngemittel.<br />

Bekanntmachung:<br />

Vollzug des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)<br />

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);<br />

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben ABS 48 Ausbaustrecke<br />

München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 17 Bodolz – Aeschacher<br />

Kurve; Elektrifizierung und Ausbaumaßnahmen von Bahn-km 149,8 bis Bahn-km<br />

151,739 der Strecke 5362 Buchloe – Lindau, von Bahn-km 0,066 bis Bahn-km 0,525<br />

der Strecke 5421 Lindau Aeschach – Reutin und von Bahn-km 22,090 bis Bahn-km<br />

22,512 der Strecke 4530 Friedrichshafen – Lindau in der Stadt Lindau (Gemarkungen<br />

Hoyren und Aeschach) mit trassenfernen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen<br />

in der Gemarkung Unterreitnau (Unterreitnauer Moos)<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, hat für das o.g. Vorhaben in der Stadt Lindau (Gemarkungen<br />

Hoyren, Aeschach und Unterreitnau) das Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG eingeleitet und die Regierung von<br />

Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.<br />

Die Planunterlagen für das Bauvorhaben bestehen neben dem Erläuterungsbericht u.a. aus einem Bauwerksverzeichnis,<br />

Grunderwerbsplänen, Gutachten und mehreren Übersichts- und Lageplänen.<br />

Der Plan liegt in der Zeit<br />

von Dienstag, den 29.03.2016 bis einschließlich Donnerstag, den 28.04.2016<br />

in der Stadtverwaltung Lindau (B) im Foyer des Stadtbauamtes, Bregenzer Str. 8, 88131 Lindau (B)<br />

während der Dienststunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

Parallel dazu besteht auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet unter http://www.lindau.de/aktuelles.<br />

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der<br />

Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich<br />

Donnerstag, den 12.05.2016,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (Bregenzer Str. 8, 88131 Lindau) oder bei der Regierung<br />

von Schwaben (Fronhof 10, 86152 Augsburg, Zimmer Nr. S 208) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift<br />

erheben. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde.<br />

Dies gilt gleichermaßen für die Einwendungen und Stellungnahmen der nach landesrechtlichen Vorschriften im<br />

Rahmen des § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Vereine sowie sonstiger Vereinigungen, soweit<br />

sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von<br />

Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) anerkannt sind.<br />

Alle Einwendungen müssen eine Adressangabe aufweisen und persönlich unterschrieben sein. Vertreter von Einwendungsführern<br />

haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.<br />

Einwendungen können derzeit nicht per E-Mail erhoben werden.<br />

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit<br />

Ablauf der Einwendungsfrist sind Stellungnahmen von Vereinigungen sowie alle Einwendungen, die nicht auf<br />

besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Verspätet eingegangene<br />

Einwendungen bleiben daher bei der Erörterung nach unten stehender Ziffer 2 und bei der Entscheidung<br />

nach unten stehender Ziffer 5 unberücksichtigt.<br />

In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter<br />

gleich lautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der<br />

übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />

worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten<br />

sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.<br />

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden vorbehaltlich einer noch zu treffenden Entscheidung nach § 18a<br />

Nr. 1 Satz 1 AEG in einem Erörterungstermin behandelt, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen,<br />

die Einwendungen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen im Sinne der obigen Ziffer 1 – deren<br />

Vertreter oder Bevollmächtige, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50<br />

solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />

Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die öffentliche Bekanntmachung<br />

wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde<br />

sowie in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das<br />

gegenständliche Vorhaben voraussichtlich auswirken kann. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin<br />

kann auch ohne ihn verhandelt werden.<br />

3. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Bestellung<br />

von Vertretern entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.<br />

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden<br />

ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt,<br />

Außenstelle München, als Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidung ergeht als Planfeststellungsbeschluss.<br />

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind<br />

Zuständig für die Durchführung des Anhörungsverfahrens einschließlich des Erörterungstermins sowie für die<br />

diesbezügliche Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung<br />

von Schwaben.<br />

Mit Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19<br />

AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an dem vom Plan<br />

betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).<br />

Lindau (B), den 01.03.2016<br />

Stadt Lindau (B)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)

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