19.03.2016 Lindauer Bürgerzeitung
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2 19. März 2016 · BZ Nr. 11/16<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir zum 01.09.2016 eine/n<br />
Assistent/in des Kulturamtsleiter<br />
Als Assistent/in unterstützen Sie den Kulturamtsleiter und sein Team in<br />
den Bereichen Projektmanagement, PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Mediengestaltung<br />
sowie allgemeine Sekretariatsaufgaben<br />
Ihr Profil:<br />
Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Verwaltungsbereich und in<br />
Veranstaltungsorganisation. Erfahrungen im Bereich Marketing/Mediengestaltung<br />
wären von Vorteil. Die Stelle ist entsprechend der Entgeltgruppe<br />
8 TVÖD bewertet.<br />
Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage<br />
www.lindau.de<br />
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Kulturamtes, Herr Alexander<br />
Warmbrunn, Tel.: 0 83 82/27 75 65 10 bzw. der Leiter der Personalabteilung,<br />
Herr Wolfgang Boso, Tel.: 0 83 82/91 81 11 gerne zur Verfügung.<br />
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung<br />
an die Personal- und Organisationsabteilung oder per E-Mail an personal@<br />
lindau.de bis zum 15.04.2016.<br />
Stadt Lindau (B), ), Personal- und Organisationsabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82/9 18-108<br />
Weltladen Wasserburg<br />
Verkostung fair gehandelter Mango-Produkte<br />
Verschiedene Mango-Produkte<br />
probieren und gleichzeitig die<br />
philippinische Bevölkerung<br />
und Natur unterstützen. Diese<br />
Möglichkeit bietet der Weltladen<br />
in Wasserburg am 8. April<br />
zwischen 15-18 Uhr.<br />
An diesem Tag lädt der Weltladen<br />
auf der Halbinsel zur<br />
Verkostung fair gehandelter<br />
Mango-Produkte, wie beispielsweise<br />
Mango-Aufstrich, Mango-Sirup,<br />
Mango-Schnitze,<br />
aber auch Fruchtgummis und<br />
Schokolade mit Mango-Stückchen,<br />
sowie klassischen getrockneten<br />
Mangos, ein.<br />
Der Weltladen bezieht seine<br />
Mango-Produkte aus fairem<br />
Handel von dwp eG Fair Handelsgenossenschaft<br />
in Ravensburg.<br />
Die in diesen Produkten<br />
verarbeiteten Mangos werden<br />
von Kleinbauernfamilien auf<br />
den Philippinen bezogen.<br />
Durch faire Preise für garantiert<br />
ungespritzte Mangos wird<br />
die traditionelle intensive<br />
Anbauform für die philippinischen<br />
Bauern wieder rentabel.<br />
Durch den Kauf dieser leckeren<br />
Produkte tragen Sie zum Erhalt<br />
unserer Landschaft bei und<br />
Weltladen in Wasserburg<br />
fördern eine globale sinnvolle<br />
Kooperation im Sinne der<br />
Nachhaltigkeit. Diese Partnerschaft<br />
zu fairen Erzeugerpreisen<br />
ist für mehrere tausende<br />
Kleinbauernfamilien auf den<br />
Philippinen ein wirksames<br />
Mittel gegen Landflucht und<br />
Armut.<br />
Die „dwp eG fair Handelsgenossenschaft“<br />
wurde im Jahr<br />
1988 in Ravensburg von Weltläden<br />
der Region Oberschwaben<br />
gegründet und beliefert<br />
Welt- und Naturkostläden in<br />
ganz Deutschland und Österreich.<br />
Sie hat enge Beziehungen<br />
zu rund 60 Produzentengruppen,<br />
die wiederum zehntausende<br />
Kleinbauernfamilien<br />
vertreten.<br />
Wenn man also einen kleinen<br />
Teil zur langfristigen Entwicklung<br />
der Philippinen beitragen<br />
möchte, dann lohnt sich der<br />
Besuch der Verkostung auf der<br />
Wasserburger Halbinsel am<br />
8. April.<br />
Auch der Arbeitskreis „Eine<br />
Welt“ der Lokalen Agenda 21<br />
der Stadt Lindau bietet faire<br />
Waren zum Verkauf an.<br />
Danielle Unger<br />
Der Weltladen im Pfarrheim St. Georg auf der Halbinsel Wasserburg<br />
wird von der Eine-Welt-Gruppe Wasserburg-St. Georg e.V.<br />
betrieben.<br />
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag 15 – 18 Uhr<br />
Im Weltladen gibt es ein großes Sortiment an fairen Lebensmitteln<br />
sowie Kunsthandwerk aus aller Welt.<br />
Hintergrund-Info Fairer Handel:<br />
Das Fair-Trade-Siegel steht für folgende Kriterien: faire Löhne für<br />
die Arbeiter, keine Kinderarbeit, internationale Arbeits und Sozialstandards,<br />
umweltschonende Anbau und Verarbeitungs methoden,<br />
weitgehender Verzicht auf Pestizide und Düngemittel.<br />
Bekanntmachung:<br />
Vollzug des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)<br />
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);<br />
Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben ABS 48 Ausbaustrecke<br />
München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 17 Bodolz – Aeschacher<br />
Kurve; Elektrifizierung und Ausbaumaßnahmen von Bahn-km 149,8 bis Bahn-km<br />
151,739 der Strecke 5362 Buchloe – Lindau, von Bahn-km 0,066 bis Bahn-km 0,525<br />
der Strecke 5421 Lindau Aeschach – Reutin und von Bahn-km 22,090 bis Bahn-km<br />
22,512 der Strecke 4530 Friedrichshafen – Lindau in der Stadt Lindau (Gemarkungen<br />
Hoyren und Aeschach) mit trassenfernen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen<br />
in der Gemarkung Unterreitnau (Unterreitnauer Moos)<br />
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, hat für das o.g. Vorhaben in der Stadt Lindau (Gemarkungen<br />
Hoyren, Aeschach und Unterreitnau) das Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG eingeleitet und die Regierung von<br />
Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.<br />
Die Planunterlagen für das Bauvorhaben bestehen neben dem Erläuterungsbericht u.a. aus einem Bauwerksverzeichnis,<br />
Grunderwerbsplänen, Gutachten und mehreren Übersichts- und Lageplänen.<br />
Der Plan liegt in der Zeit<br />
von Dienstag, den 29.03.2016 bis einschließlich Donnerstag, den 28.04.2016<br />
in der Stadtverwaltung Lindau (B) im Foyer des Stadtbauamtes, Bregenzer Str. 8, 88131 Lindau (B)<br />
während der Dienststunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />
Parallel dazu besteht auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet unter http://www.lindau.de/aktuelles.<br />
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der<br />
Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich<br />
Donnerstag, den 12.05.2016,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (Bregenzer Str. 8, 88131 Lindau) oder bei der Regierung<br />
von Schwaben (Fronhof 10, 86152 Augsburg, Zimmer Nr. S 208) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift<br />
erheben. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde.<br />
Dies gilt gleichermaßen für die Einwendungen und Stellungnahmen der nach landesrechtlichen Vorschriften im<br />
Rahmen des § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Vereine sowie sonstiger Vereinigungen, soweit<br />
sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von<br />
Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) anerkannt sind.<br />
Alle Einwendungen müssen eine Adressangabe aufweisen und persönlich unterschrieben sein. Vertreter von Einwendungsführern<br />
haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.<br />
Einwendungen können derzeit nicht per E-Mail erhoben werden.<br />
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit<br />
Ablauf der Einwendungsfrist sind Stellungnahmen von Vereinigungen sowie alle Einwendungen, die nicht auf<br />
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Verspätet eingegangene<br />
Einwendungen bleiben daher bei der Erörterung nach unten stehender Ziffer 2 und bei der Entscheidung<br />
nach unten stehender Ziffer 5 unberücksichtigt.<br />
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter<br />
gleich lautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der<br />
übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />
worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten<br />
sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.<br />
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden vorbehaltlich einer noch zu treffenden Entscheidung nach § 18a<br />
Nr. 1 Satz 1 AEG in einem Erörterungstermin behandelt, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen,<br />
die Einwendungen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen im Sinne der obigen Ziffer 1 – deren<br />
Vertreter oder Bevollmächtige, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50<br />
solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />
Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die öffentliche Bekanntmachung<br />
wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Anhörungsbehörde<br />
sowie in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das<br />
gegenständliche Vorhaben voraussichtlich auswirken kann. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin<br />
kann auch ohne ihn verhandelt werden.<br />
3. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Bestellung<br />
von Vertretern entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.<br />
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden<br />
ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.<br />
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt,<br />
Außenstelle München, als Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidung ergeht als Planfeststellungsbeschluss.<br />
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung<br />
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind<br />
Zuständig für die Durchführung des Anhörungsverfahrens einschließlich des Erörterungstermins sowie für die<br />
diesbezügliche Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung<br />
von Schwaben.<br />
Mit Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19<br />
AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an dem vom Plan<br />
betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).<br />
Lindau (B), den 01.03.2016<br />
Stadt Lindau (B)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)